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SmartMed

Schlagwort: ‘Arzt’

In der Praxis: Datenschutz in der Digitalisierung

12. Dezember 2019 | von

Mehr als 90 Prozent der, an die Telematikinfrastruktur angeschlossenen, Arztpraxen sollen sensible Patientendaten nicht ausreichend geschützt haben. Schuld daran soll ein Anschlussfehler des Konnektoren gewesen sein. Es stellt sich die Frage was Ärzte, Krankenhäuser, Krankenkassen und Apotheker beim Datenschutz tun müssen und können.

Der Ingolstädter Allgemeinarzt Siegfried Jedamzik ist der Meinung, dass die Verantwortung hauptsächlich bei den IT-Firmen, die die Konnektoren angeschlossen haben, liege. Ein Arzt könne nicht auch noch Datenspezialist sein. Dennoch müsse jeder Arzt dafür sorgen, dass die Patientendaten sicher sind. Hierbei sei es wichtig, den Zugang zum Internet vom dem Praxisverwaltungssystem zu trennen.

Das Klinikum Ingolstadt gilt als „kritische Infrastruktur“ und müsse deshalb hohe Sicherheitsanforderungen einhalten. Hierzu gehören auch Veranstaltungen zur Sensibilisierung der Mitarbeiter. Konnektoren, wie in den Arztpraxen, stehen bislang noch nicht zur Verfügung. Andrea Reichl, IT-Sicherheitsbeauftragte des Klinikum Ingolstadt, gibt außerdem zu bedenken, dass die stationäre Patientenversorgung auch bei einem IT-Ausfall gewährleistet werden muss.

Gesetzliche Krankenkassen dürfen Versichertendaten nur auf Servern in Deutschland und der EU speichern. Die Audi-BKK bietet vermehrt Online-Funktionen, wie die Einreichung von Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen, an. Hierbei sei der Zugang durch ein doppeltes Authentifizierungsverfahren geschützt.

Bedenken zur Sicherheit hat der Apotheker Christian Pacher nicht. Er ist sich sicher, dass die Konnektoren die 2020 in den Apotheken zum Einsatz kommen ausreichend geprüft werden. Er sieht in der Digitalisierung hauptsächlich Vorteile, insbesondere in der Steigerung der Arzneimitteltherapiesicherheit.

Quelle: https://www.donaukurier.de/nachrichten/bayern/Datenschutz-in-der-Praxis;art155371,4404109, 9. Dezember 2019

Erste Zulassung für E-Health-Konnektor von Gematik

25. November 2019 | von

Seit Juni muss per Gesetz in jeder Arztpraxis ein E-Health-Konnektor stehen. Doch erst jetzt wurde die erste Zulassung ausgesprochen. Die Compugroup hat die erste Zulassung als E-Health-Konnektor von der Gematik erhalten. Ohne Zulassung konnte der Konnektor nur für das Versichertenstammdatenmanagement verwendet werden. Durch die Zulassung könne nun ein Update gefahren werden, welches die Anwendungen wie den Notfalldatensatz, den elektronischen Medikationsplan sowie das E-Rezept ermöglichen. Vor dem bundesweiten Einsatz, soll er im Rahmen von Feldtests ab dem 1 .Quartal 2020 getestet werden.

Quelle: https://www.deutsche-apotheker-zeitung.de/news/artikel/2019/11/18/gematik-laesst-ersten-e-health-konnektor-zu, 25. November 2019

Digitalisierung: Politische Sprüche passen nicht zu der Realität

19. November 2019 | von

KBV-Chef Dr. Andreas Gassen kritisiert, dass die Umsetzung der Digitalisierungsansprüche des Gesetzgebers zu kompliziert ist. Zwar halten rund 60% der Arztpraxen den elektronischen Arztbrief für eine sinnvolle Anwendung, jedoch sind mit ihm ein erhöhter zeitlicher und finanzieller Aufwand sowie neue Haftungsrisiken verbunden. Weiterhin kann es, wie bei dem elektronischen Rezept, zu unpraktischen Zwischenlösungen kommen. Hierbei ist es vorgesehen, dass der Arzt das Rezept elektronisch übermitteln kann. Sollte der Patient jedoch keinen Smartphone besitzen, muss ihm der QR-Code ausgedruckt mitgeben werden. So käme es zu keiner echten Digitalisierung.

