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SmartMed

Schlagwort: ‘elektronische Gesundheitskarte (eGK)’

Versicherte haben kein Recht auf Verweigerung der elektronischen Gesundheitskarte

28. Juli 2016 | von

Das Landessozialgericht Baden-Württemberg fällt nach einer Klage gegen die Pflicht der elektronischen Gesundheitskarte ein Grundsatzurteil, das erklärt, dass Versicherte die Digitalisierung nicht verhindern dürfen.

Laut des Klägers verstößt die Pflicht der elektronischen Gesundheitskarte gegen das  Recht auf informationelle Selbstbestimmung. Es sei nicht sichergestellt, dass die Daten zu einem späteren Zeitpunkt nicht in falsche Hände geraten oder die benutzte Telematik-Infrastruktur vollkommen sicher sei. Laut des Gerichts gewährt das Recht auf informationelle Selbstbestimmung jedoch kein Recht auf Verhinderung der Digitalisierung des Gesundheitswesens.

Quelle:
www.deutsche-apotheker-zeitung.de, 26.Juli.2016

 

 

Diskussion um Gesundheitskarte für Flüchtlinge

07. Juli 2016 | von

Ist ein Asylbewerber krank, muss er vor seinem Arztbesuch eine Bewilligung bei der Behörde einholen. Die elektronische Gesundheitskarte für Flüchtlinge könnte diesen Aufwand verhindern, doch nutzen sie nur wenige Bundesländer.

Laut Kinderärztin Andrea Kuhls, sei es ein besonders Problem, dass der Weg zu den Behörden, besonders im ländlichen Raum, oft weit sei und die Kinder nicht nur während der Öffnungszeiten krank würden. Vielen Kommunen ist die Gesundheitskarte für Asylbewerber allerdings zu teuer. Zusätzlich zu den Gesundheitskosten kämen noch acht Prozent Verwaltungsgebühren dazu, daher nutzen sie bisher nur wenige Länder und Kommunen.

Quelle:
www.ndr.de, 6. Juli. 2016

Pannen in Health IT-Infrastruktur

12. Mai 2016 | von

Laut Dr. Stefan Bales, Ministerialrat im Bundesministerium für Gesundheit (BMG) müssen erforderliche Tests zu Basisfunktionen erneut verschoben werden und finden nicht mehr im Jahre 2016 statt. Grund für die Verzögerungen ist eine als unsicher eingestufte Schnittstelle, die nicht den Anforderungen der gematik und des  Bundesamts für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) entspricht. Dr. Bales ist dennoch zuversichtlich, dass der angestrebte Zeitplan des E-Health-Gesetzes eingehalten werden kann.

Quelle:
www.deutsche-apotheker-zeitung.de, 11.05.2016

 

 

Bundesminister für Verbraucherschutz warnt vor „Datenhunger“ der Krankenkassen

15. Februar 2016 | von

Fast jeder dritte Deutsche nutzt Fitnesstracker oder Apps, die Gesundheitsdaten aufzeichnen. Der TK-Chef Jens Baas hat angeregt auch diese Daten mit in die elektronische Patientenakte fließen zu lassen. Laut Bundesminister für Justiz und Verbraucherschutz seien diese Pläne nicht unproblematisch, da man als Krankenversicherter keine Nachteile haben dürfe, wenn man diese Daten nicht zur Verfügung stellt.

Quelle:
fashionmagazin.org 10.02.2016

elektronische Gesundheitskarte für Flüchtlinge

23. November 2015 | von

Die Vertreterversammlung der Landesärztekammer Baden-Württemberg spricht sich für den Einsatz der e-Gesundheitskarte auch für Flüchtlinge aus.

Unabhängig von ihrem Aufenthaltsstatus sollen Flüchtlinge ihrer Ersterfassung eine elektronische Gesundheitskarte erhalten. Bisher war eine Einzelbeantragung jedes Behandlungsschneins erforderlich, was häufig eine zeitnahe Patientenbehandlung verhindert hat.

Quelle:
ärztezeitung.de, 31.07.2015

Millionen Kosten durch Austausch der eGK

14. Juli 2015 | von

Aus Datenschutzgründen muss die erst Anfang 2015 eingeführte elektronische Gesundheitskarte wieder ausgetauscht werden. Bis Ende 2017 müssen alle rund 70 Millionen Karten ausgetauscht werden, da ansonsten die geplante Anwendung nach dem E-Health-Gesetz nicht möglich ist.

Durch eine neue Richtlinie für die Verschlüsselung von Patientendaten durch das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik, erfüllt die derzeitige Karte nicht mehr alle Sicherheitsvorgaben. Laut einer gematik-Sprecherin müssen die Gesundheitskarten in regelmäßigen Abständen erneuert werden damit sichergestellt ist, dass die Algorithmen auf dem aktuellsten Stand sind. Dies werde die Krankenkassen mit einem dreistelligen Millionenbetrag belasten.

