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Kategorie: ‘Apotheker’

DAV-App soll Zuschlag für den Transport von E-Rezepten erhalten

29. November 2019 | von

Dr. Hans-Peter Hubmann, stellvertretender Vorsitzende des Deutschen Apothekerverbands (DAV), ist optimistisch, dass das BMG der vom DAV entwickelten Webapp einen Zuschlag als offizielles Transportmedium für E-Rezepte erteilt. Bereits knapp 80% aller Apothekenleiter seien für die Webapp des DAV registriert. Hubmann fordert die restlichen Apothekenleiter auch mitzumachen. So könne man als „natürlicher Vermittler“ des E-Rezepts wahrgenommen werden. Ein großer Vorteil sei, dass die DAV als einziger Anbieter keine kommerziellen Interessen verfolge. Es werden aber weiterhin Schnittstellen für Angebote anderer Anbieter angeboten. Der Gematik-Chef Leyck Dieken sieht die DAV-App in einer Pole -Position, weil sie auf der von der Gematik definierten Schnittstelle basiere.

Quelle: https://www.deutsche-apotheker-zeitung.de/news/artikel/2019/11/19/hubmann-dav-app-wird-zu-70-bis-80-prozent-die-e-rezept-app, 29. November 2019

Erste Zulassung für E-Health-Konnektor von Gematik

25. November 2019 | von

Seit Juni muss per Gesetz in jeder Arztpraxis ein E-Health-Konnektor stehen. Doch erst jetzt wurde die erste Zulassung ausgesprochen. Die Compugroup hat die erste Zulassung als E-Health-Konnektor von der Gematik erhalten. Ohne Zulassung konnte der Konnektor nur für das Versichertenstammdatenmanagement verwendet werden. Durch die Zulassung könne nun ein Update gefahren werden, welches die Anwendungen wie den Notfalldatensatz, den elektronischen Medikationsplan sowie das E-Rezept ermöglichen. Vor dem bundesweiten Einsatz, soll er im Rahmen von Feldtests ab dem 1 .Quartal 2020 getestet werden.

Quelle: https://www.deutsche-apotheker-zeitung.de/news/artikel/2019/11/18/gematik-laesst-ersten-e-health-konnektor-zu, 25. November 2019

Digitalisierung: Politische Sprüche passen nicht zu der Realität

19. November 2019 | von

KBV-Chef Dr. Andreas Gassen kritisiert, dass die Umsetzung der Digitalisierungsansprüche des Gesetzgebers zu kompliziert ist. Zwar halten rund 60% der Arztpraxen den elektronischen Arztbrief für eine sinnvolle Anwendung, jedoch sind mit ihm ein erhöhter zeitlicher und finanzieller Aufwand sowie neue Haftungsrisiken verbunden. Weiterhin kann es, wie bei dem elektronischen Rezept, zu unpraktischen Zwischenlösungen kommen. Hierbei ist es vorgesehen, dass der Arzt das Rezept elektronisch übermitteln kann. Sollte der Patient jedoch keinen Smartphone besitzen, muss ihm der QR-Code ausgedruckt mitgeben werden. So käme es zu keiner echten Digitalisierung.

Weiterhin schätzen 60% der 2000 befragten Vertragsärzte und Psychotherapeuten die Sicherheitslücken als starkes Hemmnis für die Digitalisierung ein. Hierbei müsse, wie auch von den Landesdatenschützern gefordert, per Gesetz Klarheit geschaffen werden.

Quelle: https://www.medical-tribune.de/meinung-und-dialog/artikel/digitalisierung-in-der-arztpraxis-politische-sprueche-passen-nicht-zur-realitaet/, 19. November 2019

Bundestag beschließt Gesetz von Gesundheitsminister Jens Spahn

14. November 2019 | von

Der Bundestag hat am 7.11. das Digitalisierungsgesetz von Bundesgesundheitsminister Jens Spahn beschlossen. Es wird voraussichtlich im Januar 2020 in Kraft treten. Das Gesetz bestimme, dass bestimmte Apps von der Krankenkasse bezahlt werden sollen, wenn sie der Arzt verschreibt. Weiterhin sollen Mediziner über ihre Onlinesprechstunden auf ihren Internetseiten informieren dürfen. Ebenso werden Arztpraxen und Apotheken bis Ende September 2020 und Krankenhäuser bis Januar 2021 verpflichtet sich an das bundesweite Datennetz anzuschließen. Sollten sich Praxen weigern drohen ihnen ab März 2020 Honorarkürzungen. Außerdem solle der elektronische und damit papierlose Fach-Austausch gefördert werden, indem der Faxversand nicht mehr höher vergütet werde.

