Die Bundesregierung stellt seit Mitte Dezember Personen, die zu bestimmten Risikogruppen gehören, insgesamt 15 FFP2-Masken bis zum Frühling über die örtlichen Apotheken zur Verfügung. Die RWTH möchte als Arbeitgeberin diese Maßnahme mit der Bereitstellung von weiteren FFP2-Masken für dienstliche Belange unterstützen. Die Bundesregierung hat dazu als Risikogruppe folgende Personen definiert:
- Beschäftigte, die das 60. Lebensjahr überschritten haben
- Beschäftigte mit folgenden Erkrankungen oder Risikofaktoren:
- chronisch obstruktive Lungenerkrankung oder Asthma bronchiale
- chronische Herzinsuffizienz
- chronische Niereninsuffizienz Stadium ≥ 4
- Demenz oder Schlaganfall
- Diabetes mellitus Typ 2
- aktive, fortschreitende oder metastasierte Krebserkrankung oder stattfindende Chemo- oder Radiotherapie, welche die Immunabwehr beeinträchtigen kann
- stattgefundene Organ- oder Stammzellentransplantation
- Trisomie 21
- Risikoschwangerschaft
Der Nachweis der allgemeinen Zugehörigkeit zur Risikogruppe (mit Ausnahme des Alters) erfolgt entweder durch eine Kopie des von den Krankenkassen angekündigten Schreibens, mit dem die Berechtigungsscheine übermittelt werden, oder durch eine ärztliche Bescheinigung, die durch den behandelnden Arzt zu bestätigen ist. Den Vordruck finden Sie hier.
Beschäftigte, die zu den genannten Personenkreisen gehören, können sich an die Stabsstelle Arbeits- und Strahlenschutz unter der E-Mailadresse arbeitssicherheit@zhv.rwth-aachen.de wenden. Sie erhalten dann schnellst möglichst 5 FFP2-Masken per Hauspost an die dienstliche Adresse zugesandt. Weitere 5 FFP2-Masken werden dann rund 4 Wochen später nochmals per Hauspost zur Verfügung gestellt.
Sollte auf Grund der Arbeitsplatzsituation ein weiterer Bedarf bestehen, berät die Stabsstelle hier gerne und veranlasst gegebenenfalls einen zusätzlichen Versand. Die Bereitstellung dieser FFP2-Masken erfolgt sowohl für die einzelnen Beschäftigten als auch für die jeweiligen Hochschuleinrichtungen kostenlos. Sollten Kosten für eine notwendige ärztliche Bescheinigung anfallen, sollten diese quittiert werden und die Quittung für eine Erstattung an die Abteilung 8.3 geschickt werden.
Es besteht zudem die Möglichkeit, zusätzlich auch FFP2-Masken im RWTH-Kaufhaus für die anderen Beschäftigten kostenpflichtig für die jeweiligen Hochschuleinrichtungen zu erwerben. Die RWTH bittet jedoch bereits jetzt um Verständnis, dass die mengenmäßige Abgabe ggf. beschränkt werden muss.
Wiederverwendung von FFP2-Masken für den Privatgebrauch (Intranet für Beschäftigte)
Wiederverwendung von FFP2-Masken für den Privatgebrauch (Internet)