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Digitalisierung der Lehre an der Philosophischen Fakultät

Schlagwort: ‘Videokonferenzsoftware’

Regeln & Tipps der RWTH zu Identifikation & Videoübertragung in Online-Lehrveranstaltungen

23. November 2020 | von

Die RWTH hat Regeln und Tipps zur Identifikation und Videoübertragung in digitalen Lehrveranstaltungen veröffentlicht:

Keine Klarnamenpflicht für Studierende: Studierende sind nicht dazu verpflichtet, personenbezogene Daten in Textform (z.B. Klarname, E-Mail Adresse) in Videokonferenzen anzugeben oder für die Teilnahme an Lehrveranstaltungen beliebiger Art in Videokonferenzen eingeloggt zu sein.

Grundsätzliches zum eigenen Videobild: Die Aktivierung des Videobildes ist weder für Lehrende noch für Studierende Pflicht, jedoch erwünscht, insbesondere wenn eine Interaktion (z.B. ein Gespräch) zwischen den Teilnehmenden stattfindet.

Einschalten des Videobildes bei Präsenzpflicht: Lehrende können jedoch darauf bestehen, das Studierende in Online-Lehrveranstaltungen mit Anwesenheitspflicht ihre Kamera teilweise oder während der gesamten Sitzung eingeschaltet haben. Dabei haben Studierende das Recht, einen virtuellen Hintergrund einzustellen. Dies dürfen Lehrende technisch nicht unterbinden. Von der Teilnahme an Online-Lehrveranstaltungen können Studierende ausgeschlossen werden, die ohne technisch bedingten Grund ihr Videobild deaktivieren. Bei technisch bedingten Gründen, sollten Lehrende und Studierende eine geeignete Lösung suchen.

Identitätsfeststellung ist erlaubt: Bei Online-Lehrveranstaltungen mit Anwesenheitspflicht ist Lehrenden gestattet, die Identität der Studierenden festzustellen. Die Form (z.B. Nennung des Namens auf der Tonspur oder Zeigen des Ausweises nur mit Foto und Name sichtbar) wird durch die Lehrenden festgelegt.

Verfremdung des eigenen Videobildes: Studierende dürfen außerhalb der Identitätsfeststellung ihr Erscheinungsbild in angemessener Form verschleiern, z.B. durch eine übliche Mund-Nasen-Bedeckung oder durch die von der Videokonferenzsoftware bereitgestellten Filterfunktionen.

Aufzeichnung: Im Falle einer Aufzeichnung einer Online-Lehrveranstaltung können Lehrende weder auf Videobild, noch auf Sprachbeteiligung der Studierenden bestehen – auch wenn diese natürlich gewünscht ist. Die Einwilligungserklärung zur Aufzeichnung für Studierende vom CLS enthält weitere Informationen.