Gemäß der neuen Coronaschutzverordnung gilt ab kommendem Montag, 23. August, auch in den Mensen des Studierendenwerks die sogenannte 3G-Regel. Das heißt, dass dort nur noch getestete, genesene und geimpfte Personen mit entsprechendem Nachweis Zutritt haben, wie das Studierendenwerk bekannt gibt.
Nachweise können demnach sowohl in Papier- als auch in digitaler Form vorgezeigt werden. Zusätzlich ist es erforderlich, ein Dokument zur Identitätsprüfung mitzubringen. Der Zutritt in die Mensa ist durch Vorlage folgender Nachweise möglich:
- Getestet: Negativer Testnachweis einer Teststelle (nicht älter als 48 Stunden)
- Genesen: Nachweis über eine überstandene Corona-Infektion
- Geimpft: Nachweis über die vollständige Impfung, die mindestens 14 Tage zurückliegt
Personen, die mit anderen Impfstoffen als mit den in der EU zugelassenen geimpft sind, müssen einen aktuellen Test vorweisen, um die 3G-Anforderungen zu erfüllen.
Des Weiteren bittet das Studierendenwerk Aachen um Verständnis, dass aus organisatorischen Gründen nicht zwischen To-go- und Sitzbetrieb unterschieden wird. Somit greift die 3G-Regel auch für Gäste, die das Essen nur mitnehmen möchten.
Es gelten weiterhin die Abstandsregel (auch beim Warten vor dem Gebäude) und die allgemeine Maskenpflicht.
Weitere Infos: https://www.studierendenwerk-aachen.de/de/aktuelles/beitrag/coronavirus.html