Weil die Apotheker nicht bei dem im E-Health-Gesetz verankerten schriftlichen Medikationsplan berücksichtigt werden, fordert die Apothekerschaft nun eine konsequente Einbindung in den Medikationsplan für GKV-Versicherte. So wird ein gesetzlicher Anspruch des Versicherten nicht nur gegenüber dem Arzt, sondern auch gegenüber dem Apotheker gefordert. Weiterhin sei es notwendig, vor der Erstellung eines Medikationsplans eine Medikationsanalyse durchzuführen, die angemessen vergütet werden solle.
Begründet werden die Forderungen der Apothekerschaft damit, dass es ein wesentlicher Bestandteil des Versorgungsauftrags der Apotheker sei, für Arzneimitteltherapiesicherheit zu sorgen.
Quelle: https://www.deutsche-apotheker-zeitung.de/news/artikel/2015/09/04/Medikationsplan-Apotheker-wollen-mitmachen, 9. September 2020
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