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Landesregierung erhöht erneut individualisierte Regelstudienzeit für Studierende in Nordrhein-Westfalen
Nachdem Präsenzveranstaltungen an den Hochschulen in Nordrhein-Westfalen zu Beginn des Wintersemesters noch die Regel waren – und auch aktuell noch immer zahlreiche Veranstaltungen in Präsenz stattfinden können –, mussten viele Hochschulen aufgrund der aktuellen Pandemie-Entwicklung im laufenden Semesterbetrieb zunehmend auf Online- oder Hybrid-Formate umstellen. Damit den Studierenden aus dieser Situation keine Nachteile entstehen, hat die Landesregierung nach eingehender Prüfung entschieden, die individualisierte Regelstudienzeit für die Studierenden auch für das Wintersemester 2021/22 erneut um ein Semester zu erhöhen.
Pandemiebedingt war diese Regelung schon in den drei vorherigen Semestern zum Tragen gekommen. Die diesbezügliche Regelung für das laufende Wintersemester wird im Zuge einer Änderung der Corona-Epidemie-Hochschulverordnung in den kommenden Tagen in Kraft treten. Mit der Erhöhung der individualisierten Regelstudienzeit schafft das Ministerium für Kultur und Wissenschaft die landesseitigen Voraussetzungen dafür, dass sich die BAföG-Höchstbezugsdauer ebenfalls um ein Semester verlängert. Auch in zeitlicher Hinsicht schafft die Erhöhung der individualisierten Regelstudienzeit um ein Semester eine Entlastung für die Studierenden – etwa um Prüfungen abzulegen, die an Fristen gebunden sind – und soll so zusätzlich unterstützen.
Weitere Informationen auf der Webseite der Landesregierung.
Bitte Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung ab 10. August beachten!
Die Hochschulleitung weist noch einmal darauf hin, dass ab dem 10. August aufgrund aktueller Entwicklungen die Pflicht besteht, auf den Gängen und Fluren innerhalb der RWTH eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen. Hier finden Sie alle weiteren Infos zu den schriftlichen und elektronischen Klausuren.