Die steigenden Infektionszahlen in Stadt und Städteregion Aachen erfordern – in Abstimmung mit der Städteregion Aachen – weitere Maßnahmen zur Verlangsamung der Ausbreitung des Coronavirus.
Es gilt nunmehr eine Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung in allen Lehr- und Prüfungsveranstaltungen im Präsenzbetrieb mit Ausnahme von schriftlichen Prüfungen (Klausuren). Während einer Klausur kann die Mund-Nasen-Bedeckung am Sitzplatz abgenommen werden.
Der Krisenstab möchte in diesem Zusammenhang nochmals auf die Handreichung „Umgang mit Präsenzveranstaltungen an der RWTH Aachen“ hinweisen, die eingehend darlegt, welche Veranstaltungsformate im Wintersemester in Präsenz durchgeführt werden können. Möglich sind aktuell Veranstaltungen für Erstsemesterstudierende der Bachelorstudiengänge (bis 50 Personen) sowie Veranstaltungen, die eine zwingende Präsenz (wie z.B. Praktika – bis 30 Personen) erfordern.
Die Maskenpflicht gilt ab sofort und wird voraussichtlich wieder aufgehoben, sobald die Inzidenz in der Stadt Aachen den Wert 50 für mindestens eine Woche unterschritten hat. Die bereits bestehenden Regelungen zur Maskenpflicht in öffentlichen Veranstaltungen (siehe auch Mail vom 5. Oktober 2020) gelten natürlich fort.
Auf Grund des Infektionsgeschehens ist derzeit nicht mit einer positiven Veränderung zu rechnen. Bei einem sich weiter verschlechternden Infektionsgeschehen werden vielmehr weitere Einschränkungen im Präsenzbetrieb notwendig. Der Krisenstab wird hierüber zeitnah beraten und informieren.