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Corona-News

Kategorie: ‘Allgemein’

Freiversuchsregelung gilt auch im Wintersemester

07. Dezember 2020 | von
Das Rektorat der RWTH hat beschlossen, dass die vollständige Freiversuchsregelung auch für das Wintersemester 20/21 gilt. Diese Regelung besagt, dass Studierende bei Nicht-Bestehen einer Prüfung keinen Fehlversuch erhalten, wenn sie die Prüfung angetreten haben und kein Täuschungsversuch vorliegt. Verglichen mit dem Sommersemester ist die einzige Änderung im Wintersemester, dass die Abmeldung von Klausuren nun nicht mehr unmittelbar vor einer Prüfung möglich sein wird, sondern bis 24 Stunden vorher erfolgen muss.

HSZ: Erweitertes Angebot im Bereich „digital workouts“

27. November 2020 | von

Das am Dienstag, 10. November, gestartete digitale Bewegungsangebot für Studierende und Bedienstete der RWTH und FH Aachen wird am 30. November erweitert. „Das bisherige digitale Angebot ist ein voller Erfolg und erfreut sich großer Beliebtheit, wie die Rückmeldungen zum Angebot zeigen“, sagt Peter Lynen, Leiter des HSZ. „Deshalb haben wir uns entschlossen, ergänzend zum bisherigen Programm, in den Morgenstunden 25-minütige Formate zur Aktivierung von Körper und Geist zu präsentieren.“  Die digitalen Einheiten des HSZ werden zwischen 8 und 9.30 Uhr im 30-minütigen Abstand angeboten. Jeden Tag gibt es einen anderen Schwerpunkt in den Bereichen Ausdauer, Koordination und Entspannung. Das entgeltfreie „Early Bird“ – Angebot wird ebenfalls via Zoom übertragen und kann auf der Webpage des HSZ gebucht werden.

Parallel hierzu stehen weiterhin auf dem YouTube-Kanal der RWTH und auf der Website des HSZ alle Workouts, die seit dem ersten Lock Down in diesem Jahr erstellt wurden, zur Verfügung. Nähere Informationen zu den Angeboten gibt es auf der Webpage des HSZ.

Vorgaben bei Video-Lehrveranstaltungen

23. November 2020 | von

Die RWTH Aachen weißt noch einmal auf die geltenden Vorgaben bei Video-Lehrveranstaltungen hin.

Keine Klarnamenpflicht für Studierende: Eine Verpflichtung zur Angabe personenbezogener Daten in Textform (zum Beispiel Klarname, E-Mail Adresse) in Videokonferenzen besteht für Studierende nicht. Auch ist nicht erforderlich, dass Studierende für die Teilnahme an Lehrveranstaltung beliebigen Typs in Videokonferenz eingeloggt sind.

Grundsätzliches zum eigenen Videobild: Nach den Erfahrungen des vergangenen Semesters und angesichts der Rückmeldungen sowohl von Studierenden als auch von Lehrenden, appelliert die RWTH an Lehrende und Studierende gleichermaßen, ihr Videobild zu aktivieren. Dies ist besonders dann angezeigt, wenn eine Interaktion zwischen den Teilnehmerinnen und Teilnehmern stattfindet.

Einschalten des Videobildes bei Präsenzpflicht: Weiterhin können Lehrende darauf bestehen, dass Studierende in Onlineveranstaltungen mit Präsenzpflicht ihre Kamera teilweise oder während der gesamten Sitzung eingeschaltet lassen. Die Unverletzlichkeit der Wohnung ist nicht berührt, da Studierende das Recht haben, einen virtuellen Hintergrund einzuschalten. Dies darf durch Lehrende technisch nicht unterbunden werden. Studierende, die ohne technisch bedingten Grund ihr Videobild deaktivieren, können von der Teilnahme ausgeschlossen werden. Verhindern technische Gründe in Einzelfällen das Einschalten des Videobildes, sollte im Einvernehmen mit den betroffenen Studierenden eine Lösung gesucht werden.

Identitätsfeststellung ist erlaubt: Lehrende sind in Onlineveranstaltungen mit Präsenzpflicht berechtigt, die Identität der Studierenden in einer Videokonferenz festzustellen. Die Form wird durch die Lehrenden festgelegt. Es könnte zum Beispiel die Nennung des Namens auf der Tonspur oder das Zeigen des Ausweises (nur Foto und Name sichtbar) sein.

