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Corona-News

Kategorie: ‘Allgemein’

Weiterhin Einschränkungen bei Beratungsgesprächen

27. Mai 2020 | von

Persönliche Beratungsgespräche können an der RWTH zum Schutz aller Hochschulangehörigen sowie Besucherinnen und Besucher bis mindestens 31. Juli nur eingeschränkt persönlich stattfinden. Aufgrund der Vielzahl individueller Beratungsangebote ist an dieser Stelle keine abschließende Aufzählung möglich. Bitte informieren Sie sie sich vorab bei der jeweiligen Beratungsstelle.

https://www.rwth-aachen.de/cms/root/Die-RWTH/Aktuell/Pressemitteilungen/Maerz-2020/NRW-Landesregierung-verschiebt-Start-des/~gybjo/Aktuell-geltende-Fristen-und-Termine/

https://www.rwth-aachen.de/cms/root/Die-RWTH/Aktuell/Pressemitteilungen/Maerz-2020/Infektionen-mit-Coronavirus/~ghyqc/Haeufig-gestellte-Fragen-zum-Coronavirus/

 

Auch keine zentralen Veranstaltungen ohne Lehrbezug bis zum 22. Juni

27. Mai 2020 | von

Als weitere Maßnahme zur Eindämmung der Corona-Pandemie und zum Schutz der Hochschulangehörigen hat die RWTH entschieden, auch die Regelung für zentrale Veranstaltungen ohne Lehrbezug anzupassen. Demnach können solche (Präsenz-)Veranstaltungen bis mindestens 22. Juni nicht stattfinden. Es ist allerdings ausdrücklich erwünscht, dass Veranstaltungen in Form von digitalen Formaten angeboten werden.

https://www.rwth-aachen.de/cms/root/Die-RWTH/Aktuell/Pressemitteilungen/Maerz-2020/Infektionen-mit-Coronavirus/~ghyqc/Haeufig-gestellte-Fragen-zum-Coronavirus

https://www.rwth-aachen.de/cms/root/Die-RWTH/Aktuell/Pressemitteilungen/Maerz-2020/NRW-Landesregierung-verschiebt-Start-des/~gybjo/Aktuell-geltende-Fristen-und-Termine/

Hochschulsportzentrum erweitert Übergangsprogramm – weiter „kontaktlos“

27. Mai 2020 | von

Das Hochschulsportzentrum wird ab dem 2. Juni 2020 ein erweitertes Übergangsprogramm anbieten. Dieses beinhaltet dann auch Indoorangebote und die Wiedereröffnung des RWTH GYM, wie das HSZ gestern bekannt gab. Die Landesregierung NRW ermöglicht ab dem 30. Mai zwar auch wieder Kontaktsportarten, das HSZ hat sich allerdings dagegen entschieden, diese anzubieten. „Wir bitten um Verständnis, dass das HSZ entgegen dieser Möglichkeit weiterhin keine Kontaktsportarten anbietet“, erläutert HSZ-Leiter Peter Lynen.

Die Hochschulleitung hat sich für eine behutsame Aufnahme des Programms, das zunächst „kontaktlos“ stattfinden soll, entschieden, um weiterhin eine Verbreitung des Corona-Virus zu vermeiden. „In diesem Zusammenhang bitten wir auch um Verständnis das die vom Land NRW ermöglichten Sportangebote, nicht immer sofort, zum angekündigten Zeitpunkt wieder aufgenommen werden können. Grund hierfür ist sind zum einen die sehr kurzfristig bereit gestellten Regularien hierfür und zum anderen der zeitliche und personelle Aufwand diese Regularien verantwortungsvoll umzusetzen. Dies dient auch dazu, mögliche Risiken für alle Sportlerinnen und Sportler zu minimieren“, so Lynen weiter.

https://hochschulsport.rwth-aachen.de/cms/HSZ/Sport/~hpoua/Sportangebot/

RWTH passt Regelungen für Home Office an

27. Mai 2020 | von

Trotz der in einigen Bereichen erfolgten Lockerungen der Beschränkungen und Regelungen besteht im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie weiterhin eine epidemische Lage von landesweiter Tragweite. Um für die Beschäftigten und Studierenden einen angemessenen Infektionsschutz gewährleisten zu können, sind an der RWTH Aachen der Situation angepasste organisatorische Maßnahmen erforderlich.

Es geht jetzt darum, die nächsten Schritte hin zum hoffentlich bald wieder möglichen Normalbetrieb festzulegen.