Weiterhin schätzen 60% der 2000 befragten Vertragsärzte und Psychotherapeuten die Sicherheitslücken als starkes Hemmnis für die Digitalisierung ein. Hierbei müsse, wie auch von den Landesdatenschützern gefordert, per Gesetz Klarheit geschaffen werden.

Quelle: https://www.medical-tribune.de/meinung-und-dialog/artikel/digitalisierung-in-der-arztpraxis-politische-sprueche-passen-nicht-zur-realitaet/, 19. November 2019

Gesundheits-Datennetz der Bundesregierung nicht vollständig implementiert

15. Oktober 2019 | von

Die gesetzliche Pflicht für den Anschluss der Arztpraxen an das sichere Datennetz des Gesundheitswesens ist am 30. Juni 2019 abgelaufen. Das Datennetz bilde die Basis für die elektronische Gesundheitskarte und andere geplante Anwendungen. Dennoch seien im September erst 110.000 der 150.000 Arztpraxen mit den nötigen Geräten zum Anschluss ausgestattet.  Ärzten, die nach Ablauf der Frist nicht an das Datennetz angeschlossen sind, drohen Honorarkürzungen.

Quelle: https://www.wallstreet-online.de/nachricht/11807031-gesundheit-vierte-arztpraxis-gesundheits-datennetz-angeschlossen, 15. Oktober 2019

Verordnungsfähigkeit bei Apps auf Rezept

11. Oktober 2019 | von

Die Verordnungsfähigkeit von medizinischen Apps ist geplant. Dennoch gebe es laut Dr. Thomas Kriedel, Vorstand der Kassenärztlichen Bundesvereinigung, noch Rahmenbedingungen zu klären. Bislang seien die Konsequenzen nicht durchdacht. Beispielsweise sei noch unklar, wer die Haftung trägt und ob alle Ärzte dazu verpflichtet sind die Daten aus Apps auszulesen. Diese Lücken werde laut Christian Klose, Leiter der Unterabteilung gematik, Telematikinfrastruktur, E-Health im Bundesgesundheitsministerium, jedoch die Rechtsverordnung klären. Um die medizinischen Apps schneller in die Versorgung zu bringen würde es laut Tom Ackermann, Chef der AOK Nordwest ausreichen sie den Versicherten über Satzungsleistungen zugänglich zu machen.

Quelle: https://www.aerztezeitung.de/praxis_wirtschaft/e-health/article/997882/e-health-uebernimmt-apps-rezept-haftung.html, 11. Oktober 2019

Gesundheitsministerin Steffens fordert mehr Wahlfreiheit beim Medikationsplan

03. Oktober 2019 | von

Im ihrem Grußwort anlässlich der Eröffnung des deutschen Apothekertags in Düsseldorf sprach Steffens von den Herausforderungen der Gesundheitsversorgung in der Zukunft. Es müssen Kostensenkungen erreicht werden, damit die weniger werdenden Beitragszahler ausgeglichen werden können. Die Apotheker würden die entscheidende Rolle bei dem Thema der Arzneimitteltherapiesicherheit einnehmen. Weil die Apotheker den Überblick über die Medikamente der Patienten haben, sollten sowohl Ärzte als auch Apotheker für den Medikationsplan verantwortlich sein. Letzen Endes müsse der Patient die Wahl treffen.

Quelle: https://www.deutsche-apotheker-zeitung.de/news/artikel/2015/10/01/steffens-fordert-wahlfreiheit-beim-medikationsplan, 3. Oktober 2019

Künstliche Intelligenz diagnostiziert Krankheiten vergleichbar gut wie Ärzte

30. September 2019 | von

Mittels einer Meta-Analyse wurde untersucht, wie gut künstliche Intelligenzen im Vergleich zu Ärzten Diagnosen stellen können. Die Meta-Analyse basiert jedoch nur auf 14 Studien, sodass die Ergebnisse mit Vorsicht zu genießen seien. Die künstliche Intelligenz konnte im Schnitt 87% und Ärzte 86,4% der Krankheiten anhand der Bildgebung richtig erkennen. Weiterhin konnte die künstliche Intelligenz 92,5% und Ärzte 90,5% der Fälle sicher ausschließen. Deshalb sei es wichtig anzumerken, dass künstliche Intelligenzen nicht substanziell besser abschnitten als die Ärzte. Die wahre diagnostische Leistungskraft von künstlichen Intelligenzen bleibe weitgehend unklar, weil Studien mit einem direkten Vergleich von Mensch und Maschine nicht vorhanden seien.