In Sache der kritisierten, geplanten Gesundheitsdatenbank sind die gesetzlichen Krankenversicherungen verpflichtet, die Daten bereits pseudonymisiert an den Spitzenverband der gesetzlichen Krankenversicherung zu übermitteln. Dies ist eine verstärkte Sicherungsvorkehrung, da die Pseudonymisierung ursprünglich erst bei der Weiterleitung an die Gesundheitsdatenbank geplant war.

Quelle: https://www.sueddeutsche.de/politik/bundestag-gesundheits-apps-kommen-bald-auf-rezept-dpa.urn-newsml-dpa-com-20090101-191107-99-617593, 14. November 2019

Telemedizin-Start-Up von Amazon gekauft

01. November 2019 | von

Amazon hat das Start-Up „Health Navigator“ erworben. Das Start-Up ist eine Plattform, die Patienten telemedizinisch unterstützt. Sie wurde von dem Notfallarzt David Thompson gegründet, um Patienten einen möglichen Versorgungsweg aufzuzeigen.

Laut einem Medienbericht von CNBC plant Amazon das neu erworbene Start-Up in die, im letzten Monat gegründete, virtuelle Gesundheitsklinik „Amazon Care“ aufzunehmen. Amazon Care ist eine virtuelle Gesundheitsklinik für die Mitarbeiter und ihre Angehörigen in Seattle. Hier könnten diese via Online Chat mit einer Krankenschwester oder einem Arzt kommunizieren, um Wartezeiten zu eliminieren. Weiterhin könnten auch Medikamente auf Rezept geliefert werden.

Amerikanische Medien bezweifeln, dass das Angebot nur auf die Mitarbeiter beschränkt bleiben wird, sondern gehen davon aus, dass das interne Angebot der erste Schritt für einen Vorstoß in den Gesundheitsmarkt ist.

Quelle: https://www.deutsche-apotheker-zeitung.de/news/artikel/2019/10/30/amazon-kauft-telemedizin-start-up, 1. November 2019

Diabetespraxis testet das E-Rezept

25. Oktober 2019 | von

Die Techniker Krankenkasse (TK) erprobt den Praxisbetrieb des E-Rezepts seit einigen Monaten in einer großen Diabetespraxis. Die Patienten könnten dort ihre Verordnungen als E-Rezept auf ihr Smartphone erhalten. Hierzu müsse nur die App „LifeTime“ installiert werden. Die Diabetespraxis wurde bewusst als Kooperationspartner ausgewählt, weil Diabetespatienten häufig Rezepte benötigen, ein Arztbesuch hierfür jedoch nicht immer zwingend notwendig sei.

Interessierte Patienten müssten sich aktiv einschreiben und könnten dann bei jeder Verordnung bestimmen, ob sie es in Papier- oder elektronischen Form erhalten möchten. Bei der Wahl des E-Rezepts erhalte der Patient einen QR-Code und ein Bild des Rezepts. Das Bild sei nicht zwingend notwendig, wurde sich jedoch von den Patienten gewünscht um erkennen zu können, was genau verschrieben wurde.  Der Code könne vorab an teilnehmende Apotheken geschickt werden, um sicherzustellen, dass die Medikamente bei der Abholung vorrätig sind. Laut Dr. Verheyen öffnet der QR-Code  in der Apotheke einen sicheren VPN-Tunnel direkt in die Praxissoftware des verschreibenden Arztes und zum hinterlegten Rezept.

Die Krankenkasse möchte durch das Projekt Erfahrungswerte sammeln und dadurch herausfinden, welcher Mehrwert sich für die Patienten, Ärzte und Apotheker ergeben könnte.