Bezogen auf die Home Office-Regelung bedeutet das, dass nach dem 1. Juni 2020 Home Office dort ermöglicht werden soll, wo es unter Berücksichtigung dienstlicher Interessen sinnvoll umsetzbar ist und zu einer Verbesserung des Infektionsschutzes beiträgt.

Es bedarf daher der Abstimmung in den jeweiligen Hochschuleinrichtungen zwischen den Beschäftigten und den Personalverantwortlichen, um eine vertretbare Lösung unter Berücksichtigung aller Interessen zu erreichen.

Grundsätzlich bestehen keine Bedenken wesentliche Aufgaben wieder am Arbeitsplatz durchzuführen, wenn damit ein Risiko verbunden ist, das dem in der übrigen Teilhabe am gesellschaftlichen Alltag gleichzusetzen ist.

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Leitfaden für Home Office während der Corona-Pandemie

27. Mai 2020 | von

Achtung: Mittlerweile sind diese Informationen eventuell nicht mehr aktuell!

Aufgrund der andauernden Situation bedingt durch die Corona-Pandemie sollen Beschäftigte der RWTH im Home Office arbeiten, wann immer dies möglich ist.

Somit sehen sich viele Mitarbeiter/innen in der Situation, unter Umständen wochenlang am häuslichen Arbeitsplatz zu arbeiten, die bisher keine Erfahrungen damit hatten. Die Erledigung der Arbeitsaufgaben in Kombination mit der Betreuung ihrer Kinder ist dabei eine zusätzliche und verschärfte Schwierigkeit.

In der aktuellen Ausnahmesituation kann die kurzfristige Umsetzung von Home Office oft nur provisorisch erfolgen, da die Voraussetzungen nicht optimal sind.

Dieser Leitfaden soll zur Orientierung die wesentlichen Aspekte von Home Office aufführen. Die folgenden Punkte bieten eine erste Orientierung um die Arbeitsbedingungen im Home Office möglichst belastungsarm zu gestalten.

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Lern- und Leseräume bleiben bis mindestens 22. Juni geschlossen

27. Mai 2020 | von

Trotz erster Lockerungsmaßnahmen hat sich die RWTH Aachen dazu entschlossen, die vorübergehende Schließung der Lern- und Leseräume bis mindestens 22. Juni 2020 zu verlängern. Da die Hygiene- und Sicherheitsvorschriften in diesen Räumen nur schwer einzuhalten sind, wird dies als wichtiger Schritt zur weiteren Eindämmung der Pandemie eingestuft. Die Entscheidung fiel unter Einbindung der Verfassten Studierendenschaft. Geschlossen bleiben damit auch die Lern- und Leseräume der Universitätsbibliothek.

https://www.rwth-aachen.de/cms/root/Die-RWTH/Aktuell/Pressemitteilungen/Maerz-2020/Infektionen-mit-Coronavirus/~ghyqc/Haeufig-gestellte-Fragen-zum-Coronavirus/

https://www.rwth-aachen.de/cms/root/Die-RWTH/Aktuell/Pressemitteilungen/Maerz-2020/NRW-Landesregierung-verschiebt-Start-des/~gybjo/Aktuell-geltende-Fristen-und-Termine/

Regelungen für (Dienst-)Reisen aktualisiert

27. Mai 2020 | von

Die RWTH hat die Regelungen bezüglich Reiserückkehr und Dienstreisen aktualisiert. Gemäß den gesetzlichen Vorgaben haben sich Einreisende aus dem Ausland demnach in eine 14-tägige Quarantäne zu begeben, wenn sie sich länger als 72 Stunden dort aufgehalten haben. Dies gilt nicht für Einreisende, die

  • sich ausschließlich in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union sowie Island, Liechtenstein, Norwegen, Schweiz und das Vereinigte Königreich von Großbritannien und Nordirland aufgehalten haben, es sei denn ein Staat weist nach der Einschätzung des European Center for Disease Prevention and Control (ECDC) eine Neuinfiziertenzahl im Verhältnis zur Bevölkerung von mehr als 50 Fällen pro 100 000 Einwohner kumulativ in den letzten sieben Tagen auf. Eine Quarantänepflicht kann sich auch während der Dienstreise ergeben. Deswegen sollten sich Reisende immer aktuell vor und während der Reise auf den Seiten des Robert Koch-Instituts informieren.
  • sich in einem anderen Staat aufgehalten haben, für den das RKI Schutzmaßnahmen für entbehrlich hält.

