Die Stiftung Innovation in der Hochschullehre schreibt erneut „Freiraum“-Förderungen für möglichst offene, kreative und experimentelle Konzepte in der Hochschullehre aus. Dabei sollen die Lernprozesse der Studierenden im Mittelpunkt stehen. Antragsberechtigt sind alle an deutschen Hochschulen Beschäftigte mit Lehrbezug, wobei studentische Projekte mit Lehrbezug und Projekte von Lehrbeauftragten ausdrücklich erwünscht sind. Die Antragsstellung soll dann über eine berechtigte Person erfolgen. Gefördert werden sowohl Personalmittel, als auch Sachmittel und Mittel für projektimmanente Investitionen bei einer Laufzeit von maximal 24 Monaten. Die Fördersumme je Projekt liegt bei maximal 400,000 €, die gesamte Fördersumme der Freiraum-Ausschreibung beträgt 25 Millionen €. Interessensbekundungen können vom 01.02.23 bis zum 15.02.23 eingereicht werden und die Antragsfrist endet am 30.04.23. Alle weiteren Infos zur Antragsstellung finden Sie auf der Website der Stiftung.
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Social Media an der Philosophischen Fakultät
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