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SmartMed

Schlagwort: ‘elektronische Patientenakte (ePA)’

Gesundheits-Datennetz der Bundesregierung nicht vollständig implementiert

15. Oktober 2019 | von

Die gesetzliche Pflicht für den Anschluss der Arztpraxen an das sichere Datennetz des Gesundheitswesens ist am 30. Juni 2019 abgelaufen. Das Datennetz bilde die Basis für die elektronische Gesundheitskarte und andere geplante Anwendungen. Dennoch seien im September erst 110.000 der 150.000 Arztpraxen mit den nötigen Geräten zum Anschluss ausgestattet.  Ärzten, die nach Ablauf der Frist nicht an das Datennetz angeschlossen sind, drohen Honorarkürzungen.

Quelle: https://www.wallstreet-online.de/nachricht/11807031-gesundheit-vierte-arztpraxis-gesundheits-datennetz-angeschlossen, 15. Oktober 2019

Die elektronische Patientenakte hat höchste Priorität

08. Oktober 2019 | von

Das Bundesgesundheitsministerium möchte die Digitalisierung des deutschen Gesundheitswesens nach vorne bringen. Hierzu sollen dem von dem Bundestag letzte Woche besprochene Digitale-Versorgungs-Gesetz weitere Regelungen folgen.

Die elektronische Patientenakte (ePA) habe hierbei höchste Priorität. Für die 72 Millionen Versicherten solle ab Januar 2021 neben allen regulären Patientendaten auch Impfausweis, Mutterpass, das Kinder U-Heft und das Zahnbonusheft digital verwaltet werden können.

KBV-Vorstandsmitglied Dr. Thomas Kriedel merkt jedoch an, dass die Informationen in der ePA, aufgrund der Freiheit des Patienten zu bestimmen welche Informationen gespeichert werden, bzw. dem Arzt zugänglich gemacht werden, nicht ausreichend seien und Mediziner vollständigere Informationen bräuchten.

Ärztlich verordnete Apps sollen künftig ebenfalls eine Rolle spielen. Hierfür sei ein beschleunigtes Genehmigungsverfahren in Kraft gesetzt werden. Haftungsfragen und eine mögliche Zweitdatenverwertung sollen durch eine Rechtsverordnung, die Rahmenbedingungen schaffen soll und Gesprächen mit Apple und Google geklärt werden.

Quelle: https://www.medical-tribune.de/meinung-und-dialog/artikel/digitale-versorgung-gesetz-erezept-epa-und-telemedizin-sollen-kommen/ , 08. Oktober 2019

Elektronische Patientenakte bringt Zugewinn für Sicherheit

19. August 2019 | von

Die Bundesregierung sieht die elektronische Patientenakte (ePA) als einen Zugewinn an Sicherheit bei der Nutzung von Gesundheitsdaten.  Dies liege an dem kryptographischen Verschlüsselungsverfahren, welches bei dem Austausch von Gesundheitsdaten mittels Telematikinfrastruktur verwendet werde. Die Ablegung der Daten in der ePA würde ebenfalls kryptographisch mit patientenindividuellen Schlüsseln erfolgen. Im Vergleich zu den bisher verwendeten Fax-Geräten werde die Sicherheit damit deutlich erhöht.

Quelle: https://www.aerzteblatt.de/nachrichten/105227/Elektronische-Patientenakte-sicherer-als-Faxgeraet, 19. August 2019

Neue Initiative zur Digitalisierung in Hamburg

27. Juni 2019 | von

Die Gesundheitsbehörde Hamburg möchte die Digitalisierung der Stadt mit der neuen Initiative „Hamburg Health Harbour“ (H3) vorantreiben. Geplant seien eine Handy-App, die Eltern an Kinderuntersuchungen und Impftermine erinnere, sowie Schulungen für den Umgang mit der elektronischen Patientenakte. Weiterhin sollen die Gesundheitsdaten besser aufbereitet werden, damit Ärzte in Notfällen schneller auf sie zugreifen können. Ein weiteres wichtiges Anliegen ist die Entlastung der Ärzte und Pflegekräfte bei der Dokumentationspflicht. Hierbei sollen insbesondere Doppelarbeiten verhindert werden.

Senatorin Cornelia Prüfer-Storcks betont hierbei, dass kein Parallelsystem in Hamburg kreiert werden soll. Es können jedoch 25 Millionen Euro pro Jahr auf dem Krankenhausstrukturfonds für die IT-Strategie genutzt werden.

