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Schlagwort: ‘Krankenkasse’

Bundestag beschließt Gesetz von Gesundheitsminister Jens Spahn

14. November 2019 | von

Der Bundestag hat am 7.11. das Digitalisierungsgesetz von Bundesgesundheitsminister Jens Spahn beschlossen. Es wird voraussichtlich im Januar 2020 in Kraft treten. Das Gesetz bestimme, dass bestimmte Apps von der Krankenkasse bezahlt werden sollen, wenn sie der Arzt verschreibt. Weiterhin sollen Mediziner über ihre Onlinesprechstunden auf ihren Internetseiten informieren dürfen. Ebenso werden Arztpraxen und Apotheken bis Ende September 2020 und Krankenhäuser bis Januar 2021 verpflichtet sich an das bundesweite Datennetz anzuschließen. Sollten sich Praxen weigern drohen ihnen ab März 2020 Honorarkürzungen. Außerdem solle der elektronische und damit papierlose Fach-Austausch gefördert werden, indem der Faxversand nicht mehr höher vergütet werde.

In Sache der kritisierten, geplanten Gesundheitsdatenbank sind die gesetzlichen Krankenversicherungen verpflichtet, die Daten bereits pseudonymisiert an den Spitzenverband der gesetzlichen Krankenversicherung zu übermitteln. Dies ist eine verstärkte Sicherungsvorkehrung, da die Pseudonymisierung ursprünglich erst bei der Weiterleitung an die Gesundheitsdatenbank geplant war.

Quelle: https://www.sueddeutsche.de/politik/bundestag-gesundheits-apps-kommen-bald-auf-rezept-dpa.urn-newsml-dpa-com-20090101-191107-99-617593, 14. November 2019

Elektronische Patientenakte für Mitglieder der Knappschaft

07. November 2019 | von

Ab dem 1. Januar 2021 steht für die knapp 1.6 Millionen Mitglieder der Knappschaft die elektronische Patientenakte (ePA) zur Verfügung. Bettina Orde, Geschäftsführerin der Knappschaft, erklärte, dass der Fokus der ePA darauf liege die Versicherten mit Beratung, Prävention, Leistung und Versorgung bestmöglich zu unterstützen. Bereits seit 2012 verwende die Knappschaft die elektronische Behandlungsinformation, die es ermögliche Kliniken zeitnah über Vorerkrankungen und Arzneimittelnutzung von Patienten zu informieren.

Quelle: https://www.halloherne.de/artikel/elektronische-patientenakte-der-knappschaft-40551.htm, 7. November 2019

Virtuelles Krankenhaus in NRW

12. August 2019 | von

Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann hat gemeinsam mit Mitgliedern eines Gründungsausschusses seine Pläne zur Errichtung eines „virtuellen Krankenhauses“ vorgestellt. Hierbei handelt es sich um eine digitale Plattform für den fachärztlichen Austausch. Fehle eine spezielle Expertise, könnten die Ärzte über die digitale Plattform ein entsprechendes Zentrum mit einem Mausklick kontaktieren. Hierdurch soll die Therapie von seltenen Erkrankungen verbessert werden.

Das virtuelle Krankenhaus soll laut Laumann Teil der Regelversorgung werden und von den Krankenkassen finanziert werden. Die Pilotphase des Virtuellen Krankenhauses soll im Frühjahr 2020 starten und als Anschubfinanzierung bis zu zwei Millionen Euro pro Jahr zur Verfügung gestellt bekommen. Laut Dirk Ruiss, Leiter des Verbandes der Ersatzkassen NRW, muss sich das Virtuelle Krankenhaus daran messen lassen, ob es konkrete Ver­sor­gungsverbesserungen für die Patienten bringe. Thomas Ittel, Vorstandsvorsitzender des Universitätsklinikums der RWTH Aachen sieht in dem Virtuellen Krankenhaus einen mutigen und konsequenten Schritt, um die digitale Transformation in NRW voranzutreiben.

Quelle: https://www.aerzteblatt.de/nachrichten/105212/Virtuelles-Krankenhaus-Nordrhein-Westfalen-will-fachaerztliche-Expertise-digital-buendeln, 12. August 2019

Telemedizin Pilotprojekt „Telemedizin-Assistenz“ für Entlastung von Ärzten

20. Juni 2019 | von

Bei dem nach dem Sommer anlaufenden Pilotprojekt „Telemedizin-Assistenz“ in Rheinland-Pfalz werden voraussichtlich alle Krankenkassen teilnehmen. Dies bringt insbesondere einen Vorteil für die teilnehmenden Ärzte, da diese so nicht zwischen Patienten differenzieren müssen.

