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SmartMed

Schlagwort: ‘elektronische Gesundheitskarte (eGK)’

Verbände der Leistungserbringer streiten Blockadevorwürfe ab

17. Juni 2014 | von

Die im März geäußerten Vorwürfe des GKV-Spitzenverbandes gegenüber den Leistungserbringern, diese würden das Projekt der elektronischen Gesundheitskarte boykottieren, wiesen diese nun in einem offenen Brief zurück.

Verbände der Leistungserbringer wie der Bundesärztekammer (BÄK), dem Deutschen Apothekerverband (DAV) und weiteren Organisationen erklärten in dem Brief, dass eine sichere Infrastruktur aus Sicht der Versorgungssicherheit seit vielen Jahren für notwendig erachtet würde.

Quelle:
ehealth.com, 14.05.2014

Bundesdruckerei produziert elektronische Heilberufsausweise

17. Juni 2014 | von

Damit Arztbriefe elektronisch versendet werden können, müssten die Daten verschlüsselt werden und mit einer elektronischen Unterschrift des Arztes versehen sein.

Die zur Authentifikation vorgesehenen Heilberufsausweise würden laut Gematik von der Bundesdruckerei hergestellt werden. Der Online-Test der elektronischen Gesundheitskarte solle in einem Jahr starten.

Quelle:
heiseonline, 19.05.2014

Gesundheitskarten vor Heartbleed-GAU sicher

17. April 2014 | von

Laut der Betreibergesellschaft der Gematik sei die Gesundheitskarten-Telematik nicht vom Heartbleed-Bug betroffen, denn zurzeit seien noch keinerlei Dienste online erreichbar.

Zudem erfolgte eine Anfrage bei den Anbietern der Systeme, ob diese potentiell für den Heartbeet-Bug anfällig seien. Für die Schwachstellenanalyse werde ein „Information Security Management System“ eingerichtet, das im Falle eines solchen Gaus einen klar definierten Prozess ablaufen lasse.

heise online, 14.04.2014

Krankenkassen fordern Sanktionen

17. April 2014 | von

Nach den gesetzlichen Krankenkassen seien bis jetzt mehr als 800 Millionen Euro in die Investitionen der elektronischen Gesundheitskarte (eGK) geflossen. Deshalb sollen Organisationen der Leistungserbringer, die eine Weiterentwicklung blockieren, sanktioniert werden, um einen Schaden der Beitragszahler zu vermeiden.

Grund für den Nicht-Nutzen der eGK und die nicht vorhandene telematische Infrastruktur, sei laut Kassen die Untergrabung durch Leistungserbringungsorganisationen, die eine Onlinestruktur nicht annehmen würden.

Allerdings seien es die Krankenkassen, die ihren Versicherten PIN-Daten verweigern würden, die einen Zugriff auf die enthaltenen Schlüsseldaten ermöglichten.

Quelle:
heise online, 29.03.2014
Ärzte Zeitung, 07.04.2014

Regelungen für eGK gefordert

03. April 2014 | von

Der einzige Vorteil der eGK sei aktuell das Bild, das den Versicherten identifizieren sollle. Ansonsten gäbe es weder für die Patienten, noch für die Krankenkassen einen Vorteil durch die neue Karte.

Laut Vorstandsvorsitz der Innungskrankenkassen e.V. scheitere es an den Leistungserbringern, wie der Ärzteschaft, einen zusätzlichen Nutzen zu ermöglichen und das, obwohl die Kassen bis jetzt mehr als 800 Millionen Euro investiert hätten.

Die Innungskrankenkassen foderten daher verbindliche Regelungen seitens der Bundesregierung, um die eGK optimal nutzen zu können.

Quelle:
ehealth.com, 26.02.2014

Gefahr der digital gespeicherten Patientendaten

26. März 2014 | von

Laut Datenschutzbeauftragtem Dix sei die ärztliche Schweigepflicht durch das technisierte Arzt-Patientenverhältnis bedroht.

Vor allem die finanzielle Entlohnung für Patienten, die ihre Daten auf der eGK speichern ließen, sei kritisch zu sehen. Könne die Schweigepflicht der Ärzte nicht sichergestellt werden, sei der Heilungsprozess in Gefahr.

Quelle:
Ärzte Zeitung, 26.02.2014

Trotz unrechtlicher eGK keinen Anspruch auf alte GK

26. März 2014 | von

Obwohl die neue eGK unzulässig sei, hätten gesetzlich Versicherte bis zur endgültigen Klärung keinen Anspruch auf ihre alte Gesundheitskarte. So entschied das Landessozialgericht NRW nach der Klage einer Versichterten.

Ein Grund für die Ablehnung der Klage sei, dass die Versicherten ohnehin ihre alte Karte bis September 2014 nutzen könnten. Ein weiterer, dass die derzeitige eGK keine weiteren Funktionen als die alte Karte besitze und freiwillige Anwedungen zudem eine Enverständnis benötigten.

Quelle:
Ärzte Zeitung, 24.02.2014
mehr zum Thema neue eGK auch hier.

Foto auf eGK nur unzureichend geprüft

21. Februar 2014 | von

Laut eines Gutachtens der KBV hätten die Krankenkassen nur unzureichend geprüft, ob das der eGK aufgedruckte Bild auch tatsächlich der versicherten Person entspricht. Eine zuverlässige Identifizierung sei demnach nicht möglich und die eGK somit rein rechtlich gesehen ungültig.

Da in Zukunft sehr sensible Daten auf dem Chip der eGK gespeichert werden sollen, müsse eine eindeutige Zuordnung durch die Krankenkassen gewährleistet werden. Ärzte seien selbst dann, wenn Zweifel an der Identität des Karteninhabers bestünden, davon entbunden, sich die Karte vorzeigen zu lassen.

Wie Identifikations- und Gültigkeitsprüfungen genau ausfallen sollten, hätte man zur Zeit noch nicht geregelt.

Quelle:
heise online, 04.02.2014
Spiegel online, 04.02.2014

Schulung für Datenschützer

21. Februar 2014 | von

Sobald eine Online-Nutzung der eGK möglich sei, müsse man alle telematischen Infrastrukturen genau prüfen. Genau hierfür biete jetzt die Gematik kostenlose, dreitägige Workshops für Datenschützer an.

Datenschützer der Gematik sollen neben Datenschutzfragen auch gesetzliche und technische Kenntnisse vermittelt bekommen und somit die Produkte und deren Prüfanforderungen kennen lernen.

Quelle:
heise online, 12.02.2014

Arvato übernimmt Erprobungstest

03. Dezember 2013 | von

Für den Erprobungstest der elektronischen Gesundheitskarte wurde von der Gematik der IT-Dienstleister Arvato ausgewählt. Arvato übernimmt damit die Verantwortung für den Ausbau der telematischen Infrastruktur. Auch einen Teil der Softwareentwicklung für Testpraxen und Testkliniken solle der Dienstleister dabei tragen.

Mit diesem Testverfahren werde geprüft, wie gut der organisationsübergreifende Datenaustausch zwischen den verschiedenen Organen des Gesundheitswesen mit Hilfe der eGK und des eHBA funktioniere.

In den Testregionen Schleswig-Holstein, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Sachsen und Bayern sollen jeweils 500 Praxen und Kliniken vernetzt werden.

Quelle:
heise online, 28.11.2013