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Digitalisierung der Lehre an der Philosophischen Fakultät

Kategorie: ‘Recht’

ExAcT Lehre Live und Schulungen zum Thema „(Distanz-)Prüfungen“

01. Juni 2021 | von

Da aus bekannten Gründen der sonst so beliebte und gut besuchte Lunch Lehre nicht stattfinden kann, bietet das ExAcT-Team ein Alternativformat an: Der Lehre Live ist ein neues digitales Vernetzungsformat, das Lehrende und alle, die an der Lehre beteiligt sind, zu aktuellen und alltäglichen Situationen und Herausforderungen in der Lehre ins Gespräch bringen soll.

Der erste Lehre Live findet am 30. Juni 2021 von 12:30 bis 13:30 Uhr über Zoom statt. An diesem Termin soll es um das Thema Prüfungen gehen: Aspekte wie Chancengleichheit, Bewertungssysteme und Distanzprüfungen dienen dabei als Startpunkte für einen kollegialen Austausch nehmen. Nach einem kurzen Impulsvortrag von einem/r Expert*in können Sie miteinander ins Gespräch kommen und Ihre eigenen Erfahrungen und offenen Fragen einfließen lassen. Das Thema des folgenden Lehre Live können sie zudem aktiv mitzubestimmen.

Informationen und die Anmeldung finden Sie in der Veranstaltungsdatenbank. Oder schreiben Sie für die Anmeldung eine E-Mail an info@exact.rwth-aachen.de.

Mit zwei Seminaren (am 14.6. und am 18.6) unterstützt Sie das ExAcT-Team auch dabei, nach dem digitalen Semester auch die digitale (Fern-)Prüfungsphase erfolgreich zu gestalten. Das Seminar „Distanzprüfungen an der RWTH: ein Überblick“ vermittelt das nötige Wissen zur Planung von Distanzprüfungen mit Dynexite und RWTHmoodle.

Weitere Informationen und die Anmeldung finden Sie hier.

 

 

Kamera an, Kamera aus? Entscheidungshilfen für die Online-Lehre

31. März 2021 | von

Seit dem ersten Corona-Semester stellt sich für viele Lehrende und Studierende die Frage: Schalte ich die Webcam in der Online-Lehre an oder lasse ich sie aus? Es gibt auf allen Seiten der Kameras sehr gute Gründe für beide Entscheidungen.

Das Hochschulforum Digitalisierung (HFD) hat nun einen Entscheidungsbaum von der Appalachian State University ins Deutsche übertragen, der Lehrenden bei der Entscheidung hilft, ob und vor allem wann und zu welchen Zwecken sie ihre Studierenden um die Nutzung der Webcam bitten oder nicht. Zum zugehörigen Beitrag im HDF geht es hier entlang.

Das CLS informiert zu Fernprüfungen

08. Februar 2021 | von

Neben den Handreichungen des CLS hat die RWTH hier ebenfalls Informationen zur Umsetzung von Fernprüfungen gesammelt. Die wichtigsten Informationen zusammengefasst:

  • Mindestens bis zum 14. Februar 2021 werden keine Präsenzprüfungen stattfinden. Ausnahmen gelten in der Medizin und für Laborpraktika.
  • Prüfungen können als Fernprüfung (Take-Home-Exam) mit oder ohne Zoom-Beaufsichtigung ortsunabhängig abgelegt werden. Die Regelungen für Zoom-beaufsichtigte Fernprüfungen werden hier ausführlich erläutert.
  • Die Handreichung Lehre wurde ebenfalls an die derzeitigen Regelungen angepasst und ist sowohl in Deutsch als auch in Englisch verfügbar.

HOOU: „Digitale Lehre & Urheberrecht: § 60a UrhG, Zitate, OER & Co.“

04. Januar 2021 | von

Die Hamburg Open Online University (HOOU) informiert in ihrem Video „Digitale Lehre & Urheberrecht: § 60a UrhG, Zitate, OER & Co.“ über die relevanten urheberrechtlichen Rahmenbedingungen, um als Hochschullehrende/r Lehrinhalte digital zu vermitteln:

Das sog. Urheberrechts-Wissensgesellschafts-Gesetz (UrhWissG) ist Teil des Urheberrechtsgesetzes und regelt in § 60a UrhG die Möglichkeiten zur Nutzung urheberrechtlich geschützter Materialien in Unterricht und Lehre.

Das Video erläutert, in welchem Umfang urheberrechtlich geschütztes Material, z.B. Texte oder Schaubilder aus Fachbüchern oder im Internet gefundene Bilder, in der digitalen Hochschullehre, genutzt werden können. Es wird ebenfalls kurz auf die Einsatzmöglichkeiten von sog. Open Educational Resources (OER) eingegangen.

(Quelle: https://www.hoou.de/materials/digitale-lehre-urheberrecht-60a-urhg-zitate-oer-co-was-darf-ich-im-rahmen-meiner-lehre-nutzen-5)

 

Aktualisierung der Handreichung Lehre der RWTH

26. November 2020 | von

Der Krisenstab der RWTH hat die konsolidierten Handreichungen Lehre an die gesetzlichen Vorgaben sowie die Regelungen der RWTH angepasst.

Die aktualisierte Version ist im Downloadbereich zu aktuell-geltenden Corona-Maßnahmen oder direkt hier zu finden.