Bei dem Projekt ist es geplant, dass geschulte Assistenten zu Patienten nach Hause gehen um Vitaldaten zu erfassen, die von Ärzten gesichtet und bewertet werden können. Somit entlaste das Projekt Ärzte und erspare Patienten Wege. Weiterhin könne so die ärztliche Versorgung auf dem Land in Zukunft sichergestellt werden.

Quelle: https://www.aerzteblatt.de/nachrichten/103845/Alle-Kassen-bei-Telemedizinpilotprojekt-im-Boot, 20. Juni 2019

Verordnete Gesundheits-Apps können zu Milliardenkosten führen

14. Juni 2019 | von

Der AOK-Bundesverband warnt vor hohen Folgekosten und Gefahren für Patienten, die durch das Digitale-Versorgungs-Gesetz (DVG) anfallen können. Insbesondere seien Gesundheitsapps, die Ärzte verordnen sollen eine Gefahr, weil diese ohne ausreichende Überprüfung ihres Gesundheitsnutzens von den Kassen übernommen werden sollen und das zu einem von den Herstellern festgesetzten Preis. Hinzu komme, dass die Hersteller angesichts beliebig wählbarer Produktzyklen jedes Jahr „neue“ Produkte auf den Markt bringen können, um so den Preisverhandlungen aus dem Weg zu gehen. So entstehe ein erhebliches Kostenrisiko für die gesetzlich Versicherten.

Der AOK-Bundesverband schlägt vor, dass der Preis der digitalen Anwendungen analog zum Hilfsmittelbereich in wettbewerblichen Verhandlungen zwischen Krankenkassen und Anbietern durchgeführt wird. Weiterhin müsse es eine Verpflichtung zu Studien über die Nützlichkeit der digitalen Anwendungen geben.

Quelle: https://www.aerzteblatt.de/nachrichten/103781/AOK-rechnet-mit-Milliardenkosten-durch-verordnete-Gesundheits-Apps, 14. Juni 2019

Schnellere Verfahren für die Bewertung digitaler Medizinprodukte

28. Mai 2019 | von

Digitale Medizinprodukte müssen, wie auch andere Medizinprodukte, ihrem klinischen Nutzen nach anerkannte, wissenschaftliche Standards nachweisen. In einem Positionspapier der Arbeitsgruppe Digitalisierung und E-Health der Gesellschaft für Versicherungswissenschaft und Gestaltung (GVG) wird dies jedoch als problematisch angesehen. Der Fortschritt der digitalen Anwendungen sei zu schnell für die herkömmliche Nutzenbewertung. Die Autoren des Positionspapiers, darunter Krankenkassen, die Bundes­ärzte­kammer, der Marburger Bund, die Deutsche Krankenhausgesellschaft und die Ärztekammer Nordrhein, schlagen deshalb ein „Innovationsbüro“ vor. Dieses soll Anbieter digitaler Gesundheitsanwendungen kostenfrei beraten, beispielsweise bei Fragen zu Zugangsvoraussetzungen. Dies sei notwendig, weil Softwarehäuser und Anbieter häufig nicht mit den Anforderungen des Gesundheitsmarktes vertraut seien.

Weiterhin kritisieren die Autoren eine fehlende Transparenz über das Angebot an digitalen Gesundheitsanwendungen und fordern, dass Anbieter eine strukturierte Selbstauskunft zu ihrem Produkt veröffentlichen. Diese sollen dann in einem unabhängigen, öffentlichen Verzeichnis einzusehen sein.

Quelle: https://www.aerzteblatt.de/nachrichten/103268/Zur-Bewertung-digitaler-Medizinprodukte-sind-schnellere-Verfahren-noetig, 28. Mai 2019

Elektronische Patientenakte für eine bessere Medizin?

02. Mai 2019 | von

Zum 1. Mai ist das Terminservice- und Versorgungsgesetz in Kraft getreten. Es beinhaltet die Vorgabe, dass die Krankenkassen ihren Versicherten ab dem 1. Januar 2021 eine elektronische Patientenakte (ePA) anbieten müssen. Die Ärzteschaft sehe die Potenziale von digitalen Hilfsmitteln. Die ePA könne hierbei als Lackmus-Test fungieren, der anzeigt, ob eine tatsächliche Verbesserung erzielt werden kann. Peter Bobbert, Mitglied des MB-Bundesvorstands, merkt jedoch an, dass es fraglich sei, ob es sinnvoll ist, dass nur Krankenkassen eine ePA anbieten dürfen. Ulrich Frei, Ärztlicher Direktor der Charité, kritisiert, dass die Patienten selber entscheiden dürfen, welche Informationen in der Akte einzusehen sind. Dadurch seien die Informationen nicht vollständig und konsistent. Nur durch eine vollständige und verlässliche Datengrundlage könne ein Mehrwert aus der ePA gezogen werden. Das Gesundheitsministerium schaffe zurzeit regulatorische Lösungen, damit Pilotprojekte mit der ePA und dem E-Rezept durchgeführt werden können.

