Aufgrund der nicht absehbaren Entwicklungen der Corona-Pandemie und ihrer Auswirkung auf die Prüfungsphase hat die RWTH Optionen einer alternativen und damit termingerechten Durchführung von Klausuren sowie deren Umsetzung geprüft. Lehrende können Klausuren als Fernprüfungen durchführen. Die individuelle Entscheidung darüber obliegt ihrer grundgesetzlich geschützten Freiheit in Forschung und Lehre.
Grundsätzlich gilt:
- Mindestens bis zum 14. Februar finden keine Prüfungen in Präsenz statt. Ausnahmen gibt es in der Medizin und für Laborpraktika.
- Prüfungen können als Fernprüfung (Take-Home-Exam) mit oder ohne eine Zoom-Beaufsichtigung ortsunabhängig abgelegt werden.
- Die Teilnahme an beaufsichtigten Fernprüfungen ist für Studierende freiwillig – alternativ kann zum Beispiel ein Wiederholungstermin im Prüfungszeitraum in Anspruch genommen werden. Es liegt in der Verantwortung der Lehrenden, zeitnah zur Fernprüfung eine alternative Präsenzprüfung anzubieten.
- Die Studierenden nehmen während der beaufsichtigten Prüfung an einem Zoom-Meeting teil und werden über eine eigene Kamera (zum Beispiel im Smartphone) bei der Bearbeitung der Prüfung beaufsichtigt. Die Prüfung wird nicht aufgezeichnet.
- Die Studierenden müssen vor der Prüfung erklären, dass sie sich für eine beaufsichtigte Fernprüfung entschieden haben. Eine entsprechende Abfrage muss je Prüfung durch Ihren Lehrstuhl beispielsweise über RWTHmoodle erfolgen. Die Studierenden müssen eine eidesstattliche Versicherung abgeben, dass sie nicht getäuscht haben. Täuschungsversuche werden strafrechtlich verfolgt.
- Die Studierenden werden dringend gebeten, bei dieser Abfrage eine Telefonnummer anzugeben, unter der sie während der Prüfung erreicht werden können, wenn es beispielweise zu technischen Problemen kommt, welche von den Studierenden selbst während der Prüfung nicht erkannt werden. Die freiwillig abgegebene Telefonnummer darf ausschließlich zu diesem Zweck genutzt werden und muss unmittelbar nach der erfolgreich durchgeführten Prüfung gelöscht werden.
- Das CLS bietet Lehrenden umfangreiche Handreichungen zur Umsetzung von Fernprüfungen an:
https://video.cls.rwth-aachen.de/gebrauchsanweisungen/ - Die Studierenden müssen vorab über den genauen Ablauf der Prüfungen und die geltenden Rahmenbedingungen informiert werden.
- Es sollte vermieden werden, RWTHmoodle während des Prüfungszeitraumes mit zusätzlichen Aktivitäten zu belasten, da ein Großteil der Prüfungsabwicklung über dieses System erfolgt.
- Lehrende sollten umgehend prüfen, ob die digitalen Alternativen für Ihre Prüfungen in Betracht kommen. Im Regelfall wird die Prüfung zum ursprünglichen, zentral geplanten Termin stattfinden müssen. Der tatsächliche Starttermin kann sich zur Vermeidung von Lastspitzen kurzfristig verschieben – die Lehrstühle werden entsprechend informiert.
- Die Art der Prüfungsdurchführung wird innerhalb der Fakultäten und Fachgruppen zeitnah abgefragt und zentral an die Prüfungsplanung kommuniziert. Sollte durch die Fernprüfungen ein erhöhter Personalaufwand entstehen, so wenden sich die Lehrenden bitte an die jeweilige Fakultät.
Die Studierenden sind darauf hingewiesen worden, dass eine Fernprüfung nicht in allen Fällen angeboten werden kann. Sollte pandemiebedingt auch keine Präsenzprüfung zum Klausurzeitpunkt möglich sein, so werden die Klausurtermine zentral auf einen späteren Zeitpunkt verlegt.
Die Handreichung Lehre wurde an die derzeitigen Regelungen angepasst. Die aktuelle Version findet sich hier in Deutsch und hier in Englisch