Aktuelle coronabedingte Regelungen zur Teilnahme an Angeboten des Hochschulsports (Zugang zum Hochschulsport Indoor und Outdoor):
- Zwei Impfungen –> kein Test notwendig
- Genesung und Impfung –> kein Test notwendig
- Genesung –> kein Test notwendig
- Keine Immunisierung –> Test notwendig
Eine Teilnahme an unseren Angeboten ist an die Vorlage einer der folgenden Nachweise gebunden:
1. Vorlage eines Genesungsnachweises (Wobei der Nachweis der Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 mindestens 28 Tage sowie maximal 3 Monate zurückliegen muss.)
oder
2. Vorlage eines vollständigen Imunisierungsnachweises
Ein vollständiger Immunisierungsnachweis besteht aus:
- Impfnachweis (Digitaler- oder Papierimpfpass, Bescheinigung der Impfstelle) einer Impfung mit einem in Deutschland zugelassenen Impfstoff. Nachweis über eine vollständige Schutzimpfung gegen das Coronavirus-SARS-CoV-2, bei denen die Gabe der letzten vorgeschriebenen oder empfohlenen Impfdosis vor mindestens 14 Tagen erfolgte. Im Fall einer Impfung mit einem nicht zugelassenen Impfstoff, bietet die Hochschulärtzliche Einrichtung an, eine entsprechende Bescheinigung für Impfungen mit einem gleichwertigen Impfstoff auszustellen, um damit einen reibungslosen Ablauf bei der 3G-Prüfung an der RWTH zu unterstützen.oder
- Impfnachweis in Kombination mit Genesenen Nachweis entsprechend der aktuellen Anlage 2 zur Coronaschutzverordnung.
oder
3. Negativer Testnachweis
Getestete Personen im Sinne der Coronaschutzverordnung sind Personen, die über ein nach der Corona-Test-und-Quarantäneverordnung bescheinigtes negatives Ergebnis eines höchstens 24 Stunden zurückliegenden Antigen-Schnelltests oder eines von einem anerkannten Labor bescheinigten höchstens 48 Stunden zurückliegenden PCR-Tests verfügen. Über einen Corona-Selbsttest, der unter Aufsicht einer hierzu unterwiesenen Person vorgenommen wurde, kann unter speziellen Voraussetzungen ebenfalls ein Testnachweis erteilt werden. Aktuell gilt dies nur für Corona-Selbsttest für Beschäftigte der RWTH.
Allgemeine Informationen
Die Bescheinigungen müssen entweder in deutscher oder englischer Sprache und in Verbindung mit einem Ausweisdokument vorgelegt werden. Sollten Sie Fragen zur Anerkennung Ihres Impfnachweises haben, informieren Sie sich bitte über die FAQ Seite der RWTH Aachen. Zum Beispiel unter dem Punkt „Ich wurde außerhalb der EU geimpft, wird meine Impfung als 3G-Nachweis anerkannt?“
Alle Regelungen erfolgen auf Grundlage der aktuellen Coronaschutzverordnung NRW. Um das Infektionsgeschehen weiter zu minimieren, können die Regelungen des Aachener Hochschulsports in Abstimmung mit dem Krisenstab der RWTH Aachen über die aktuellen gesetzlichen Regelungen hinausgehen.
Da die Kontrolle der Dokumente mehr Zeit in Anspruch nimmt als die üblichen Zugangskontrollen, bitten wir Sie mindestens 15 Minuten vor Beginn Ihres Sportangebotes die Sportstätte aufzusuchen. Sie sollten auch mit einer entsprechenden Wartezeit rechnen.