Verfremdung des eigenen Videobildes: Studierende haben das Recht, außerhalb der Identitätsfeststellung ihr Erscheinungsbild in angemessener Form zu verschleiern, zum Beispiel durch eine übliche Mund-Nasen-Bedeckung. Gleichfalls dürfen die durch die Videokonferenzsoftware bereitgestellte Filterfunktionen zu diesem Zweck aktiviert werden.

Aufzeichnung: Soll die Veranstaltung aufgezeichnet werden, so können die Lehrenden weder auf Videobild, noch auf Sprachbeteiligung der Studierenden bestehen. Nähere Informationen gibt die Einwilligungserklärung zur Aufzeichnung für Studierende: https://video.cls.rwth-aachen.de/gebrauchsanweisungen/

Corona-Überbrückungshilfe kann wieder beantragt werden

22. November 2020 | von

Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) und das Deutsche Studentenwerk (DSW) haben mitgeteilt, dass in Not geratene Studierende erneut die Corona-Überbrückungshilfe erhalten können. Eine Beantragung für November ist ab sofort möglich. Mit der Reaktivierung seiner Überbrückungshilfe für Studierende möchte das BMBF für das Wintersemester 2020/2021, von November 2020 bis Ende März 2021, erneut denjenigen Studierenden helfen, die sich nachweislich in einer akuten, pandemiebedingten Notlage befinden und die unmittelbar Hilfe benötigen. Die Überbrückungshilfe können in- und ausländische Studierende beantragen, die an staatlichen und staatlich anerkannten Hochschulen in Deutschland immatrikuliert sind. Je nach nachgewiesener Bedürftigkeit können zwischen 100 Euro und 500 Euro als nicht rückzahlbarer Zuschuss gezahlt werden. Die Beantragung ist ausschließlich über das Online-Portal auf www.ueberbrueckungshilfe-studierende.de möglich.

Die Antragsbearbeitung übernehmen wieder die örtlichen Studenten- und Studierendenwerke. In der ersten Phase von Juni bis September 2020 wurden in Aachen insgesamt rund 1.055.700 Euro ausgezahlt. Für die zweite Phase haben BMBF und DSW die Beantragungs- und die Prüfungsbedingungen, mit Blick auf die Dauer der Pandemiesituation, leicht angepasst. Eine detaillierte FAQ-Liste ist sowohl auf der Homepage des DSW als auch auf www.studierendenwerk-aachen.de aufgeführt.

Grundsätzliche Fragen zur Überbrückungshilfe werden über die BMBF-Hotline unter der Durchwahl 0800 26 23 003 entgegengenommen. Servicezeiten:  dienstags, mittwochs und donnerstags von 8 bis 16 Uhr sowie freitags von 8 bis 12 Uhr. Fragen zu gestellten Anträgen können schriftlich an ueberbrueckungshilfe-studierende@stw.rwth-aachen.de gerichtet werden.

Auch die Spendenaktion #RWTHhilft wird fortgeführt, damit auch weiterhin vielen Antragstellern schnell und unbürokratisch geholfen werden kann. Studierende können über die Webseiten des AStA das Überbrückungsstipendium beantragen. Weitere Infos zur Aktion und zum Spendenkonto gibt es hier.

#RWTHhilft: Nachfrage nimmt zu

17. November 2020 | von

Im März 2020 startete die RWTH gemeinsam mit dem AStA und dem Rektorat die Aktion #RWTHhilft: Es zeichnete sich ab, dass RWTH-Studierende aufgrund der Pandemie-Situation im Laufe des Sommersemesters in finanzielle Schwierigkeiten geraten könnten. Die Situation ist seitdem nicht besser geworden: Aufgrund der unveränderten Situation der vorherrschenden Pandemie nimmt die Zahl der Anfragen für ein Überbrückungsstipendium beim AStA stetig zu. Vor diesem Hintergrund wird die Spendenaktion #RWTHhilft fortgeführt, damit auch weiterhin vielen Antragstellern schnell und unbürokratisch geholfen werden kann.

Studierende können über die Webseiten des AStA das Überbrückungsstipendium beantragen.

Weitere Infos zur Aktion und zum Spendenkonto gibt es hier.

