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Kategorie: ‘Krankenkasse’

Das neue E-Health-Gesetz sieht Sanktionen vor

16. Januar 2015 | von

Um zukünftige „Blockierer“ des Fortschritts des digitalen Gesundheitswesens zu vermeiden, enthalte das kommende E-Health-Gesetz, wie Gröhe bekannt gab, Regelungen zur finanziellen Sanktionierung. Man erhoffe sich davon die Akteure zu animieren, rechtlich festgelegte Fristen einzuhalten.

Laut DAZ.online sehe der Referentenentwurf des E-Health-Gesetzes ab Oktober 2016 einen schriftlichen Medikationsplan für Patienten vor, die regelmäßig mehr als fünf Medikamente einnehmen. In dem Plan seien alle Medikamente, sowie ihre Anwendungshinweise aufzuführen und ständig vom Hausarzt zu aktualisieren. Später solle der Medikationsplan dann auch auf der elektronischen Gesundheitskarte gespeichert werden können.
Der Start für das E-Health-Gesetz werde laut Entwurf 2016 sein. Ab Mitte 2016 werde es möglich sein, Stammdaten zwischen Arzt und Kasse zu tauschen. Dafür sei es notwendig, alle Akteure zu vernetzen. Für 2018 sehe das Gesetz vor, die Notfalldaten, elektronische Patientenakten und Entlassungsbriefe auf der eGK zu hinterlegen.

Eine Illustration der neuen eGK und noch mehr zu Thema finden Sie hier.

Quelle:
DAZ.online, 13.01.2015
e-health.com, 13.01.2015
Ärzte Zeitung, 14.01.2015

Neue Diskussion um eGK-Finanzierung

10. Januar 2015 | von

Seit Januar 2015 ist die elektronische Gesundheitskarte (eGK) für Versicherte der gesetzlichen Krankenkassen Pflicht.

Laut GKV-Spitzenverband, wollen die Kassen keinen weiteren Beitrag zur Finanzierung der eGK beisteuern. Damit wolle man Druck auf die Betreibergesellschaft gematik und die Ärzte ausüben. Die Anschuldigungen seitens der GKV gegenüber der Ärzteschaft, Online-Infrastrukturen zu blockieren, wiesen diese ab. Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) bemängelte jedoch den nicht vorhandenen Nutzen für die Praxis.

Einen Einfluss auf weitere Entwicklungen hätte die Geldsperre laut gematik nicht, es würden ausreichend Mittel zur Verfügung stehen.

Ärzte Zeitung, 07.01.2015

APS bemängelt die verzögerte Einführung der eGK

16. Dezember 2014 | von

Im Positionspapier zur praktischen Umsetzung der eGK bemängelt das Aktionsbündnis der Patientensicherheit die nur schleppend vorangehende Umsetzung der eGK. Dies würde laut APS die Patientensicherheit einschränken. Aus diesen Gründen fordert die APS die Interessen der Patienten in den Mittelpunkt zu stellen und schnell eine Möglichkeit zu finden, die eGK mit mehreren Funktionen zu nutzen.

Der stellvertretende Vorsitz der APS sprach sich für das kommende e-health Gesetz aus, das ihm zufolge patientenbezogen und zukunftsorientiert sei. Es sei klar, dass Parallellösungen vermieden werden und einheitliche Standards priorisiert werden müssten.

Vor allem sei es wichtig, Patienten als relevante Interessengruppe mit einzubeziehen. Nach Kettner seien sie schließlich nicht nur Nutzer sondern auch Kostenträger.

Quelle:
Ärzte Zeitung, 10.12.2014

eGK knackt Milliarden Euro-Grenze

26. November 2014 | von

Auf Anfrage gab die Bundesregierung bekannt, dass für die Einführung der elektronischen Gesundheitskarte und den Aufbau einer Telematikinfrastruktur rund 1,2 Milliarden Euro bis Ende 2015 investiert wurden. Welche Einsparpotentiale das neue Gesundheitssystem ermögliche und welche Potentiale überhaupt möglich seien, könne man derzeit jedoch noch nicht angeben.

Sicher sei jedoch, dass es eine elektronische Patientenakte (ePA) geben wird, so die Regierung. Damit zieht die Bundesregierung vor allem die Hausärzte in die Pflicht, denn vor allem hier würden Dokumentationen der Versorgung anfallen.

Eine absolute Datensicherheit könne man jedoch nicht erreichen, gab die Regierung zu. Jedoch werde man kontinuierlich an der Sicherheit arbeiten. Zusätzlich wolle man ein Gesetz zur IT-Sicherheit verabschieden.

Quelle:
Ärzte Zeitung, 21.11.2014
ärzteblatt.de, 21.11.2014

Bundessozialgericht: Foto für die elektronische Gesundheitskarte ist rechtmäßig

26. November 2014 | von

Die Klage eines Bürgers gegen seine Krankenkasse wurde nun von Bundessozialgericht in Kassel abgelehnt. Laut Gericht verletze das Foto auf der eGK nicht das Recht auf informationelle Selbstbestimmung. Das Gericht entschied, dass ohne Foto keine Nachweisberechtigung bestehe und man als Bürger im Sinne des Allgemeininteresses zur Mitwirkung verpflichtet sei.