Quelle: https://www.aerzteblatt.de/nachrichten/103843/Hamburg-plant-neue-Initiative-zur-Digitalisierung, 27. Juni 2019

Digitalisierung für eine bessere Versorgung von Pflegebedürftigen

06. Juni 2019 | von

Der Pflegebevollmächtige der Bundesregierung, Andreas Westerfellhaus, sieht in der Digitalisierung eine Chance für eine bessere Versorgung der Pflegebedürftigen. Eine verbesserte Vernetzung, beispielsweise zwischen Hausarzt und Pflegekräften durch eine elektronische Patientenakte (ePA), könne Einlieferungen ins Krankenhaus erheblich verringern. Weiterhin seien auch digitale Entlassbriefe im Krankenhaus sinnvoll. In erster Linie sollen digitale Hilfsmittel und Apps Patienten dienen und zugleich Fachkräfte entlasten. Entlastungen seien bei der Dokumentation, Abrechnung sowie Dienst- und Tourenplanung möglich. Weiterhin könnten ländliche Pflegeheime Videokonferenzen nutzen, um Untersuchungen durch den Hausarzt durchführen zu lassen. Dies könne die Patientenzufriedenheit erhöhen und Kosten senken.

Quelle: https://www.aerzteblatt.de/nachrichten/103655/Pflegebeauftragter-preist-Chancen-der-Digitalisierung, 6. Juni 2019

Eingeschränkte Patientenrechte bei Einführung der elektronischen Patientenakte

24. Mai 2019 | von

Bei der Einführung der elektronischen Patientenakte (ePA) 2021 wird es entscheidende technische Einschränkungen geben. Den Patienten wird es am Anfang nicht möglich sein zu entscheiden, welche persönlichen Informationen der Arzt, Apotheker oder Therapeut sehen darf und welche nicht. Somit bestehen für die Patienten zwei Möglichkeiten für den Umgang mit ihren Daten. Sie können verbieten, dass Untersuchungsdaten in die Akte geschickt werden oder sie verbieten einzelnen Parteien den Zugriff auf die Akte. In beiden Fällen bedeutet dies eine starke Einschränkung der Nützlichkeit der Verwendung der ePA.

Gematik erklärt, dass die differenzierte Rechtevergabe in Folgestufen umgesetzt werden solle.  Grund für die technischen Abstriche sei die, vom Bundesgesundheitsminister gesetzte,  kurze Frist zur Umsetzung. Das Bundesgesundheitsministerium weist darauf hin, dass die Entscheidung der Weitergabe der Daten bei dem Patienten liege und freiwillig sei. Jedoch sehen die Grünen in der anfänglichen Einschränkung der Patientenrechte ein Problem für die Akzeptanz der ePA.

Quelle: https://www.aerzteblatt.de/nachrichten/103226/Elektronische-Patientenakte-soll-zunaechst-mit-eingeschraenkten-Patientenrechten-kommen, 24. Mai 2019

Sicherheitslücken bei mobilem Authentifizierungsverfahren für elektronische Patientenakte

07. Mai 2019 | von

Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik betrachtet das für Smartphones vorgesehene Authentifizierungsverfahren für die elektronische Patientenakte (ePA) als „neuralgischen Punkt für die gesamte nachfolgende Sicherheitskette“. Würde der Schlüsselgenerierungsdienst überwunden, könne sowohl auf die kryptografischen Mittel als auch die Inhalte der Patientenakte zugegriffen werden. Weiterhin sei durch das alternative Authentifizierungsverfahren „al.vi“, welches einen Zugriff auf die Gesundheitsdaten ohne die elektronische Gesundheitskarte vorsieht, eine „starke Authentifizierung der elektronischen Gesundheitskarte“ nicht mehr vorgesehen, sodass die Gesamtsicherheit des Systems deutlich verringert wird. Experten kritisieren, dass sich die Sicherheitsleistungen in die Implementierungsverantwortung der Hersteller verlagert und die exklusive Datenhoheit des Versicherten auf seinen medizinischen Daten aufgelöst werden würde.

Datenschützer sehen außerdem ein juristisches Problem. Durch eine fehlende rechtliche Klarstellung würde die Möglichkeit eröffnet werden, dass strafrechtliche Ermittlungen Gesundheitsdaten erheben dürfen, weil sich die ePA nicht im Gewahrsam des zeugnisverweigerungsberechtigten Arztes befinde.

Das BMG weist darauf hin, dass es neben dem „al.vi“ noch drei weitere Zugriffsmöglichkeiten für die ePA geben soll. Beispielsweise soll es einen Zugriff am Smartphone mittels elektronischer Gesundheitskarte über die NFC-Schnittstelle geben.