Aktualisierte Regelungen zur Reiserückkehr

13. November 2020 | von

Aufgrund der aktualisierten gesetzlichen Vorgaben und aus Fürsorge gegenüber allen Mitgliedern der Hochschule hat die Hochschulleitung in Abstimmung mit dem Krisenstab der RWTH folgende Regelungen im Kontext von Reisen getroffen: Sobald eine Person COVID-19-Symptome aufweist, gilt nach wie vor ein absolutes Betretungsverbot der RWTH. Darüber hinaus gibt es für die Reisen in Risikogebiete folgende aktuelle Regelungen:

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Das Sportprogramm im Wintersemester startet digital. Beginn der HSZ Digital Workouts.

09. November 2020 | von

Am 2. November musste das Hochschulsportprogramm aufgrund der aktuellen Corona Schutzverordnung wieder komplett eingestellt werden. Als Alternative wird ab Dienstag, 10. November, erneut auf ein digitales Bewegungsangebot für Studierende und Bedienstete der RWTH und FH Aachen aufgelegt. „Schon im Frühling Jahres haben wir ein digitales Angebot, das von den Studierenden und Hochschulangehörigen begeistert angenommen wurde, geschaffen“, erklärt Peter Lynen, Leiter des HSZ. „Die jetzt anstehenden Kurse werden diesmal über Zoom durchgeführt, damit wir die Workouts interaktiver gestalten und die Übungsleitenden auf die Teilnehmenden eingehen können“. Ziel ist es, dass von Montag bis Freitag zukünftig täglich ein Kurs stattfindet.  Montags bis donnerstags gehen die Digital Workouts jeweils von 18 bis 19 Uhr, freitags von 17 bis 18 Uhr. Das Angebot wird die Vielfalt des Programms widerspiegeln. Es geht am Dienstag 10. November zunächst mit Klassikern des Hochschulsports los: Yoga, Hip-Hop und Thai Bo. Parallel hierzu stehen auf dem YouTube Kanal der RWTH und auf der Website des HSZ alle Workouts, die seitdem ersten Lock Down in diesem Jahr erstellt wurden zur Verfügung.

Für die Zoomkurse wird eine Anmeldung benötigt. Die Digital Workouts bleiben weiterhin entgeltfrei. Die Registrierung findet über die Website des HSZ statt.

Das Stadion Königshügel wird momentan rege genutzt. Das HSZ bittet alle Aktiven eindringlich darum, die bestehenden Regeln der Coronaschutzverordnung einzuhalten, damit ein kompletter Lockdown verhindert wird.
Weitere Informationen und die Buchung gibt es auf der  Website des HSZ.

Digitaler Talk Lehre am 12. November

03. November 2020 | von

Der Talk Lehre 2020 findet in diesem Jahr unter besonderen Bedingungen statt. Die ursprünglich für den 17. Juni 2020 geplante Tagung wird als virtuelle Veranstaltung nun am 12. November von 12 bis 17 Uhr nachgeholt. Schwerpunktthema wird die Digitalisierung der Lehre im Zuge der Corona-Pandemie sein. Ziel der Veranstaltung ist es, aufzuzeigen was sich in der digitalen Lehre bislang bewährt hat, wo Stolpersteine liegen, was kontrovers diskutiert wird und welche Ideen und Konzepte in Zukunft fortgeführt werden können.

Hauptveranstaltung und Rahmenprogramm finden im virtuellen Raum Blau statt. In einer Vielzahl von Vorträgen und Live-Demonstrationen stellen Lehrende und Studierende Projekte, Konzepte und Best-Practice-Beispiele aus ihren Fakultäten und Fachbereichen in den parallel laufenden virtuellen Räumen Grün, Orange und Violett vor, die zeigen, wie schon jetzt gute Lehre in digitalen Zeiten funktioniert. Mit dem „DigiFellowship 2020“ und dem „DigiFellow student award“ werden zwei innovative Konzepte vorgestellt, die im Rahmen hochschulweiter Wettbewerbe gezielt gefördert werden. Darüber hinaus werden mit dem RWTH-Lecturer Lehrende des akademischen Mittelbaus geehrt, die sich durch hervorragende Lehrtätigkeiten bei gleichzeitigem Engagement in der Forschung auszeichnen.

Zum Abschluss wird im Rahmen einer offenen Frage- und Diskussionsrunde ein Ausblick auf die Lehre im Jahr 2021 gewagt. Damit sind bspw. Fragen verbunden, wie wir z.B. in Zukunft lehren und lernen wollen, wie Hochschullehre und -arbeit gestaltet werden kann oder wohin wir uns als universitäre Gemeinschaft entwickeln.