Diese Regelung gilt insbesondere auch für Dienstreisen. Alle Auslandsdienstreisen, die nach den vorher genannten Regelungen eine Quarantäne zur Folge hätten, sind anzumelden und die Hochschuleinrichtung hat die Einhaltung der resultierenden Quarantänebestimmungen sicherzustellen. Sofern sich die Quarantänepflicht erst während der Dienstreise ergibt, ist dies nachträglich zu melden.

Grundsätzlich sollte auch weiterhin vor der Genehmigung von Auslandsdienstreisen, die Möglichkeit alternative Kommunikationsformen wie Video- und Telefonkonferenzen zu nutzen, geprüft werden. Neben einer möglichen bestehenden Infektionsgefahr haben viele Staaten Einreisebeschränkungen erlassen und das öffentliche Leben sowie die Mobilität eingeschränkt. Reisende sollten sich dazu tagesaktuell über die genauen Einreisebestimmungen in den Reisehinweisen des Auswärtigen Amts informieren. Unter den gegebenen Umständen wird dringend empfohlen bis auf weiteres Flugreisen ausschließlich über die Rahmenvertragsreisebüros der RWTH zu buchen.

https://www.rwth-aachen.de/cms/root/Die-RWTH/Aktuell/Pressemitteilungen/Maerz-2020/Infektionen-mit-Coronavirus/~ghyqc/Haeufig-gestellte-Fragen-zum-Coronavirus/

https://www.rwth-aachen.de/cms/root/Die-RWTH/Aktuell/Pressemitteilungen/Maerz-2020/NRW-Landesregierung-verschiebt-Start-des/~gybjo/Aktuell-geltende-Fristen-und-Termine/

 

Dritte Folge des Podcasts „Corona und das Studi-Life“

26. Mai 2020 | von

In der dritten Folge des Podcasts „Corona und das Studi-Life“ spricht Studentin Cornelia mit Johann Vohn vom AStA über Finanzierungsprobleme im Studium und was Betroffene in dieser Situation tun können. Die Reihe wurde seitens des Studentischen Gesundheitsmanagements der RWTH entwickelt.

https://anchor.fm/corneliah/episodes/Folge-3-Nicht-verzagen–Johann-fragen-eegn00

Besuchsregeln am Universitätsklinikum

26. Mai 2020 | von

Die Coronaschutzverordnung (CoronaSchVO) des Landes NRW gibt die Rahmenbedingungen vor, unter denen Krankenhäuser und damit auch das Universitätsklinikum der RWTH Aachen besucht werden können. Diese Verordnung schreibt unter anderem vor, von allen Besuchern Name und Kontaktdaten sowie den Namen des zu besuchenden Patienten zu dokumentieren. Dazu hat das UKA auf seiner Website Fragebögen zum Download eingerichtet. Vor Ort erfolgt der Zugang zunächst über ein Zelt auf dem Vorplatz, auf dem sich die Besucherinnen und Besucher stationärer Patientinnen und Patienten registrieren lassen müssen, um einen Passierschein zu erhalten, mit dem sie das eigentliche Gebäude das betreten dürfen.

Weitere Informationen gibt es unter: https://www.ukaachen.de/medien/covid-19.html

RWTH-Podcast zu Antworten auf Corona: Folge 2 mit Professor Frank Piller

25. Mai 2020 | von

Welche Auswirkungen hat die Pandemie auf die Innovationskraft? Mit dieser Frage beschäftigt sich die zweiten Folge des RWTH-Podcasts „Corona – unsere Antworten auf die Pandemie“. Gesprächsgast ist Professor Frank Piller, vom RWTH-Lehrstuhl für Betriebswirtschaftslehre, insbesondere Technologie- und Innovationsmanagement. Professor Roger Häußling führt zusammen mit seinem Team vom RWTH-Lehrstuhl für Technik- und Organisationssoziologie, kurz STO, über Video-Chat Interviews mit Verantwortlichen für die Digitalisierung der Lehre, Virologen und Medizinern der Uniklinik RWTH Aachen, dem RWTH-Rektorat, dem Allgemeinen Studierendenausschuss, Politikwissenschaftlern sowie Experten für Ethik, Wirtschaft (inklusive der Innovationsforschung), Informatik und Maschinenbau. Mit Frank Piller spricht er über „die Chance zur digitalen Innovation“.

https://www.rwth-aachen.de/cms/root/Die-RWTH/Profil/Social-Media/~hpfrd/RWTH-Podcasts/

https://anchor.fm/rwth-aachen-university/episodes/Teil-2-Prof–Piller-und-die-Chance-zur-zur-digitalen-Innovation-eehf0q