Die Änderungen des Infektionsschutzgesetzes führen an der RWTH zu folgenden Anpassungen coronabezogener Regelungen:
- Die 3G-Regel am Arbeitsplatz ist entfallen. Die gebäudebezogene 3G-Regel gilt damit ebenfalls nicht mehr. Bitte beachten Sie jedoch, dass bis 2. April 2022 weiterhin der Besuch von Lehr- und Prüfungsveranstaltungen nur unter Einhaltung der 3G-Regel möglich ist. Die bisherigen Kontrollangebote bzw. -pflichten bleiben bestehen.
- Eine Home-Office-Angebots-Verpflichtung besteht nicht mehr. Home-Office kann weiterhin als geeignete Maßnahme zum Infektionsschutz eingesetzt werden. Die ab 1. April 2022 gültigen Regelungen zu Home-Office und situativer mobiler Arbeit finden Sie hier.
- Bei Arbeiten in Präsenz ist den Beschäftigten mindestens ein Selbsttest pro Woche anzubieten. Diese Tests können weiterhin kostenlos im RWTH-Shop bezogen werden.
- Die Handlungsempfehlungen der Stabsstelle Arbeits- und Strahlenschutz für Arbeiten in Präsenz wurden fortgeschrieben. Die aktuelle Fassung finden Sie hier.
Im Übrigen gelten die bisherigen Regelungen fort. Sobald das Land die Entscheidungen für die coronabezogenen Regelungen ab 3. April getroffen hat, werden wir Sie zeitnah informieren. Dies gilt insbesondere für Regelungen, die sich auf den Lehr- und Prüfungsbetrieb auswirken können. Aktuell wird jedoch ab diesem Zeitpunkt eher nicht mit weitergehenden Regelungen (keine Fortführung der 3G-Regel usw.) gerechnet.