Quelle: https://www.aerzteblatt.de/nachrichten/102767/Elektronische-Patientenakte-ist-Lackmus-Test-fuer-bessere-Medizin, 2. Mai 2019

Die Gewinner und mögliche Verlierer der Digitalisierung

16. April 2019 | von

Wenn die Digitalisierung zielgerichtet und sinnvoll vorangetrieben wird, können einige Parteien als Gewinner der Digitalisierung hervorgehen.

Bei optimaler Nutzung der neuen digitalen Instrumente könnten für Patienten Mehrfachuntersuchungen verringert und eine verbesserte Arzneimitteltherapiesicherheit ermöglicht werden. Durch diese direkten Verbesserungen könnten indirekt auch die Kosten und damit die Beitragszahlungen gesenkt werden. Weiterhin würde die Forschung von den gespeicherten und ihnen zur Verfügung gestellten Daten profitieren. Allerdings sei dies auch mit einem erhöhten Verwaltungsaufwand und damit möglichen Nachteilen für die Versicherten verbunden. Nicht zuletzt würden auch Finanzinvestoren von der Digitalisierung profitieren.

Dr. Franz Stadler sieht jedoch die Vorteile eher bei den großen Organisationen wie Krankenkassen wohingegen die Interessen der schwächeren Beteiligten (Apotheker, Patienten) zu kurz kommen würden.

Quelle: https://www.apotheke-adhoc.de/nachrichten/detail/politik/die-digitalisierung-und-ihre-gewinner-gastkommentar/, 16. April 2019

Krankenkassen warnen vor Debakel bei Einführung der elektronischen Patientenakte

08. April 2019 | von

Die Digitalisierungs-Vorgaben von Gesundheitsminister Jens Spahn erfahren wachsenden Widerstand seitens der Krankenkassen. Der Zeitdruck und die harten Sanktionen bei Nichteinhaltung der Fristen werden als kontraproduktiv empfunden. Die Krankenkassen sehen es weiterhin kritisch, dass das Angebot hochkompliziert und nur schwer nutzbar seien werde und dadurch für Enttäuschungen unter den Versicherten führen wird.

Die mobile Nutzung, die Spahn versprochen hat, werde nur als Notlösung funktionieren. Weiterhin sei die elektronische Patientenakte wegen fehlender Beachtung internationaler Standards nur in Deutschland verwendbar.

Quelle: https://www.tagesspiegel.de/politik/sorge-wegen-elektronischer-patientenakte-krankenkassen-warnen-vor-debakel-bei-digitalisierung/24169032.html, abgerufen am 8. April 2019

Gesundheitsminister Jens Spahn will Digitalisierung zügig vorantreiben

22. März 2019 | von

Der Bundestag hat viele Punkte des Pakets von Gesundheitsminister Jens Spahn rund um das Kernthema Arzttermine verabschiedet. Unter anderem sind die gesetzlichen Krankenkassen ab 2021 dazu verpflichtet, eine elektronische Patientenakte anzubieten. Spahn verfolge das Ziel Gesundheitsdaten zu vernetzen und diese auch über ein Smartphone abrufbar zu machen. Hierzu will Spahn den Druck auf die Akteure erhöhen. Dies sei unter anderem notwendig, weil chinesische Konzerne, sowie Google und Amazon schon seit Jahren in den Gesundheitssektor investieren. Möchte man eine deutsche Infrastruktur implementieren müsse man schneller als diese Konkurrenten sein und beispielsweise Standards für die Datenspeicherung schaffen.

Hans Unterhuber, Vorstandschef der Siemens-Betriebskrankenkasse, kritisiert, dass die jetzigen Spezifikationen nicht den Patienten im Mittelpunkt stehen haben und sie somit mehr Umstände macht als Vorteile bringt. Weiterhin kritisieren Ärzte, dass die elektronische Patientenakte vorrangig Datensammlern und IT-Konzernen nutzen wird.

Quelle: https://www.merkur.de/politik/spahns-plan-mit-vollgas-zur-datenautobahn-11856969.html, 22. März 2019