Archiv für Mai 2020
RWTH passt Regelungen für Home Office an
Trotz der in einigen Bereichen erfolgten Lockerungen der Beschränkungen und Regelungen besteht im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie weiterhin eine epidemische Lage von landesweiter Tragweite. Um für die Beschäftigten und Studierenden einen angemessenen Infektionsschutz gewährleisten zu können, sind an der RWTH Aachen der Situation angepasste organisatorische Maßnahmen erforderlich.
Es geht jetzt darum, die nächsten Schritte hin zum hoffentlich bald wieder möglichen Normalbetrieb festzulegen.
Bezogen auf die Home Office-Regelung bedeutet das, dass nach dem 1. Juni 2020 Home Office dort ermöglicht werden soll, wo es unter Berücksichtigung dienstlicher Interessen sinnvoll umsetzbar ist und zu einer Verbesserung des Infektionsschutzes beiträgt.
Es bedarf daher der Abstimmung in den jeweiligen Hochschuleinrichtungen zwischen den Beschäftigten und den Personalverantwortlichen, um eine vertretbare Lösung unter Berücksichtigung aller Interessen zu erreichen.
Grundsätzlich bestehen keine Bedenken wesentliche Aufgaben wieder am Arbeitsplatz durchzuführen, wenn damit ein Risiko verbunden ist, das dem in der übrigen Teilhabe am gesellschaftlichen Alltag gleichzusetzen ist.
Leitfaden für Home Office während der Corona-Pandemie
Achtung: Mittlerweile sind diese Informationen eventuell nicht mehr aktuell!
Aufgrund der andauernden Situation bedingt durch die Corona-Pandemie sollen Beschäftigte der RWTH im Home Office arbeiten, wann immer dies möglich ist.
Somit sehen sich viele Mitarbeiter/innen in der Situation, unter Umständen wochenlang am häuslichen Arbeitsplatz zu arbeiten, die bisher keine Erfahrungen damit hatten. Die Erledigung der Arbeitsaufgaben in Kombination mit der Betreuung ihrer Kinder ist dabei eine zusätzliche und verschärfte Schwierigkeit.
In der aktuellen Ausnahmesituation kann die kurzfristige Umsetzung von Home Office oft nur provisorisch erfolgen, da die Voraussetzungen nicht optimal sind.
Dieser Leitfaden soll zur Orientierung die wesentlichen Aspekte von Home Office aufführen. Die folgenden Punkte bieten eine erste Orientierung um die Arbeitsbedingungen im Home Office möglichst belastungsarm zu gestalten.
Lern- und Leseräume bleiben bis mindestens 22. Juni geschlossen
Trotz erster Lockerungsmaßnahmen hat sich die RWTH Aachen dazu entschlossen, die vorübergehende Schließung der Lern- und Leseräume bis mindestens 22. Juni 2020 zu verlängern. Da die Hygiene- und Sicherheitsvorschriften in diesen Räumen nur schwer einzuhalten sind, wird dies als wichtiger Schritt zur weiteren Eindämmung der Pandemie eingestuft. Die Entscheidung fiel unter Einbindung der Verfassten Studierendenschaft. Geschlossen bleiben damit auch die Lern- und Leseräume der Universitätsbibliothek.
Regelungen für (Dienst-)Reisen aktualisiert
Die RWTH hat die Regelungen bezüglich Reiserückkehr und Dienstreisen aktualisiert. Gemäß den gesetzlichen Vorgaben haben sich Einreisende aus dem Ausland demnach in eine 14-tägige Quarantäne zu begeben, wenn sie sich länger als 72 Stunden dort aufgehalten haben. Dies gilt nicht für Einreisende, die
- sich ausschließlich in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union sowie Island, Liechtenstein, Norwegen, Schweiz und das Vereinigte Königreich von Großbritannien und Nordirland aufgehalten haben, es sei denn ein Staat weist nach der Einschätzung des European Center for Disease Prevention and Control (ECDC) eine Neuinfiziertenzahl im Verhältnis zur Bevölkerung von mehr als 50 Fällen pro 100 000 Einwohner kumulativ in den letzten sieben Tagen auf. Eine Quarantänepflicht kann sich auch während der Dienstreise ergeben. Deswegen sollten sich Reisende immer aktuell vor und während der Reise auf den Seiten des Robert Koch-Instituts informieren.
