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Corona-News

RWTH empfiehlt ihren Beschäftigten Osterurlaub, wenn es möglich ist

29. März 2020 | von

Experten gehen davon aus, dass sich in den kommenden Wochen entscheidet, welche Auswirkungen das Corona-Virus in Deutschland hat und welche Einschränkungen im öffentlichen Leben weiterhin erforderlich sind. Die RWTH sieht insbesondere in den Osterferien die Chance, ihre Aktivitäten noch stärker als bisher zu reduzieren und hat alle Beschäftigten aufgefordert, möglichst einen zweiwöchigen Osterurlaub zu nehmen. Dadurch werde die Zahl möglicher Kontakte untereinander weiter reduziert, was als weiterer Beitrag zur Eindämmung des Virus verstanden wird.

Die RWTH wird in dieser Zeit den Betrieb in allen relevanten Bereichen der Verwaltung aufrechterhalten und sicherstellen, dass alle unabdinglichen bzw. unaufschiebbaren Arbeiten in Forschung und Bereich Lehre erfolgen können.

Ausdrückliches Ziel der Hochschule ist es, in den nächsten Wochen vermehrt digitale Angebote im Bereich Lehre und Prüfungen anzubieten. Trotz der bestehenden Einschränkung des Normalbetriebs sollen dadurch spätestens zum Beginn des Sommersemesters am 20. April2020 und in manchen Bereichen bereits ab dem 6. April 2020 Lehrveranstaltungen angeboten werden können. Diese Möglichkeit räumt das Land NRW den Universitäten ein. Präsenz-Vorlesungen, so wurde es per Erlass mitgeteilt, dürfen demnach erst am 20. April starten, Online-Angebote aber schon am 6. April. Als Vorreiter in der Digitalisierung der Lehre will die RWTH diese Chance auch im Sinne ihrer Studierender nutzen.

Die RWTH bittet deswegen Beschäftigte, die direkt oder indirekt für die Sicherstellung des Betriebs sowie der Erstellung von digitalen Lehrveranstaltungen befasst sind, um Verständnis, dass sie keinen oder nur eingeschränkt Urlaub nehmen können.

Für alle Beschäftigten, die keinen Osterurlaub nehmen, gilt selbstverständlich weiterhin, dass sie, soweit es möglich ist, im Homeoffice arbeiten sollen.

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