Quelle: https://www.aerzteblatt.de/nachrichten/102771/Behoerde-sieht-Sicherheitsluecken-bei-mobilem-Authentifizierungsverfahren-fuer-elektronische-Patientenakte,  7. Mai 2019

Elektronische Patientenakte für eine bessere Medizin?

02. Mai 2019 | von

Zum 1. Mai ist das Terminservice- und Versorgungsgesetz in Kraft getreten. Es beinhaltet die Vorgabe, dass die Krankenkassen ihren Versicherten ab dem 1. Januar 2021 eine elektronische Patientenakte (ePA) anbieten müssen. Die Ärzteschaft sehe die Potenziale von digitalen Hilfsmitteln. Die ePA könne hierbei als Lackmus-Test fungieren, der anzeigt, ob eine tatsächliche Verbesserung erzielt werden kann. Peter Bobbert, Mitglied des MB-Bundesvorstands, merkt jedoch an, dass es fraglich sei, ob es sinnvoll ist, dass nur Krankenkassen eine ePA anbieten dürfen. Ulrich Frei, Ärztlicher Direktor der Charité, kritisiert, dass die Patienten selber entscheiden dürfen, welche Informationen in der Akte einzusehen sind. Dadurch seien die Informationen nicht vollständig und konsistent. Nur durch eine vollständige und verlässliche Datengrundlage könne ein Mehrwert aus der ePA gezogen werden. Das Gesundheitsministerium schaffe zurzeit regulatorische Lösungen, damit Pilotprojekte mit der ePA und dem E-Rezept durchgeführt werden können.

Quelle: https://www.aerzteblatt.de/nachrichten/102767/Elektronische-Patientenakte-ist-Lackmus-Test-fuer-bessere-Medizin, 2. Mai 2019

Gesundheitsminister Jens Spahn will Digitalisierung zügig vorantreiben

22. März 2019 | von

Der Bundestag hat viele Punkte des Pakets von Gesundheitsminister Jens Spahn rund um das Kernthema Arzttermine verabschiedet. Unter anderem sind die gesetzlichen Krankenkassen ab 2021 dazu verpflichtet, eine elektronische Patientenakte anzubieten. Spahn verfolge das Ziel Gesundheitsdaten zu vernetzen und diese auch über ein Smartphone abrufbar zu machen. Hierzu will Spahn den Druck auf die Akteure erhöhen. Dies sei unter anderem notwendig, weil chinesische Konzerne, sowie Google und Amazon schon seit Jahren in den Gesundheitssektor investieren. Möchte man eine deutsche Infrastruktur implementieren müsse man schneller als diese Konkurrenten sein und beispielsweise Standards für die Datenspeicherung schaffen.

Hans Unterhuber, Vorstandschef der Siemens-Betriebskrankenkasse, kritisiert, dass die jetzigen Spezifikationen nicht den Patienten im Mittelpunkt stehen haben und sie somit mehr Umstände macht als Vorteile bringt. Weiterhin kritisieren Ärzte, dass die elektronische Patientenakte vorrangig Datensammlern und IT-Konzernen nutzen wird.

Quelle: https://www.merkur.de/politik/spahns-plan-mit-vollgas-zur-datenautobahn-11856969.html, 22. März 2019

Gemeinschaftliche Plattform für die IT-Vernetzung in der Gesundheitsversorgung

18. März 2019 | von

Für die IT-Vernetzung in der Gesundheitsversorgung haben mehrere mitteldeutsche Unternehmen das Projekt „Health.connect“ gegründet. Durch die geplante Plattform soll die Nutzung der elektronischen Fallakte (eFA) ermöglicht werden. Diese speichert im Gegensatz zur elektronischen Patientenakte (ePA) die Daten nur fallweise und zeitlich begrenzt. Zudem werden die Daten nur dezentral gespeichert. Die Plattform soll ermöglichen die verschiedenen Schnittstellen, Services und Apps mit einander zu verbinden. Dadurch sollen die Abläufe im Gesundheitswesen verbessert und revisionssicher nachvollzogen werden.

Frank Richter, geschäftsführender Gesellschafter der EWERK-Gruppe, erklärt, dass dabei auf die bereits bestehende Sicherheitsinfrastruktur für Telematikanwendungen der Gesundheitskarte aufgebaut werden soll. Dadurch dass die internationalen Standards im Gesundheitswesen verwendet werden, sollen weitere Partnerschaften ermöglicht werden.  

Quelle: https://www.egovernment-computing.de/healthconnect-plattform-soll-it-systeme-verbinden-a-809872/, 18. März 2019