Die Coronaschutzverordnung (CoronaSchVO) des Landes NRW gibt die Rahmenbedingungen vor, unter denen Krankenhäuser und damit auch das Universitätsklinikum der RWTH Aachen besucht werden können. Diese Verordnung schreibt unter anderem vor, von allen Besuchern Name und Kontaktdaten sowie den Namen des zu besuchenden Patienten zu dokumentieren. Dazu hat das UKA auf seiner Website Fragebögen zum Download eingerichtet. Vor Ort erfolgt der Zugang zunächst über ein Zelt auf dem Vorplatz, auf dem sich die Besucherinnen und Besucher stationärer Patientinnen und Patienten registrieren lassen müssen, um einen Passierschein zu erhalten, mit dem sie das eigentliche Gebäude das betreten dürfen.
Weitere Informationen gibt es unter: https://www.ukaachen.de/medien/covid-19.html