Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) hat eine Rechtsverordnung erlassen, durch die die Auswirkungen der COVID-19-Pandemie auf befristet beschäftigte Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler in ihrer Qualifizierungsphase weiterhin abgefedert werden sollen. Die Höchstbefristungsdauer für Qualifizierungen im Wissenschaftszeitvertragsgesetz wird um weitere sechs Monate verlängert. „Die COVID-19-Pandemie dauert an und stellt auch Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler an Hochschulen und Forschungseinrichtungen weiterhin vor große Herausforderungen“, erklärt Bundesbildungsministerin Anja Karliczek. „Deshalb verlängern wir die zulässige Befristungsdauer im Wissenschaftszeitvertragsgesetz um weitere sechs Monate und schaffen dadurch zusätzliche Flexibilität.“
Das BMBF knüpft mit der neuen Verordnung an die erste pandemiebedingte Verlängerung der Höchstbefristungsdauer um sechs Monate an, die bereits im Mai 2020 durch das Wissenschafts- und Studierendenunterstützungsgesetz erfolgt war.
Hier geht es zur Pressemitteilung des BMBF.