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IT Center Blog

Microsoft Federal Contract 3.0 meets Campus Teilhabe

April 30th, 2021 | by
Piece of Cake

Source: Pixabay

On 01.05.2021, the Microsoft Federal Contract 3.0 will take effect. In the course of this, the previous licensing models for Microsoft products at RWTH Aachen University will be changed. In our previous blog posts, we have already reported in detail on the effects of the license change on the use of Microsoft products for work and study on private devices (computers/laptops/tablets).

Today, we would like to present the effects of the license changeon the use of Microsoft products on work-related devices in connection with Campus Teilhabe in the form of a FAQ.

 

 

 

What is the Campus Teilhabe?

The Campus Teilhabe is a variant for the allocation of financial resources for the federal contract with Microsoft. It is therefore a participation in the refinancing of the Microsoft licenses that RWTH Aachen University has procured for use in the service sector. The Campus Teilhabe itself is not a license.  It entitles the holder to use the Microsoft licenses procured by RWTH Aachen University for business purposes in compliance with the contractual and licensing provisions of the federal contract.

What is the term of the federal contract 3.0?

The federal contract again has a term of four years and thus runs until April 30, 2025.

What changes does the license change for the Campus Teilhabe?

The price of the Campus Teilhabe will increase by approx. 30%. The purchase and use of the Campus Teilhabe itself will not change. It will remain device-related and can be purchased in the RWTH Software Shop.

What will the changeover do to the license model?

With the entry into force of the federal contract 3.0, the license model will be changed from device-based licenses to person-based licenses. As a result, each employee will have a license available through the Campus Teilhabe that entitles him or her to use it on a device he or she primarily uses.

How do I as IT administration license the employees from 01.05.2021? Do the IT administrations of the institutes and facilities have to actively do anything for the changeover? What happens to Campus Teilhabe/licenses that have already been purchased?

Existing licenses:
With the changeover to the new federal contract, Windows and Office licenses that were procured in the past via the Campus Teilhabe and activated via KMS can continue to be used.

New Licenses:
For new devices, a Campus Teilhabe can still be purchased from the RWTH Software Shop. A Windows basic license is also required for Windows PCs. Windows and Office will continue to be activated via the KMS.

How many installations are allowed?

Each employee is provided with a license via the Campus Teilhabe that entitles him/her to use Windows and Office on a device primarily used by him/her.

What are the scenarios and how should action be taken?

Source: Own illustration

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Will Work@Home licenses still be available?

Yes, the Work@Home data carriers will continue to be available for purchase in the Software Shop after 30.04.2021. Please remember that installation is only permitted on private devices for official purposes.

Help and Support

All information about the Microsoft license changeover can be found in IT Center Help.
If you have any further questions, please do not hesitate to contact the IT-ServiceDesk staff.

 

Responsible for the content of this article are Désirée LemoineAnastasios Krikas and Nicole Kaminski.

7 responses to “Microsoft Federal Contract 3.0 meets Campus Teilhabe”

  1. Thomas Queck says:

    Hallo ITC-Team,
    wie lizenziere ich einen neuen Windows PC richtig, auf dem ein AdobeCC Shared Device License – ETLA laufen soll? Der neue PC steht jedem Mitarbeiter in unserem CIP-Pool zu Verfügung, ist in eine Windows-Domäne eingebunden und ist nicht personenbezogen!

    Wie sieht es mit Gastwissenschaftlern aus, denen ich ein PC zur Verfügung stellen muss?

    Eine virtuelle Maschine mit Windows 10 soll ebenso personenunabhängig lizensiert werden…..

    Scherz beiseite, aber klar ist das ich nicht auf Mac OS ausweichen möchte. Ich freue mich auf die Antworten.

    Grüße,
    Thomas

    • Baur, Jana says:

      Hallo Thomas,
      vielen Dank für deinen Kommentar.
      Um deine Fragen ausführlich beantworten zu können, halten wir gerne Rücksprache mit unserer Fachabteilung.
      Sobald wir eine Rückmeldung haben, kommen wir auf dich zurück.

      Sollten in der Zwischenzeit darüber hinaus Fragen bestehen, kannst du dich gerne an das IT-ServiceDesk (servicedesk@itc.rwth-aachen.de) wenden.

      Viele Grüße,
      das IT Center Blog Team

      • SommerSonneSonnenschein says:

        Und wo finde ich das Ergebnis der Rücksprache?
        Wird das auch hier im Blog veröffentlicht?

