Schlagwort: ‘elektronische Authentifizierung’
Auf die Haut gedruckte elektronische Tattoos
Forscher der University of Illinois in Urbana-Champaign haben sogenannte „epidermal electronics“ entwickelt. Diese Netze aus Elektronik ließen sich wie entfernbare Tattoos auf die Haut aufbringen und lösten sich durch den natürlichen Hautalterungsprozess einfach wieder auf.
Mit diesem Verfahren kann der Nutzer Gesundheitssensoren ständig tragen, ohne von diesen in Alltagsaktivitäten beeinträchtigt zu werden. Während der Anwendung könne das Gerät Werte wie Temparatur oder den Feuchtigkeitsstatus der Haut erfassen. Daraus ließen sich Aussagen über den Gesundheitszustand des Nutzers ableiten. Außerdem könnte das System nach einer Operation den Wundheilungsprozess überwachen und eine drahtlose Rückmeldung an das zuständige Spital liefern.
Quelle:
Heise Online, 27.3.2013
Ausgabe des Elektronischen Arztausweises in Hessen
Die Landesärztekammer Hessen stellt ihren Mitgliedern ab sofort den elektronischen Arztausweis mit qualifizierter elektronischer Signatur, den QSIG, zur Verfügung.
Eine integrierte Abmelde- und Verschlüsselungsfunktion ermögliche es den Ärzten, sich sicher auf Krankenhaus-Portalen und ab Sommer diesen Jahres auf dem Mitglieder-Portal der Ärztekammer anzumelden.
Aus Datenschutz- und Praktikabilitätsgründen habe man sich allerdings gegen einen mit der elektronischen Gesundheitskarte kompatiblen Arztausweis entschieden.
Quelle:
Ärztezeitung, 15.2.2013
Gesundheitsberufe fordern eigenen Heilberufsausweis
Die nicht verkammerten Gesundheitsberufe wollen in die Tests zur E-Card miteinbezogen werden und fordern einen eigenen Heilberufsausweis (HBA).
Derzeit seien bereits 51 Fachberufe an einem solchen Ausweis interessiert. Die Ausgabe soll über ein länderübergreifendes, elektronisches Gesundheitsberuferegister (eGBR) erfolgen.
Im Spätherbst soll ein Pilotprojekt des eGBR starten und ggf. auf weitere Berufsgruppen ausgedehnt werden. Ziel sei es, relevante Anwendungen wie beispielsweise Genehmigungsverfahren für die Verordnung von Heil- und Hilfsmitteln zu erproben.
Quelle:
Ärzte Zeitung, 15.10.2012
Fehlende Anwendungen für den E-Arztausweis
Mit Einführung der elektronischen Gesundheitskarte (eGK) ist auch der elektronische Arztausweis erforderlich geworden. Dennoch besitzen bisher nur wenige Ärzte in Deutschland einen elektronischen Heilberufsausweis (HBA), um sich zu authentifizieren beim Zugriff auf die Daten der eGK. Meistens handelt es sich hierbei um Ärzte, die an einem Pilotprojekt teilnehmen wie z.B. dem elektronischen Arztbrief in Düren.
Als Grund geben die Ärzte an, dass die Telematikinfrastruktur der eGK noch nicht soweit aufgebaut und umgesetzt ist, als dass es sich lohnen würde, Kosten für die Anschaffung und Verwendung des E-Arztausweises auf sich zu nehmen.
Quelle:
Ärzte Zeitung, 19.9.2012
Biometrisches Armband erkennt Patienten
Bisher sind Krankenpfleger selbst dafür verantwortlich, die Identität ihrer Patienten nicht durcheinander zu bringen. Ein neues Verfahren soll für eine verbesserte Patientenerkennung in Krankenhäusern sorgen.
Ein biometrisches Armband misst die sogenannte Bioimpedanz einer Person und ordnet diese automatisch dem Träger zu. Das Gerät wertet die Antwort des Körpers auf schwache elektrische Signale aus und leitet diese dann an eine elektonische Patientenakte weiter.
Kritiker wie Ari Juels, Leiter eines Sicherheitslabors, zweifeln jedoch an der Verlässlichkeit dieser Methode, da die Fehlerquote noch zu hoch sei. So reicht beispielsweise ein Glas Wasser schon aus, um die Bioimpedanz des Körpers zu verändern.
Quelle:
Heise Online, 22.8.2012
Heise Online, 22.8.2012
Ein weiterer Schritt zum strukturierten Arztbrief
Aus heutiger Sicht erscheinen die derzeitigen Kommunikationswege zwischen Ärzten veraltet. So werden Arztbriefe meist noch per Fax oder auf Papier an die Kollegen verschickt.
Das Softwarehaus Duria bietet den Ärzten nun eine Alternative in Form einer neuen IT-Software an. Dabei können mehrere, über die Praxissoftware erstellte Arztbriefe mit dem elektronischen Heilberufeausweis (eHBA) signiert und dann als PDF-Dokument mittels Stapelsignatur verschlüsselt über die D2D-Telematikplattform verschickt werden.
Weitere Ärzte interessierten sich bereits für das Verfahren. Es sei rechtssicher, nur die gewünschten Adressaten können den Brief lesen.
Quelle:
Ärzte Zeitung, 1.2.2012