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NFDI-Basisdienste – Ein Überblick über die Entstehung und den weiteren Verlauf der Querschnittskonsortien

November 11th, 2021 | by

This entry is only available in German.

Nationale Forschungsdateninfrastruktur

Quelle: nfdi.de

Vor einigen Wochen haben wir im Beitrag NFDI-Konferenz 2021 über die Besonderheiten der dritten Ausschreibungsrunde berichtet. Zu diesem Zeitpunkt hatten NFDI-Basisdienste erstmals die Möglichkeit erhalten, einen Antrag zur DFG-Förderung einzureichen. Am 21.07.2021 gab die DFG jedoch bekannt, dass die Antragstellung der NFDI-Basisdienste von der Antragstellung der Fachkonsortien entkoppelt wird. In diesem Beitrag werden wir nun den Überblick über die Entstehung der Basisdienste sowie über die Aktualisierung der Fördermöglichkeiten dieser berichten.

Die Anfänge

Anlässlich der Berlin Declaration haben sich am 15.08.2019 21 Fachkonsortien auf eine Liste mit Querschnittsthemen geeinigt, welche insbesondere bei der Interoperabilität und der gemeinsamen Nutzung von Forschungsdaten von großer Bedeutung sind. Diese sind z.B. eine kollaborative Führung und ein allgemeiner Rahmen, die Einbeziehung der Gemeinschaft bzw. der Nutzenden, eine technische Infrastruktur und Konzepte sowie rechtliche und ethische Aspekte. Die anwesenden Konsortien waren sich unter anderem einig, dass eine intensive Zusammenarbeit und Kommunikation zwischen den NFDI-Konsortien für den Aufbau einer sinnvollen Forschungsdateninfrastruktur für Deutschland im internationalen Kontext unerlässlich ist und dass neben den genannten Querschnittsthemen weitere hinzukommen sollen. Die Querschnittsthemen sollen von mehreren Konsortien in konsortiumsübergreifenden Arbeitsgruppen behandelt werden.

Im Jahr darauf haben Vertreterinnen und Vertreter von Fachkonsortien sich am 15.06.2020 ausgetauscht und im Rahmen der Leipzig-Berlin-Erklärung auf Folgendes geeinigt: Die Handlungsfelder, die zuvor in der Berlin Declaration erarbeitet wurden, sollen durch vier modellhafte Vorschläge erweitert werden. Diese sind der Aufbau eines kooperativen Rahmenwerks, Anreize für einen kulturellen Rahmen, der Aufbau einer gemeinsamen Daten- und Dienste-Infrastruktur sowie rechtliche Aspekte. Die Querschnittsthemen sollen nicht nur in mehreren Fachkonsortien behandelt werden, sondern auch durch Querschnittskonsortien, welche dezidiert cross-cutting topics bearbeiten und bestimmte cross-cutting services für die NFDI anbieten. Dabei soll die Gestaltung der Querschnittskonsortien (Basisdienste) in Abstimmung mit dem NFDI-Direktorat und den Fachkonsortien erfolgen.

Stellungnahme der DFG

In der November-Stellungnahme im Jahr 2020 machte die DFG deutlich, dass Querschnittsthemen von großer Bedeutung sind und zwei unterschiedliche Arten dieser Themen existieren. Beide Arten benötigen unterschiedliche Verfahren und Vorgehensweisen. Zum einen gibt es die Querschnittsthemen, die in Gruppen vernetzter Konsortien bearbeitet werden können. Zum anderen gibt es die Querschnittsthemen, die die auf den gemeinsamen Betrieb von Basisdiensten in der NFDI zielen, mit denen die infrastrukturelle Grundversorgung für potenziell alle Konsortien gewährleistet wird. Des Weiteren betonte die DFG, dass die Umsetzung und Qualitätssicherung der Querschnittsthemen in den Händen der Fachkonsortien liegt, trotzdem aber weitere Strukturen und Akteurinnen und Akteure eingebunden werden müssen. Analog zur Finanzierung der Fachkonsortien muss die Finanzierung der Basusdienstkonsortien nachhaltig und langfristig sein.

Die Stellungnahme der DFG im Juli 2021 zeigt, dass die Relevanz der Besser: Basisdienstkonsortien – also Konsortien zu Querschnittsthemen – weiterhin gegeben ist, es jedoch unter anderem einen Abstimmungsbedarf gibt, ob Infrastruktureinrichtungen Basisdienste aufbauen und anbieten können und in welchem Verhältnis die Basisdienste zu den im  Aufbau befindlichen Sektionen im NFDI-Verein stehen.

Wie geht es weiter?

Zwar besitzen laut der DFG die Basisdienste eine konstitutive Rolle innerhalb des Aufbaus der NFDI, jedoch sei die Integration der Basisdienst-Konsortien ein komplexer und längerfristiger Prozess. Aus diesem Grund werden die Basisdienste von der Antragstellung für Fachkonsortien entkoppelt, um eine erfolgreiche Integration und das Entfalten ihres Nutzens gewährleisten zu können. Der Zeitplan für die Beantragung eines Basisdienst-Konsortiums wird voraussichtlich im ersten Quartal 2022 bekannt gegeben.

Die DFG gibt an, dass neben der Möglichkeit, ein Querschnittskonsortium zu beantragen, auch die Förderung im Rahmen der Ausschreibungen „Informationsinfrastrukturen für Forschungsdaten“ und „e-Research-Technologien“ in Betracht gezogen werden kann. Weitere Informationen rund um diese Förderungsmöglichkeiten folgen auf diesem Blog.

Mehr erfahren

Bei Fragen zur Förderung und NFDI im Allgemeinen, schreiben Sie gerne an das ServiceDesk. Das FDM-Team freut sich auf Ihre Nachricht.

Besuchen Sie für weitere Informationen zum FDM auch die RWTH-Webseiten.

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Inhaltlich verantwortlich für den Beitrag: Arlinda Ujkani.

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