        • Gath, Dunja says:

          Hallo SommerSonneSonnenschein,
          sobald wir die Rückmeldung der Fachabteilung erhalten haben, werden wir das Ergebnis selbstverständlich hier als Antwort auf den Kommentar bereitstellen.
          Zusätzlich werden wir die Informationen auf IT Center Help dokumentieren und veröffentlichen.
          Viele Grüße,
          das IT Center Blog Team

    • Kaminski, Nicole Terese says:

      Hallo Thomas,

      entschuldige bitte die lange Wartezeit. Wir haben hierzu nochmal mit der Fachabteilung Rücksprache gehalten.
      Diese würde gerne mit dir in direkten Austausch gehen. Schicke uns doch bitte deine Fragen per E-Mail an servicedesk@itc.rwth-aachen.de

      Viele Grüße,
      das IT Center Blog Team

  2. Christian says:

    Hallo zusammen,

    erstmal finde ich es positiv, dass hier solche Dinge veröffentlicht und erläutert werden. Allerdings finde ich als (ITC) Außenstehender, dass hier häufig unklare bzw. sehr abstrakte Aussagen gemacht werden, beziehungsweise die Einträge (teilweise) nur sehr schwer nachzuvollziehen sind. Hier besteht meiner Meinung nach noch Verbesserungspotential :).

    Die Campusteilhabe ist Geräte bezogen, OK das kann ich noch nachvollziehen, auch was die Campusteilhabe grundsätzlich ist.

    Aber dann hört es (bei mir jedenfalls) auch schon beim Lizenzmodell, beziehungsweise den Konsequenzen die sich (für mich) daraus ergeben, auf:

    “Durch das Inkrafttreten des Bundesvertrages 3.0 wird das Lizenzmodell von bisher gerätebezogenen Lizenzen auf personenbezogene Lizenzen umgestellt. Jeder/m Mitarbeitenden steht somit über die Campusteilhabe eine Lizenz zur Verfügung, die zur Nutzung auf einem von ihr/ihm hauptsächlich genutzten Gerät berechtigt.”

    Hier stellen sich mir direkt mehrere Fragen:

    Ich kann also für einen Laptop und einen PC die einem Mitarbeiter theoretisch zur Verfügung stehen die Teilhabe kaufen, aber der Mitarbeiter darf nur ein Gerät (gleichzeitig? oder überhaupt?) nutzen? Oder ist es so zu verstehen, dass man dann einfach zweimal die Teilhabe kauft und dann auch quasi zwei personenbezogene Lizenzen (Mit Office und Windows?) für den Mitarbeiter hat?

    Was ist denn ein “nicht hauptsächlich genutztes” Gerät? Ein Gerät auf dem ich die Lizenz dann illegal nutzen würde und was dann anderes lizenziert werden müsste, als über die normale Campusteilhabe? Bzw. wie wären solche Geräte (die ggf. auch von mehreren Mitarbeitern genutzt werden – nicht unbedingt Poolrechner) denn zu lizenzieren?

    Viele Grüße und vielen Dank

    • Kaminski, Nicole Terese says:

      Hallo Christian,

      vielen Dank für dein Feedback, welches wir gerne mitnehmen.

      Du hast das Prinzip der Microsoft Campus Teilhabe bereits gut erfasst. Gerne klären wir deine Fragen:

      1) Ich kann also für einen Laptop und einen PC die einem Mitarbeiter theoretisch zur Verfügung stehen die Teilhabe kaufen, aber der Mitarbeiter darf nur ein Gerät (gleichzeitig? oder überhaupt?) nutzen? Oder ist es so zu verstehen, dass man dann einfach zweimal die Teilhabe kauft und dann auch quasi zwei personenbezogene Lizenzen (Mit Office und Windows?) für den Mitarbeiter hat?
      –> Richtig, die IT-Administration kauft für ein Gerät (Laptop oder PC) eine Campus Teilhabe, aber die/der Mitarbeitende darf die Lizenz grunsätzlich nur auf einem Gerät nutzen. Eine zweite Campus Teilhabe berechtigt nicht zur Nutzung einer weiteren Lizenz für die/ den selben Mitarbeitende/n.

      2) Was ist denn ein „nicht hauptsächlich genutztes“ Gerät? Ein Gerät auf dem ich die Lizenz dann illegal nutzen würde und was dann anderes lizenziert werden müsste, als über die normale Campusteilhabe? Bzw. wie wären solche Geräte (die ggf. auch von mehreren Mitarbeitern genutzt werden – nicht unbedingt Poolrechner) denn zu lizenzieren?
      –> Das Hauptgerät (= hauptsächlich genutztes Gerät) ist der PC oder Laptop, an dem die/ der Mitarbeitende hauptsächlich arbeitet. Beispiel: Besitzt die Person einen dienstlichen Computer im Büro und zusätzlich einen dienstlichen Laptop für unterwegs, dann wäre beispielsweise der dienstliche Computer das Hauptgerät. Die Informationen zur Lizenzierung “nicht hauptsächlich genutzter” Geräte werden wir sobald sie uns final vorliegen auf IT Center Help zur Verfügung stellen.

      Wir hoffen, wir konnten dir ein wenig Licht ins Dunkeln bringen 🙂

      Sollten darüber hinaus Fragen bestehen, kannst du dich gerne an das IT-ServiceDesk (servicedesk@itc.rwth-aachen.de) wenden.

      Viele Grüße,
      das IT Center Blog Team