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Corona-News

Landesregierung NRW erlässt weitreichendes Kontaktverbot

24. März 2020 | von

Die Landesregierung NRW hat im Einklang mit den übrigen Bundesländern ein weitreichendes Kontaktverbot erlassen. Die „Verordnung zum Schutz vor Neuinfizierung mit dem Coronavirus“ (CoronaSchVO) ist als Mindeststandard zu verstehen.

Folgende Regelungen sind in allen Bereichen der RWTH zu beachten:

  • Physische Arbeitstreffen ab zwei Personen dürfen nur noch durchgeführt werden, sofern sie zwingend für den derzeitigen Betrieb der RWTH erforderlich sind und eine digitale Arbeitsform selbst mit Einschränkungen nicht ermöglicht werden kann.
  • Bei jeglichen Tätigkeiten ist ein Mindestabstand von zwei Metern zwischen zwei Personen einzuhalten. Sollte dies nicht möglich sein, darf die Tätigkeit nur noch unter zuvor mit dem Arbeitsschutz abgestimmten Kompensationsmaßnahmen stattfinden.
  • Es besteht gemäß §1 (1) der CoronaSchVo. ein Betretungsverbot für Reiserückkehrer aus Risikogebieten. Das Betretungsverbot für Personen, die aus Risikogebieten kommen, gilt natürlich auch für die Mitarbeitende externer Auftragsunternehmen.
  • Infizierte Hochschulangehörige (keine Verdachtsfälle) sind der Hochschulärztlichen Einrichtung unverzüglich mitzuteilen.

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