Schlagwort: ‘elektronische Fallakte (eFA)’
NRW: Leitlinien für die elektronische Fallakte
Damit Patientendaten vor jeglichem unbefugtem Zugriff geschützt sind, wird das Land NRW bis zum Jahresanfang Datenschutzvorgaben veröffentlichen, die den Einsatz von elektronischer Fall- und Patientenakten betreffen.
Um den großen Vorteil eFA nutzen zu können ist es vor allem wichtig die Sicherheit für Patient und Arzt zu gewährleisten.
An der Umsetzung arbeiten derzeit neben dem Fraunhofer-Institut und dem Zentrum für Telematik und Telemedizin einige hochschulische Forschungsgruppen mit.
Quelle:
Ärztezeitung, 30.09.2013
Ärztenetz führt erstmalig elektronischen Pflegebericht ein
Das Ärztenetz Solimed plane derzeit die Einführung eines elektronischen Pflegeberichts für die Alten- und Pflegeheime in Solingen. Ein solches Konzept gebe es, dem Geschäftsführer Mark Kuypers zu Folge, in Deutschland bisher noch nicht.
Mit dem neuen System sollen Lücken in der Versorgung der pflegebedürftigen Heimbewohner geschlossen und die Abstimmung zwischen den behandelnden Akteuren erleichtert werden.
Mit einem Blick auf den Computerbildschirm erfahre der Arzt alles, was er wissen muss, ohne dabei lange auf die Übermittlung von wichtigen Laborwerten warten zu müssen. Einen Gesundheitspass, mit den wichtigsten medizinischen Daten, erhielten die Mitglieder des Netzwerkes schon seit einigen Jahren.
Quelle:
RP Online, 8.5.2013
Elektronische Fallakte: Optimierung der medizinischen Versorgungskette
Um Akut- und Reha-Kliniken zeitlich und räumlich enger zu vernetzten und so die Genesungs- und Rehabilitationsprozesse für ältere Patienten zu verbessern, wird eine elektronische Fallakte (EFA) genutzt, womit der jeweilige Patient für seine Behandler transparenter wird.
In der EFA speichern behandelnde Ärzte alle relevanten Daten wie Befunde, Op-Berichte, Röntgenbilder oder auch komplexe Verlaufskurven. Die EFA wiederum kann – eine entsprechende Berechtigung vorausgesetzt – an fast jedem beliebigen Ort weltweit gelesen werden.
Selbst weit voneinander entfernte Ärzte können so gemeinsam über einen Patienten konferrieren und gleichzeitig dessen aktuelle Patientenakte einsehen. Bei Bedarf kann der Arzt vom Patienten auch per Videokonferenz konsultiert werden.
Quelle:
Ärzte Zeitung , 31.7.2012