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Corona-News

Mund-Nasen-Bedeckung auch in Besprechungen tragen

08. Oktober 2020 | von

Bei allen Besprechungen in Präsenz, Zusammenkünften in Pausen- und Sozialräumen besteht ebenfalls eine konsequente Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasenbedeckung. Der Verzehr von Speisen und Getränken und das damit einhergehende temporäre Abnehmen der Maske ist natürlich weiterhin möglich. Der Krisenstab der RWTH bittet hier nochmals eindringlich darum, die allgemein bekannten Hygieneregeln zu beachten.

Ebenfalls möchte der Krisenstab auf die bestehenden Möglichkeiten zum Home-Office sowie die Möglichkeit zur Nutzung digitaler Besprechungsformate (MSTeams sowie Zoom) hinweisen.
Die Maskenpflicht gilt ab sofort und wird voraussichtlich wieder aufgehoben, sobald die Inzidenz in der Stadt Aachen den Wert 50 für mindestens eine Woche unterschritten hat. Die bereits bestehenden Regelungen zur Maskenpflicht in öffentlichen Veranstaltungen gelten natürlich fort.

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