Am 19.09.23 gab es im Ausschuss für Schule und Bildung des Landtages NRW auf Initiative der SPD und der FDP eine Anhörung zum Thema „Chancengleichheit für Kinder mit Lese-Rechtschreibstörungen & Rechenschwäche“. Ziel des Antrages ist es, den LRS-Erlass von 1991 zu überarbeiten und dem aktuellen Wissen anzupassen. Überwiegend waren Verbände von Betroffenen und pädagogische Verbände eingeladen. Prof. Dr. Thomas Günther (Lehrstuhl für Psychologische Diagnostik und Intervention am IfP) war für den Deutschen Bundesverband für Logopädie als Sachverständiger eingeladen, um die Sichtweise aus dem Gesundheitssystem zu verdeutlichen und den aktuellen wissenschaftlichen Stand zu berichten. Alle Sachverständigen waren sich darin einig, dass der Erlass angepasst und überarbeitet werden muss. Die Rechenstörungen sollten im Erlass aufgenommen werden. Ferner sollte der Erlass eine Verbindlichkeit erhalten, so dass Betroffene innerhalb und außerhalb der Schule die notwendige Unterstützung erhalten.
Wer mehr wissen möchte, findet alle Stellungnahmen der Verbände und Sachverständigen unter folgendem Link: https://www.landtag.nrw.de/home/der-landtag/ausschusse-und-gremien-1/fachausschusse-1/a15-schule-und-bildung/anhorungen-1.html