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Digitalisierung der Lehre an der Philosophischen Fakultät

HOOU: „Digitale Lehre & Urheberrecht: § 60a UrhG, Zitate, OER & Co.“

04. Januar 2021 | von

Die Hamburg Open Online University (HOOU) informiert in ihrem Video „Digitale Lehre & Urheberrecht: § 60a UrhG, Zitate, OER & Co.“ über die relevanten urheberrechtlichen Rahmenbedingungen, um als Hochschullehrende/r Lehrinhalte digital zu vermitteln:

Das sog. Urheberrechts-Wissensgesellschafts-Gesetz (UrhWissG) ist Teil des Urheberrechtsgesetzes und regelt in § 60a UrhG die Möglichkeiten zur Nutzung urheberrechtlich geschützter Materialien in Unterricht und Lehre.

Das Video erläutert, in welchem Umfang urheberrechtlich geschütztes Material, z.B. Texte oder Schaubilder aus Fachbüchern oder im Internet gefundene Bilder, in der digitalen Hochschullehre, genutzt werden können. Es wird ebenfalls kurz auf die Einsatzmöglichkeiten von sog. Open Educational Resources (OER) eingegangen.

(Quelle: https://www.hoou.de/materials/digitale-lehre-urheberrecht-60a-urhg-zitate-oer-co-was-darf-ich-im-rahmen-meiner-lehre-nutzen-5)

 

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