 

Regeln & Tipps der RWTH zu Identifikation & Videoübertragung in Online-Lehrveranstaltungen

23. November 2020 | von

Die RWTH hat Regeln und Tipps zur Identifikation und Videoübertragung in digitalen Lehrveranstaltungen veröffentlicht:

Keine Klarnamenpflicht für Studierende: Studierende sind nicht dazu verpflichtet, personenbezogene Daten in Textform (z.B. Klarname, E-Mail Adresse) in Videokonferenzen anzugeben oder für die Teilnahme an Lehrveranstaltungen beliebiger Art in Videokonferenzen eingeloggt zu sein.

Grundsätzliches zum eigenen Videobild: Die Aktivierung des Videobildes ist weder für Lehrende noch für Studierende Pflicht, jedoch erwünscht, insbesondere wenn eine Interaktion (z.B. ein Gespräch) zwischen den Teilnehmenden stattfindet.

Einschalten des Videobildes bei Präsenzpflicht: Lehrende können jedoch darauf bestehen, das Studierende in Online-Lehrveranstaltungen mit Anwesenheitspflicht ihre Kamera teilweise oder während der gesamten Sitzung eingeschaltet haben. Dabei haben Studierende das Recht, einen virtuellen Hintergrund einzustellen. Dies dürfen Lehrende technisch nicht unterbinden. Von der Teilnahme an Online-Lehrveranstaltungen können Studierende ausgeschlossen werden, die ohne technisch bedingten Grund ihr Videobild deaktivieren. Bei technisch bedingten Gründen, sollten Lehrende und Studierende eine geeignete Lösung suchen.

Identitätsfeststellung ist erlaubt: Bei Online-Lehrveranstaltungen mit Anwesenheitspflicht ist Lehrenden gestattet, die Identität der Studierenden festzustellen. Die Form (z.B. Nennung des Namens auf der Tonspur oder Zeigen des Ausweises nur mit Foto und Name sichtbar) wird durch die Lehrenden festgelegt.

Verfremdung des eigenen Videobildes: Studierende dürfen außerhalb der Identitätsfeststellung ihr Erscheinungsbild in angemessener Form verschleiern, z.B. durch eine übliche Mund-Nasen-Bedeckung oder durch die von der Videokonferenzsoftware bereitgestellten Filterfunktionen.

Aufzeichnung: Im Falle einer Aufzeichnung einer Online-Lehrveranstaltung können Lehrende weder auf Videobild, noch auf Sprachbeteiligung der Studierenden bestehen – auch wenn diese natürlich gewünscht ist. Die Einwilligungserklärung zur Aufzeichnung für Studierende vom CLS enthält weitere Informationen.

Fundstücke: „Insel der Forschung“ & „Screenshots richtig nutzen“

26. Oktober 2020 | von

„Insel der Forschung“

FideS, Forschungsorientierung in der Studieneingangsphase, hat nach fünf Jahren Projektlaufzeit ihre „Insel der Forschung“ veröffentlicht. Die grafische Oberfläche, die den Forschungszyklus abbilden soll, enthält unterschiedliche Materialien und Instrumente zum Thema „Forschendes Lernen“. Die thematisch zugeordneten Materialien hinter den einzelnen Forschungsetappen sollen HochschuldidaktikerInnen und interessierte Lehrende bei der Umsetzung von forschendem Lernen in Seminaren unterstützen. Hier gibt es eine Audio-Einführung zur „Insel der Forschung“.


Beitrag „Gängige Praxis, aber was ist bei der Verwendung von Screenshots erlaubt und was nicht?“

OERinfo, die Informationsstelle für Open Educational Resources, hat einen Beitrag von Henry Steinhau zur urheberrechtlich richtigen Verwendung von Screenshots veröffentlicht. Darin werden folgende Fragen geklärt:

  • Darf ich Screenshots anfertigen, sie mit anderen teilen, veröffentlichen, vervielfältigen, verbreiten oder öffentlich zugänglich machen?
  • Ist der Zweck entscheidend, für den ein Screenshot verwendet wird?
  • Was ist bei Screenshots aus rechtlicher Sicht zu beachten?

 

Urheberrecht in RWTHmoodle-Lernräumen: Was ist erlaubt und was nicht?

29. Juni 2020 | von

Das IT Center der RWTH hat Merkblätter zum Thema Urheberrecht in RWTHmoodle-Lernräumen zusammengestellt:

 

RWTH-Handreichung zum Thema „Mündliche Prüfungen“

19. Mai 2020 | von

Die RWTH hat eine Handreichung zum Thema „Mündliche Prüfungen“ im Sommersemester 2020 veröffentlicht. Darin werden folgende Aspekte thematisiert:

  • Ausgangssituation
  • Rechtliche Möglichkeiten
  • Empfehlungen für die Durchführung (Mündliche Prüfungen per Videokonferenzsystem & in Präsenzform)
  • Verfahrenshinweise für Studierende (Mündliche Prüfungen per Videokonferenzsystem & in Präsenzform)

Seminarveranstaltungen via Zoom: Was tun, wenn die Kameras der Studierenden aus bleiben?

14. Mai 2020 | von

Wie können Dozierende mit den häufig ausgeschalteten Kameras der Studierenden bei Seminarveranstaltungen via Zoom umgehen? Diese Frage haben wir via Twitter gestellt und einige Tipps und Erfahrungswerte erhalten:

Letztendlich bleibt es natürlich(!) das gute und verbriefte Recht der Studierenden, selbst zu entscheiden, ob sie ihre Kameras einschalten wollen oder nicht.