Quelle:
DAZ, 07.07.2015

Bundeskabinett beschließt E-Health-Gesetz

29. Mai 2015 | von

Nach jahrelangen Verzögerungen soll das E-Health-Gesetz nun Abhilfe schaffen. Der neue Gesetzesbeschluss setzt dabei, laut Bundesgesundheitsminister Gröhe klare Zeichen. Das Gesetz sei nötig, um den Patienten und den Nutzen der elektronischen Gesundheitskarte für den Patienten in den Fokus zu stellen. Fristen, Anreize, Vorgaben und Sanktionen sollen Ausreden für alle Beteiligten unmöglich machen. Dabei sei jedoch immer höchste Datensicherheit geboten.

Die wichtigsten Regelungen im Überblick:

  • digitales Stammdatenmanagement
  • Notfalldatenmanagement
  • Arzneimitteltherapiesicherheit und Medikationsmanagement
  • elektronischer Arztbrief
  • Vergütung von Telekonsilen

Kritik wird seitens der Rhythmologen geübt. Die telemedizinische Überwachung von kardialen Implantaten wurde im Gesetzesentwurf trotz einschlägiger Studien nicht berücksichtig.

Quelle:
ehealth.com 27.05.2015
Ärzte Zeitung, 27.05.2015

Ärzte verweigern sich dem Stammdatenabgleich

29. Mai 2015 | von

Ärzte fühlen sich nicht für den online Stammdatenabgleich der elektronischen Gesundheitskarte verantwortlich, wie man auf dem Ärztetag in Frankfurt nun verlauten lies. So sei dies eine rein administrative Aufgabe, die Sache der Kassen sei und nichts im ärztlichen Alltag zu suchen habe.

Ab Herbst soll in einigen Regionen Deutschlands der Datenabgleich getestet werden. Laut gematik dauere das nicht länger als 5 Sekunden. Dabei werden neben der Adresse des Versicherten, die Gültigkeit der Versicherung, sowie dessen Zuzahlungsstatus online geprüft. Trotzdem solle der vierteljährliche Abgleich laut Ärzteschaft eher in Krankenkassenfilialen oder Apotheken erfolgen.

Gleichzeitig sei die Ärzteschaft jedoch grundsätzlich gegenüber sinnvollen telemedizinischen Anwendungen, wie dem Medikationsplan oder dem elektronischen Arztbrief offen, wie man zum Abschluss der Tagung bekannt gab.

Quelle:
heise online, 16.05.2015
e-health.com. 15.05.2015

Infrastruktur für Echtdaten freigeschaltet

26. Mai 2015 | von

Der Projektgesellschaft gematik ist es gelungen an die eigene telematische Infrastruktur (TI) das bereits existierende sichere Netz der Kassenärztlichen Vereinigungen (SNK) anzukoppeln. Im gleichen Zug ist die Infrastruktur für die Übertragung von Echtdaten freigegeben. Laut gematik könnten Praxen, die eine KV-SafeNet-Hardwarebox nutzen, bald auf einen Konnektor zurück greifen, um sich mit der TI zu verbinden.

Nach diesem Schritt beginne dann auch unmittelbar ein Feldtest in den Regionen Nordost und Südwest. Im November startet dann der Notfalldatenmanagement-Sprint, zum Test der Alltagstauglichkeit der Notfalldatenspeicherung.

Quelle:
heise online, 13.05.2015
Ärzte Zeitung, 14.05.2015

Notfalldatenmanagement noch immer nicht geklärt

26. Mai 2015 | von

Vor allem in der Notfallbehandlung kann die elektronische Gesundheitskarte von hohem Nutzen sein. Neben der Eigenanamnese des Patienten könnte die eGK relevante Untersuchungsbefunde unmittelbar zur Verfügung stellen, die auch einen entscheidenden Einfluss auf die Versorgung der Patienten haben können. Zur Umsetzung fehlt zum einen jedoch eine funktionsfähige und sichere Telematikinfrastruktur, zum anderen ist die Frage welche medizinischen Daten gespeichert werden sollen noch ungeklärt.

Um dieser Frage nachzugehen bediente sich die Bundesärztekammer (BÄK) in einem mehrstufigen Prozess verschiedener Expertenmeinungen, um einen wissenschaftlich validierten Notfalldatensatz zu beschreiben, wobei vor allem die Gebrauchstauglichkeit und der Nutzen der Daten im Vordergrund stand.

Die Ergebnisse der Umfrage finden Sie in der zugehörigen Quellenangabe.

Quelle:
ärzteblatt, 08.05.2015