Die Bundesregierung hat eine aktualisierte Corona-Arbeitsschutzverordnung veröffentlicht, die den Schutz von Beschäftigten vor Infektionen mit dem Coronavirus verbessern soll. Hieraus ergeben sich für die RWTH folgende Maßnahmen für den Dienstbetrieb, wie Rektorat und Krisenstab bekannt geben:
- Die bekannte Home-Office-Regelung wird bis einschließlich 30. April 2021 verlängert.
- Für Arbeiten in notwendiger Präsenz wird nochmals an folgenden, nicht abschließenden, Maßnahmenkatalog erinnert:
- Beschäftigte sollen möglichst einzeln in Räumen arbeiten. In größeren Räumen sind pro Person 10 Quadratmeter Fläche vorzusehen.
- Bei Unterschreitung des Mindestabstands (1,5 Meter) oder der 10-Quadratmeter-Regel sind den Beschäftigten medizinische Masken zu stellen. Die Masken können auf Kosten der jeweiligen Hochschuleinrichtung im RWTH-Kaufhaus erworben werden.
- Sofern erforderlich, sollte die Bildung von festen (Arbeits-)Gruppen vor Ort festgelegt werden.
- Die Einrichtung von Schichtmodellen sollte aktiv geprüft werden. Die angepassten Regelungen zur gleitenden Arbeitszeit in der ZHV gelten weiter fort.
- Auch bei Vorstellungsgesprächen ist von digitalen Formaten Gebrauch zu machen.
Krisenstab und Rektorat sind sich bewusst, dass die aktuellen Maßnahmen alle Beschäftigten der RWTH vor erhebliche Herausforderungen stellen. Alle Maßnahmen stellen aber einen wertvollen Beitrag zur Vermeidung weiterer Infektionen dar.