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Corona-News

Neue Isolationsregeln seit 30. November 2022

05. Dezember 2022 | von

Das Land NRW hat mit Wirkung vom 30. November die Isolationsregeln bei einer Infektion mit dem Coronavirus angepasst. Die Isolation wird auf 5 Tage verkürzt. Einer Freitestung bedarf es nicht mehr. Eine eventuell durch ärztliches Personal festgestellte Arbeitsunfähigkeit über die genannte Isolationspflicht hinaus gilt natürlich fort.

Fragen zum Themenkomplex Isolation, Arbeitsunfähigkeit usw. beantwortet die jeweils zuständige Personalsachbearbeitung gerne.

Infizierten wird zudem empfohlen, bis zum zehnten Tag mindestens eine medizinische Maske insbesondere bei Kontakt mit vulnerablen Personengruppen zu tragen.

Rektorat und Krisenstab schließen sich dieser Empfehlung nachdrücklich an. Zudem wird nochmals an die arbeitsschutzrechtlichen Vorgaben erinnert, dass für Beschäftigte – bei Unterschreiten des Mindestabstands – eine Maskenpflicht besteht, sofern technische und / oder organisatorische Schutzmaßnahmen nicht ausreichen.

Bitte helfen Sie weiterhin durch Ihr achtsames Verhalten mit, Infektionen zu vermeiden!

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