- sich in einem anderen Staat aufgehalten haben, für den das RKI Schutzmaßnahmen für entbehrlich hält.
Diese Regelung gilt insbesondere auch für Dienstreisen. Alle Auslandsdienstreisen, die nach den vorher genannten Regelungen eine Quarantäne zur Folge hätten, sind anzumelden und die Hochschuleinrichtung hat die Einhaltung der resultierenden Quarantänebestimmungen sicherzustellen. Sofern sich die Quarantänepflicht erst während der Dienstreise ergibt, ist dies nachträglich zu melden.
Grundsätzlich sollte auch weiterhin vor der Genehmigung von Auslandsdienstreisen, die Möglichkeit alternative Kommunikationsformen wie Video- und Telefonkonferenzen zu nutzen, geprüft werden. Neben einer möglichen bestehenden Infektionsgefahr haben viele Staaten Einreisebeschränkungen erlassen und das öffentliche Leben sowie die Mobilität eingeschränkt. Reisende sollten sich dazu tagesaktuell über die genauen Einreisebestimmungen in den Reisehinweisen des Auswärtigen Amts informieren. Unter den gegebenen Umständen wird dringend empfohlen bis auf weiteres Flugreisen ausschließlich über die Rahmenvertragsreisebüros der RWTH zu buchen.
Dritte Folge des Podcasts „Corona und das Studi-Life“
In der dritten Folge des Podcasts „Corona und das Studi-Life“ spricht Studentin Cornelia mit Johann Vohn vom AStA über Finanzierungsprobleme im Studium und was Betroffene in dieser Situation tun können. Die Reihe wurde seitens des Studentischen Gesundheitsmanagements der RWTH entwickelt.
https://anchor.fm/corneliah/episodes/Folge-3-Nicht-verzagen–Johann-fragen-eegn00
Besuchsregeln am Universitätsklinikum
Die Coronaschutzverordnung (CoronaSchVO) des Landes NRW gibt die Rahmenbedingungen vor, unter denen Krankenhäuser und damit auch das Universitätsklinikum der RWTH Aachen besucht werden können. Diese Verordnung schreibt unter anderem vor, von allen Besuchern Name und Kontaktdaten sowie den Namen des zu besuchenden Patienten zu dokumentieren. Dazu hat das UKA auf seiner Website Fragebögen zum Download eingerichtet. Vor Ort erfolgt der Zugang zunächst über ein Zelt auf dem Vorplatz, auf dem sich die Besucherinnen und Besucher stationärer Patientinnen und Patienten registrieren lassen müssen, um einen Passierschein zu erhalten, mit dem sie das eigentliche Gebäude das betreten dürfen.
Weitere Informationen gibt es unter: https://www.ukaachen.de/medien/covid-19.html
RWTH-Podcast zu Antworten auf Corona: Folge 2 mit Professor Frank Piller
Welche Auswirkungen hat die Pandemie auf die Innovationskraft? Mit dieser Frage beschäftigt sich die zweiten Folge des RWTH-Podcasts „Corona – unsere Antworten auf die Pandemie“. Gesprächsgast ist Professor Frank Piller, vom RWTH-Lehrstuhl für Betriebswirtschaftslehre, insbesondere Technologie- und Innovationsmanagement. Professor Roger Häußling führt zusammen mit seinem Team vom RWTH-Lehrstuhl für Technik- und Organisationssoziologie, kurz STO, über Video-Chat Interviews mit Verantwortlichen für die Digitalisierung der Lehre, Virologen und Medizinern der Uniklinik RWTH Aachen, dem RWTH-Rektorat, dem Allgemeinen Studierendenausschuss, Politikwissenschaftlern sowie Experten für Ethik, Wirtschaft (inklusive der Innovationsforschung), Informatik und Maschinenbau. Mit Frank Piller spricht er über „die Chance zur digitalen Innovation“.
https://www.rwth-aachen.de/cms/root/Die-RWTH/Profil/Social-Media/~hpfrd/RWTH-Podcasts/
Ausleihe und Rückgabe in der Universitätsbibliothek ist wieder geöffnet
Die Universitätsbibliothek und die Medizinische Bibliothek sind ab heute, Montag, 25. Mai, für Ausleihen und Rückgaben von Medien für RWTH-Angehörige wieder geöffnet. Der Zugang ist zunächst auf zwei gleichzeitige Nutzerinnen beziehungsweise Nutzer begrenzt. Die Universitätsbibliothek macht daher darauf aufmerksam, dass es zu längeren Wartezeiten kommen kann. Geöffnet ist nun immer montags bis freitags von 9 bis 16 Uhr.
