Krisenstab und Rektorat der RWTH haben auf Basis der Beschlüsse von Bund und Ländern zur Verlängerung des Lockdowns bis Mitte Februar folgende Maßnahmen beschlossen:
Studium und Lehre (bis 14. Februar):
- Einsichtnahmen und mündliche Prüfungen sind bis einschließlich 14. Februar weiterhin ausschließlich online möglich.
- Praktika und schriftliche Prüfungen in Präsenz sind grundsätzlich auf Termine nach dem 14. Februar zu verlegen. Ausnahmen sind nur in besonders begründeten Einzelfällen und nach Abstimmung mit der Abteilung 1.1 möglich. Die den Studiendekanaten bekannten Rahmenbedingungen für begründete Einzelfälle gelten weiter fort. Die Studierenden sollten zeitnah über die Verlegung bzw. Durchführung der Veranstaltung informiert werden. Sofern in Hygienekonzepten in Veranstaltungen das Tragen von Mund-Nasen-Schutz vorgesehen ist, ist nunmehr mindestens eine sog. medizinische Maske notwendig. Die Masken sind über das RWTH-Kaufhaus erhältlich und entsprechend vorzuhalten.
- Bei experimentellen Abschlussarbeiten, die eine Präsenz erfordern, sind die Möglichkeiten mit den Betreuenden zu besprechen.
- Das Online-Lehr- und -Prüfungsangebot wird weiterhin – wie geplant – durchgeführt.
Weitere Planung Studium und Lehre (ab 15. Februar):
Vorbemerkung: Da die weitere Planung im Bereich Studium und Lehre erheblich von der Entwicklung des Infektionsgeschehens abhängen wird, soll hier eine erste Einschätzung über mögliche Maßnahmen gegeben werden. Eine Konkretisierung bzw. Entscheidung wird wahrscheinlich erst kurzfristig möglich sein:
- Um vom Infektionsgeschehen unabhängig zu sein, wird allen Prüfenden nachdrücklich empfohlen, möglichst viele Prüfungen auf Online-Formate oder mündliche Prüfungen per Videokonferenzsystem umzustellen.
- Der Rosenmontag wird in die weitere Klausurplanung aufgenommen.
- Falls schriftliche Prüfungen auch nach dem 14. Februar weiterhin nicht durchgeführt werden können, werden wir die ausfallenden Klausuren wochenweise hinter den Rest der Prüfungsphase verschieben müssen. Dabei wird davon ausgegangen, dass auch das Sommersemester wieder weitgehend digital stattfinden wird.
Dienstbetrieb:
Die Bundesregierung hat eine neue Corona-Arbeitsschutzverordnung veröffentlicht, die den Schutz von Beschäftigten vor Infektionen mit dem Coronavirus verbessern soll. Hieraus ergeben sich für die RWTH folgende Maßnahmen:
- Die bekannte Home-Office-Regelung (Home-Office für alle Tätigkeiten, die – auch unter Inkaufnahme von Qualitätsverlusten – im Home-Office möglich sind) wird bis einschließlich 15. März 2021 verlängert.
- Auf Grund einiger aktueller Nachfragen wird bei Arbeiten in notwendiger Präsenz nochmals an folgenden, nicht abschließenden, Maßnahmenkatalog erinnert, der auf Basis der Verordnung der Bundesregierung teilweise fortgeschrieben wurde:
- Beschäftigte sollen möglichst einzeln in Räumen arbeiten. In größeren Räumen sind pro Person 10 qm Fläche vorzusehen.
- Bei Unterschreitung des Mindestabstands (1,5 m) oder der 10 qm-Regel sind den Beschäftigten med. Masken zu stellen. Die Masken können auf Kosten der jeweiligen Hochschuleinrichtung im RWTH Kaufhaus erworben werden.
- Sofern erforderlich, sollte die Bildung von festen (Arbeits-)Gruppen vor Ort festgelegt werden.
- Die Einrichtung von Schichtmodellen sollte aktiv geprüft werden.
- Auch bei Vorstellungsgesprächen ist von digitalen Formaten Gebrauch zu machen.
Krisenstab und Rektorat sind sich bewusst, dass die aktuellen Maßnahmen alle Beschäftigten der RWTH vor erhebliche Herausforderungen stellen. Alle Maßnahmen stellen einen wertvollen Beitrag zur Vermeidung weiterer Infektionen dar.