Quelle: https://www.aerzteblatt.de/nachrichten/106220/Metaanalyse-Kuenstliche-Intelligenz-erkennt-Krankheiten-so-gut-wie-Aerzte, 30. September 2019

Grüne wollen Apotheker stärker in den Medikationsplan einbinden

25. September 2019 | von

Die Grünen kritisieren in einem Antrag zum E-Health-Gesetz die „Arztzentriertheit“ und fordern, dass die Apothekerinnen und Apotheker stärker in den Medikationsplan eingebunden werden, um eine bessere Arzneimitteltherapiesicherheit sicher zu stellen. Dabei sollen alle Apotheken ein Schreibrecht unter Zustimmung des Versicherten erhalten. Der Medikationsplan solle für ein Medikationsmanagement genutzt werden und bedürfe deshalb einer medizinischen und pharmazeutischen Sicht, um die Wechsel- und Nebenwirkungen aller Arzneimittel zu berücksichtigen. Eine verbesserte Vernetzung der Gesundheitsberufe könne zur Vermeidung von Fehlmedikationen, Fehlbehandlungen und Doppeluntersuchungen beitragen.

https://www.deutsche-apotheker-zeitung.de/news/artikel/2015/09/25/grune-wollen-apotheker-starken-einbinden, 25. September 2019

Virtuelles Krankenhaus in NRW

12. August 2019 | von

Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann hat gemeinsam mit Mitgliedern eines Gründungsausschusses seine Pläne zur Errichtung eines „virtuellen Krankenhauses“ vorgestellt. Hierbei handelt es sich um eine digitale Plattform für den fachärztlichen Austausch. Fehle eine spezielle Expertise, könnten die Ärzte über die digitale Plattform ein entsprechendes Zentrum mit einem Mausklick kontaktieren. Hierdurch soll die Therapie von seltenen Erkrankungen verbessert werden.

Das virtuelle Krankenhaus soll laut Laumann Teil der Regelversorgung werden und von den Krankenkassen finanziert werden. Die Pilotphase des Virtuellen Krankenhauses soll im Frühjahr 2020 starten und als Anschubfinanzierung bis zu zwei Millionen Euro pro Jahr zur Verfügung gestellt bekommen. Laut Dirk Ruiss, Leiter des Verbandes der Ersatzkassen NRW, muss sich das Virtuelle Krankenhaus daran messen lassen, ob es konkrete Ver­sor­gungsverbesserungen für die Patienten bringe. Thomas Ittel, Vorstandsvorsitzender des Universitätsklinikums der RWTH Aachen sieht in dem Virtuellen Krankenhaus einen mutigen und konsequenten Schritt, um die digitale Transformation in NRW voranzutreiben.

Quelle: https://www.aerzteblatt.de/nachrichten/105212/Virtuelles-Krankenhaus-Nordrhein-Westfalen-will-fachaerztliche-Expertise-digital-buendeln, 12. August 2019

Künstliche Intelligenz könnte zusätzliche Informationen im Röntgenthorax erkennen

26. Juli 2019 | von

In einer Studie vom Radiologen Michael Lu vom Massachusetts General Hospital wurde untersucht, ob künstliche Intelligenz die Lebenserwartung von Patienten anhand von einem Röntgenthorax erkennen kann. Durch maschinelles Lernen mit neuronalen Netzwerken, die aus Algorithmen bestehen, soll der Computer ein Gespür für den Patienten entwickeln. Ein wesentlicher Vorteil des maschinellen Lernens ist, dass es anders als die Radiologen Informationen über das spätere Schicksal der Patienten berücksichtigt. Die Software wurde zu Beginn mit Daten der PLCO-Studie geschult, in denen nach Merkmalen der verstorbenen Patienten gesucht werden sollte, die sie von den anderen unterschied. Der Hazard Ratio war hoch signifikant und konnte auch mit einer anderen Studie überprüft werden.

Ein möglicher Nutzen der Risikoabschätzung durch die künstliche Intelligenz könnte sein, dass ein Arzt einen Patienten mit einem hohen Wert früher genauer untersucht, um bei einer Erkrankung frühzeitig intervenieren zu können. Ob dies dem Patienten nutzt, müsse in weiteren Studien untersucht werden.

Quelle: https://www.aerzteblatt.de/nachrichten/104796/Kuenstliche-Intelligenz-koennte-Lebenserwartung-im-Roentgenthorax-erkennen, 26. Juli 2019