Angehörige der RWTH können Medien aus der Zentralbibliothek, der Bibliothek 2, der Lehrbuchsammlung, dem Patent- und Normenzentrum und der Medizinischen Bibliothek ab heute auch wieder über den KatalogPlus bestellen und in der Ausleihe im Erdgeschoss der Zentralbibliothek und in der Medizinischen Bibliothek ausleihen.
https://www.ub.rwth-aachen.de/cms/UB/Bibliothek/Aktuell/~gsnjp/FAQ-Covid-19/
Mund-Nasen-Schutz-Pflicht für Besucherinnen und Besucher im Universitätsklinikum
Mit der nun wieder gestatteten Möglichkeit des Besuchs von Patientinnen und Patienten in Krankenhäusern hat das Universitätsklinikum der RWTH Aachen eine allgemeine Verpflichtung des Tragens eines Mund-Nasen-Schutzes (MNS) für alle Personen im UKA-Hauptgebäude wie auch den Nebengebäuden, die der Patientenversorgung dienen, und dem Franziskushospital ausgesprochen, um den Infektionsschutz auch künftig zu gewährleisten. Bislang bestand eine eindeutig formulierte Regel nur für Tätigkeiten mit direktem Patientenkontakt. Patientinnen und Patienten sowie Besucherinnen und Besucher sind dazu angehalten, ihren eigenen MNS mitzubringen, heißt es in einer Mitteilung des UKA. Die MNS-Tragepflicht für Patientinnen und Patienten besteht nur außerhalb des Patientenzimmer.
Alle Mitarbeitenden in der Patientenversorgung tragen während der gesamten Arbeitszeit einen MNS. Das Tragen eines selbstgenähten bzw. textilen MNS in der Patientenversorgung ist nicht gestattet. Die Filterleistung dieser Masken ist geringer, als die eines zertifizierten industriell hergestellten MNS. Die Filterleistung ist in erster Linie wichtig für den Eigenschutz. Fremdschutz kann auch durch das Tragen eines selbstgenähten MNS erreicht werden, sodass das Tragen im privaten Bereich durchaus sinnvoll ist.
In Anlehnung an die Verordnungen des Landes NRW sollen Kinder ab dem sechsten Lebensjahr ebenfalls beim Verlassen des Zimmers einen MNS tragen. Jüngere Kinder tolerieren häufig den MNS nicht, bzw. es gibt nicht ausreichend passende MNS-Größen für diese Altersklasse. An dieser Stelle betont das UKA, dass der chirurgische MNS auch einen adäquaten Eigenschutz darstellt und somit jüngere Kinder auch gefahrlos behandelt werden können, wenn sich der Untersuchende/Pflegende selber durch einen MNS schützt.
Neuer RWTH-Podcast: „Corona – unsere Antworten auf die Pandemie“
Die Corona-Krise ist eine – gesamtgesellschaftlich gesehen – äußerst herausfordernde Situation. Sie tangiert verschiedene wissenschaftliche Disziplinen und operative Bereiche, auch an der RWTH. Davon berichten Experten im neuen RWTH-Podcast „Corona – unsere Antworten auf die Pandemie“. Professor Roger Häußling führt zusammen mit seinem Team vom RWTH-Lehrstuhl für Technik- und Organisationssoziologie (STO) über Video-Chat Interviews mit Verantwortlichen für die Digitalisierung der Lehre, Virologen und Medizinern der Uniklinik, dem RWTH-Rektorat, dem AStA, Politikwissenschaftlern sowie Experten für Ethik, Wirtschaft (inklusive der Innovationsforschung), Informatik und Maschinenbau. Den Auftakt macht Professor Mathias Walter Hornef, Lehrstuhl für Medizinische Mikrobiologie, der mit Roger Häußling über die Pandemie spricht.
https://www.rwth-aachen.de/cms/root/Die-RWTH/Profil/Social-Media/~hpfrd/RWTH-Podcasts/