Der Angst des Klägers, seine Daten könnten nicht ausreichend geschützt werden, stimmte das Gericht nicht zu. Davor schütze das Recht vor Missbrauch.

Quelle:
heise online, 18.11.2014

Vernetzung von Gesundheitskarte und Körpertrackern

14. November 2014 | von

Die Vernetzung der elektronischen Gesundheitskarte mit Apps oder anderen Körpertrackern sei relevant für die Akzeptanz der eGK, so die Medizininformatikerin Böckmann. Der Datenschutzbeauftragte Weichert sieht das differenzierter. Man könne sich keinen ungeschützteren Raum als solche Anwendungen vorstellen. Die eGK sei dafür da, die Zusammenarbeit zwischen Klinik und Praxis zu erleichtern.

In den USA finden bereits Tests mit der Apple Health-Plattform statt, so die Nachrichtenagentur Reuters. Daten, die über Sensoren aufgenommen werden, würden direkt an die Klinik übertragen werden. So vermeide man Eingabefehler.

Laut Björn Bergh vom Universitätsklinikum Heidelberg, müsse man den Patienten die Entscheidung über deren Daten selbst überlassen. Jeder solle selber festlegen können, welche Daten er in welchem Umfang freigebe.

Quelle:
heise online, 12.11.2014
Ärzte Zeitung, 13.11.2014

Schlupfloch im Arzneimittelneuordnungsgesetz (Amnog)

07. November 2014 | von

Das Arzneimittelneuordnungsgesetz (Amnog), soll Pharmaunternehmen davon abhalten, für neue Medikamente immense Preise zu verlangen. Um höhere Preise verhandeln zu können, muss das Pharmaunternehmen ein Dossier einreichen, welches belegt, dass der Nutzen des neuen Medikaments den der Vergleichstherapie tatsächlich übersteigt.

Laut Gemeinsamen Bundesauschuss (G-BA) Vorsitzenden Josef Hecken hat dieses System ein Schlupfloch für Medikamente, die einen geringeren Nutzen aufweisen, als die Vergleichstherapie. Für solche Medikamente müsse nämlich kein Dossier zur Prüfung vorgelegt werden und der Preis orientiere sich dann an dem der Vergleichstherapie.

Laut Spiegel sei davon etwa jedes zehnte Medikament betroffen und damit rund 23 Millionen Euro in Medikamente geflossen, die nicht geprüft wurden.

Quelle:
Spiegel online, 03.11.2014

Äußerungen der vfa zum Thema:
healthcare marketing, 05.11.2014

Innovationsfonds für neue Versorgungsprojekte

17. Oktober 2014 | von

Der im Rahmen des Versorgungsstärkungsgesetzes angekündigte Innovationsfonds wecke laut GBA hohe Erwartungen. Die Krankenkassen sollen den Fonds jährlich mit 300 Millionen Euro halten. Die Verteilung erfolge durch den unparteiischen GBA.

Laut GBA-Vorsitzendem Hecken, könne man so sicherstellen, dass gute Ideen später auch in die Regelversorgung übernommen werden könnten. Für die Patientenvertreter der GBA sei vor allem die neu geschaffene Transparenz wichtig für den Erfolg.

Auch die Versorgungsforschung solle mit 75 Millionen Euro jährlich gefördert werden und damit den Patienten zu Gute kommen.

Quelle:
Ärzte Zeitung, 15.10.2014

E-Health Gesetz findet Zuspruch bei Testregionen

30. August 2014 | von

Laut Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe solle das neue E-Health Gesetz dafür sorgen, dass ausschließlich die telematischen Verfahren in die Anwendung gelangen, die praxistauglich seien, Zusatznutzen für Patienten und Ärzte hätten, den Aufwand reduzierten und keine zusätzlichen Kosten verursachen würden.

Die Kassenärztlichen Vereinigungen (Kven) der Telematik Testregionen würden sich für die gesetzlichen Entwicklungen aussprechen, um eine konstruktive Suche nach sinnvollen Anwendungen zu fördern.

In diesem Zusammenhang würden die KVen auch einheitliche Standards fordern. Nach Auffassung der KVen könne eine als sinnvoll erachtete Anwendung nicht daran scheitern, dass es keine notwendigen Schnittstellen gäbe.

Quelle:
Ärzteblatt.de, 25.07.2014
Ärzte Zeitung, 25.07.2014
Ärzte Zeitung, 28.07.2014

Interdisziplinäre Herausforderung: Polymedikation

16. Juli 2014 | von

Die Folge von Alterserkrankungen hätte häufig eine Polymedikation zur Folge. Viele Senioren würden bis zu 15 verschiedene Medikamente am Tag einnehmen.

Dabei bestünde die Schwierigkeit für die Ärzte nicht nur darin, harmonierende Medikamente zu finden. Menschen im Seniorenalter hätten oftmals Probleme, Symptome eindeutig zu schildern. Auch die Zuverlässigkeit der Medikamenteneinnahme würde nur bei etwa der Hälfte aller Patienten ausreichen, um das Therapieziel erreichen zu können.

Erleichterung solle der Medikationsplan schaffen. Anhand dessen könne geprüft werden, ob geschilderte Symptome aufgrund von Nebenwirkungen auftreten oder eine medikamentöse Behandlung erfordern.

Quelle:
Ärzte Zeitung, 09.07.2014