Pünktlich zur Prüfungsphase an der RWTH hat die Aachener Zeitung am 17.7. einen Artikel zu Thema KI und Hausarbeiten veröffentlicht. Darin kommt auch Malte Persike, der Leiter des CLS, zu Wort und spricht über den Umgang mit KI an der Uni.
„Nur eine natürliche Person kann Urheberin eines Werkes sein“, sagt Persike zur Frage, was der Einsatz von ChatGPT bei der Erstellung von Hausarbeiten bedeute. Derzeit gebe es zwar an einigen „Hochschulen in Deutschland schon jetzt Regeln für KI-geschriebene Texte, teilweise nicht“. Dabei sei die Nutzung von KI gar nicht per se abzulehnen, so Persike weiter: „Arbeiten Mensch und Maschine zusammen, kann das durchaus etwas Gutes ergeben“. Für Studierende mit nicht perfekten Sprachkenntnissen etwa könne es hilfreich sein, ihren Text von einer KI überarbeiten zu lassen. Auch bei der Überwindung von Schreibblockaden kann die KI eine Rolle spielen. Wie mit KI nicht zuletzt auch im Kontext von Hausarbeiten in Zukunft umgeganen werden kann, wird derzeit noch diskutiert. In einem Rechtsgutachten, das vom Ministerium für Kultur und Wissenschaft NRW in Auftrag gegeben wurde, fordern Expert*innen hierfür klare Vorgaben. Wir werden berichten, sobald sich Verbindliches abzeichnet.
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