Quelle: https://www.medical-tribune.de/praxis-und-wirtschaft/verordnungen/artikel/krankenkasse-testet-mit-diabetespraxis-das-elektronische-rezept/, 25. Oktober 2019

Anbindung aller Apotheken an Telematikinfrastruktur erst Ende 2020 realistisch

21. Oktober 2019 | von

In einer aktuellen Stellungnahme der ABDA zum Digitalen Versorgungs Gesetz (DVG) geht hervor, dass eine Anbindung aller Apotheken an die Telematikinfrastruktur (TI) erst Ende 2020 realistisch sei. Dies sei der Fall, weil einige Produkte der Software- und Hardware-Hersteller noch nicht auf dem Markt seien. So müsse die Apothekensoftware aktualisiert werden und E-Health-Konnektoren, neue Kartenlesegeräte und verschiedene Zugangskarten an alle Apotheken verteilt werden. Die TI solle es künftig ermöglichen Informationen (E-Medikationspläne und E-Rezepte) sicher untereinander auszutauschen.

Quelle: https://www.deutsche-apotheker-zeitung.de/news/artikel/2019/10/16/abda-ti-anbindung-der-apotheken-erst-ende-2020, 21. Oktober 2019

Gesundheitsministerin Steffens fordert mehr Wahlfreiheit beim Medikationsplan

03. Oktober 2019 | von

Im ihrem Grußwort anlässlich der Eröffnung des deutschen Apothekertags in Düsseldorf sprach Steffens von den Herausforderungen der Gesundheitsversorgung in der Zukunft. Es müssen Kostensenkungen erreicht werden, damit die weniger werdenden Beitragszahler ausgeglichen werden können. Die Apotheker würden die entscheidende Rolle bei dem Thema der Arzneimitteltherapiesicherheit einnehmen. Weil die Apotheker den Überblick über die Medikamente der Patienten haben, sollten sowohl Ärzte als auch Apotheker für den Medikationsplan verantwortlich sein. Letzen Endes müsse der Patient die Wahl treffen.

Quelle: https://www.deutsche-apotheker-zeitung.de/news/artikel/2015/10/01/steffens-fordert-wahlfreiheit-beim-medikationsplan, 3. Oktober 2019

Grüne wollen Apotheker stärker in den Medikationsplan einbinden

25. September 2019 | von

Die Grünen kritisieren in einem Antrag zum E-Health-Gesetz die „Arztzentriertheit“ und fordern, dass die Apothekerinnen und Apotheker stärker in den Medikationsplan eingebunden werden, um eine bessere Arzneimitteltherapiesicherheit sicher zu stellen. Dabei sollen alle Apotheken ein Schreibrecht unter Zustimmung des Versicherten erhalten. Der Medikationsplan solle für ein Medikationsmanagement genutzt werden und bedürfe deshalb einer medizinischen und pharmazeutischen Sicht, um die Wechsel- und Nebenwirkungen aller Arzneimittel zu berücksichtigen. Eine verbesserte Vernetzung der Gesundheitsberufe könne zur Vermeidung von Fehlmedikationen, Fehlbehandlungen und Doppeluntersuchungen beitragen.

https://www.deutsche-apotheker-zeitung.de/news/artikel/2015/09/25/grune-wollen-apotheker-starken-einbinden, 25. September 2019

Regierung will Apotheken nicht in den Medikationsplan einbinden

18. September 2019 | von

Die Bundesregierung hat die Forderung der Apothekerschaft, sie gesetzlich in den Medikationsplan einzubinden, abgelehnt. Sie sieht lediglich vor, dass Apotheker im Rahmen der Arzneimittelabgabe dazu verpflichtet werden sollen, den Medikationsplan zu aktualisieren. Begründet werde dies dadurch, dass dem Arzt alle erforderlichen Informationen im Rahmen seiner ärztlichen Tätigkeit zur Verfügung stehen und er als erster Kontakt die erforderlichen Inhalte des Medikationsplans ohnehin festlegt.

Die ABDA kann diesen Beschluss nicht verstehen und setzt sich weiterhin für die Stärkere Einbindung der Apotheker ein. Die Stammapotheke des Patienten sei der einzige Ort, an dem die Rezepte des Hausarztes und verschiedener Fachärzte mir der Selbstmedikation des Patienten zusammentreffen. Deshalb sollte dieses Wissenspotential genutzt werden.

https://www.deutsche-apotheker-zeitung.de/news/artikel/2015/09/17/regierung-will-apotheken-nicht-einbinden, 18. September 2019