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Forschungsdaten – Aktuelles und Wissenswertes

NFDI-Basisdienste: 3. Ausschreibungsrunde

22. Februar 2022 | von
Nationale Forschungsdateninfrastruktur

Quelle: nfdi.de

Die Förderung der NFDI-Basisdienste ist ein brandaktuelles und spannendes Thema. Vor einigen Wochen erst haben wir über den Zeitplan und die daraus resultierenden Reaktionen aus der Wissenschaft berichtet. In diesem Blogbeitrag soll nun die dritte Ausschreibungsrunde thematisiert werden.

Im Rahmen der dritten Ausschreibungsrunde lädt die Deutsche Förderungsgemeinschaft (DFG) zur Antragstellung für die Förderung von Basisdiensten ein und gibt bekannt, dass mehrere Basisdienst-Initiativen für einen Antrag auf Förderung gebündelt werden können. Für die Förderung innerhalb der dritten Ausschreibungsrunde bestimmt die DFG allerdings Kriterien, welche erfüllt werden müssen.

Eine Förderung kann erfolgen, wenn:

  • beantragte Basisdienste von Fachkonsortien selbst nicht nachhaltig oder nicht für alle Konsortien angeboten werden können.
  • Basisdienste sich eng an den gemeinsamen Bedarfen der Fachkonsortien orientieren und diese Bedarfsorientierung in geeigneter Weise im Antrag aufzeigen.
  • Basisdienst-Initiativen ihre technischen Lösungen in einem durch die fachlichen und methodischen Konsortien mitgetragenen Prozess entwickeln und für die Akzeptanz durch die Konsortien sorgen. Dieser Aushandlungsprozess ist elementar für Basisdienst-Initiativen, muss im Vorfeld der Antragstellung durch eine Bedarfsanalyse für Basisdienste geleistet werden und ist im Antrag zu dokumentieren. Zugleich ist dieser Prozess kontinuierlich während der Projektlaufzeit fortzuführen, um den sich ändernden Bedarfen gerecht zu werden; entsprechende Planungen sind im Antrag ebenfalls darzustellen.
  • alle Konsortien grundsätzlich an der Nutzung eines Basisdienstes interessiert sind. Dies muss auch im Antrag aufgezeigt werden. Die tatsächliche Nutzung eines Basisdienstes in fachlichen und methodischen Konsortien kann im Zeitverlauf ebenso unterschiedlich sein wie die Beiträge einzelner Konsortien zu einem Basisdienst. Sofern Dienste jedoch nicht prinzipiell für alle NFDI-Konsortien gedacht sind, können diese nicht als Basisdienste gefördert werden.

Die Entscheidung, ob ein Fach- oder Basisdienst-Konsortium gefördert wird, fällt die Gemeinsame Wissenschaftskonferenz (GWK) im November 2022. Dafür stehen jährlich 70 Millionen Euro zur Verfügung, mit denen bis zu 30 Konsortien gefördert werden können. Die Basisdienste können allerdings nur dann gefördert werden, wenn die Zahl von 30 förderbaren Konsortien nicht bereits durch Fachkonsortien ausgeschöpft ist.

Antragstellung

Die Förderung im Rahmen der dritten Ausschreibungsrunde beginnt am 1. Januar 2023. Anträge können für einen Förderzeitraum von fünf Jahren gestellt werden. Für eine Antragstellung ist eine verbindliche Voranmeldung zwingend erforderlich. In dieser verbindlichen Voranmeldung müssen die Namen aller antragstellenden und mitantragstellenden Einrichtungen, der Sprecherin bzw. des Sprechers sowie aller Co-Sprecherinnen/Co-Sprecher und aller Beteiligten abschließend und vollständig benannt werden, da eine spätere Anpassung oder Ergänzung nicht mehr möglich ist.

Basisdienst-Initiativen können für die Beantragung von Fördermitteln für die Entwicklung und den Betrieb von Basisdiensten zwischen zwei Organisationsformen wählen:

  1. als eigenständiges Konsortium
  2. als Verbund von NFDI-Konsortien

Fristen

Die verbindlichen Voranmeldungen müssen bis zum 21. März 2022 eingereicht werden. Die Einreichung des Antrags muss bis zum 29. April 2022 erfolgen.

Mehr erfahren

Weitere Hinweise und Informationen zum Thema finden Sie auf der Website der DFG. Dort erhalten Sie Anleitungen und Merkblätter zur Antragstellung, wie bspw. das Antragsmuster oder die Förderkriterien.

Wenn Sie darüber hinaus Fragen zur NFDI oder zum Forschungsdatenmanagement im Allgemeinen haben, wenden Sie sich einfach an das ServiceDesk. Das FDM-Team freut sich auf Ihre Nachricht.

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Verantwortlich für die Inhalte dieses Beitrags ist Arlinda Ujkani.

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