In allen Formaten besteht ausreichende Gelegenheit Fragen zu stellen, zu diskutieren und sich auszutauschen. Das detaillierte Programm ist hier abrufbar: https://download.cms.rwth-aachen.de/zhv/5.2/Talk_Lehre_Agenda_2020.pdf

Zur besseren Planung wird um eine Anmeldung bis zum 10. November gebeten unter:

https://ecampus.rwth-aachen.de/vo/registration

Weitere Informationen gibt es auf der Homepage zum Talk Lehre (https://www.rwth-aachen.de/cms/root/Die-RWTH/Profil/Lehre/Exzellente-Lehre/~crqy/Talk-Lehre/).

Mensen bleiben für Studierende und Hochschulbeschäftigte geöffnet

30. Oktober 2020 | von

Aufgrund der neuen Corona-Schutzverordnung des Landes NRW steht die Bewirtung in den Mensen ab Montag, 2. November, nur noch Studierenden und Hochschulbeschäftigten zur Verfügung. Das teilt das Studierendenwerk Aachen mit. Laut Schutzverordnung vom 30. Oktober dürfen Betriebskantinen und Mensen in Bildungseinrichtungen zur Versorgung der Beschäftigten bzw. der Nutzerinnen und Nutzer der Bildungseinrichtungen betrieben werden. Das Studierendenwerk erklärt, dass vor diesem Hintergrund Einlasskontrollen stattfinden werden. Studierende und Hochschulbedienstete müssen somit unbedingt einen Dienst- bzw. Studierendenausweis mitbringen, um ihre Hochschulzugehörigkeit am Eingang nachzuweisen. Bei Bedarf kann ein Hochschulausweis bei der Abteilung 5.1 beantragt werden. Das Antragsformular findet sich hier: https://www.rwth-aachen.de/orga/hochschulausweis

Der Sitzbereich in den Mensen bleibt vorerst geöffnet.

Hochschulsport stellt vorübergehend Betrieb ein, Sportanlagen bleiben bis auf Lauf- und Finnbahn geschlossen

30. Oktober 2020 | von

Die RWTH Aachen ist leider aufgrund der aktuellen Entwicklung um die Verbreitung des Coronavirus sowie der Anordnungen der zuständigen Behörden gezwungen, weitere Maßnahmen zur Eindämmung der Ausbreitung des Virus und zur Entlastung des Gesundheitssystems umzusetzen. Als Konsequenz hieraus muss der Sportbetrieb, der Abo-Betrieb, die Sportstättenvermietung und -überlassung ab Montag, 2. November, 2020 eingestellt werden. Das gibt das Hochschulsportzentrum bekannt. Hiervon sind ausnahmslos alle Angebote des Hochschulsportzentrums betroffen, egal ob diese in hochschuleigenen, städtischen oder Anlagen externer Partner stattfinden.

„Wir bedauern es sehr, dass wir den Sportbetrieb wieder einstellen und die Sportanlagen schließen müssen. Wir hoffen sehr, dass wir im Dezember wieder ein Sportprogramm anbieten können“, erklärt Peter Lynen, Leiter des HSZ. Von der Schließung betroffen sind alle Sporthallen, die Cagesoccer-Anlage, der Allwetterplatz, der Naturrasenplatz, die Outdoor Fitnessanlagen, das RWTH Gym, die Sauna und die Umkleiden und Sanitäranlagen.

Die Laufbahn im Stadion Königshügel und die Finnbahn bleiben bis auf weiteres zunächst geöffnet. Hierbei ist zu beachten, dass laut Corona Schutzverordnung nur maximal zwei Personen zusammen trainieren dürfen.

Der Zeitpunkt zur Wiederaufnahme des Betriebs und der Anmeldestart für das WiSe 2020 – 2021 wird von den zukünftigen Entwicklungen abhängen und kurzfristig auf der HSZ Website kommuniziert. Bitte beachten Sie ebenfalls, dass bis zu diesem Zeitpunkt der Servicepoint nur telefonisch, per E-Mail oder nach Absprache zu erreichen ist. Die Maßnahmen orientieren sich an den Anordnungen des Bundesgesundheitsministeriums, den Maßgaben des Landes Nordrhein-Westfalen sowie der Krisenstäbe der Städteregion Aachen und der RWTH Aachen. Nähere aktuelle Informationen zum Vorgehen der Hochschulleitung sind auf der Website der Hochschule zu finden.