Kategorie: ‘Krankenkasse’
Erstdiagnose mithilfe von Symptomcheck-KI-Plattform
Der Versicherer Axa möchte durch eine mit Microsoft entwickelte Anwendung den Suchanfragen nach Erstdiagnosen im Internet ein Ende bereiten. Die entwickelte Anwendung soll hierbei mithilfe von künstlicher Intelligenz einen ersten Onlinecheck der Krankheitssymptome durchführen um die Patienten anschließend an einen geeigneten Onlinearzt weiter zu leiten. Dieser sogenannte Symptomcheck soll somit in einem ersten Schritt die Krankheitssymptome von vollversicherten und beihilfeberechtigten Kunden überprüfen lassen. Dies soll zu einer zuverlässigeren ersten Diagnose führen.
Quelle: https://www.handelsblatt.com/finanzen/banken-versicherungen/versicherer/e-health-onlinediagnose-vor-dem-eigenen-pc-versicherer-axa-sagt-dr-google-den-kampf-an/27091536.html?ticket=ST-654237-3G3OtpjCFzR06PLHGK3d-ap1, 19. April 2021
Jugendliche und junge Erwachsene wollen E-Health Anwendungen nutzen
Die Ergebnisse der Studie „Zukunft Gesundheit 2020“ der vivida bkk und der Stiftung „Die Gesundarbeiter“ zeigen, dass Jugendliche und junge Erwachsene die Digitalisierung der Medizin positiv sehen. In der Studie wurden 1.000 Menschen zwischen 14 und 34 Jahren befragt. So sei für jeden Zweiten die Videosprechstunde ein Anreiz, lange aufgeschobene Arztbesuche wahrzunehmen. Zudem würden vier von zehn Befragten den Arzt bei einem Online-Angebot häufiger kontaktieren. Weiterhin würden 69 Prozent der Jugendlichen und jungen Erwachsenen digitale Gesundheitsanwendungen und 80 Prozent das elektronische Rezept im Krankheitsfall nutzen wollen.
Quelle: https://www.teletalk.de/news/news-detail/av/2021/31/march/ac/studie-junge-erwachsene-setzen-auf-e-health/, 5. April 2021
Bereits drei von vier Apotheken an Telematik-Infrastruktur angeschlossen
Die ABDA hat in einer Pressekonferenz berichtet, dass die Apotheken bereits gut auf das kommende E-Rezept vorbereitet seien, da bereits 14.000 Apotheken an die Telematik-Infrastruktur angeschlossen sind. Der Anschluss an die Telematik-Infrastruktur ist Grundvoraussetzung für die Einlösung von E-Rezepten. Bereits 90 Prozent aller Apotheken besitzen die notwendige Institutionskarte (SMC-B). Deshalb geht die ABDA davon aus, dass zu Beginn des E-Rezepts am 1. Juli 2021 alle Apotheken in der Lage sein werden, E-Rezepte zu verarbeiten. Apotheker Ralf König geht jedoch davon aus, dass die Apotheken nicht direkt mit E-Rezepten geflutet werden, da die Ärzte wohl erst zum Jahreswechsel für das E-Rezept bereit wären. Zudem werden laut König ca. 90 Prozent der E-Rezepte als Ausdruck vorgelegt werden, weil für die Nutzung der Gematik-App eine NFC-fähige elektronische Gesundheitskarte nötig ist, die Versicherte von ihren Krankenkassen erhalten sollen.
Quelle: https://www.deutsche-apotheker-zeitung.de/news/artikel/2021/03/26/abda-mehrheit-der-apotheken-ist-schon-an-telematik-infrastruktur-angeschlossen, 29. März 2021
Verhaltener Start der elektronischen Patientenakte
Die elektronische Patientenakte (ePA) kann seit Beginn des Jahres von allen Kassenpatienten genutzt werden. Sie stößt bei den Versicherten großer Krankenkassen allerdings noch auch verhaltenes Interesse. Bei der AOK wurde die App bislang 4.500 und bei der Barmer 2.600-mal aktiviert. Bei der TK luden fast 80.000 Nutzer die App herunter. Die ePA ist zunächst in einer Testphase für die 73 Millionen Versicherten gestartet. Eine Vernetzung mit den Arztpraxen muss erst bis zum 1. Juli dieses Jahrs erfolgt sein. Die AOK betont, dass die ePA einen echten Nutzen für Versicherte haben werde, wenn sie flächendeckend eingesetzt und von Ärzten befüllt werde. Die TK stellt fest, dass insbesondere die Versicherten zwischen 26 und 59 Jahren das Angebot nutzen (78 Prozent der Downloads). Alle Krankenkassen setzen auf stark steigende Nutzerzahlen, sobald mehr Anwendungen integriert werden. So seien ein Impfausweis, ein Mutterpass, das gelbe Untersuchungsheft für Kinder sowie das Zahn-Bonusheft als nächste Schritte geplant.
Quelle: https://www.aerzteblatt.de/nachrichten/121842/Elektronische-Patientenakte-startet-verhalten, 15. März 2021
TI-Anwendungen erhalten neue Technikpauschalen
Die Kassenärztliche Bundesvereinigung und der GKV-Spitzenverband haben sich mit Unterstützung des Bundesschiedsamtes auf neue Technikpauschalen für die elektronische Patientenakte und das elektronische Rezept verständigt. Weiterhin erhalten Praxen für zusätzliche stationäre Kartenterminals für medizinische Fachanwendungen höhere Erstattungen. So wurde eine Konnektor-Update-Pauschale in Höhe von 400 Euro sowie eine ePA-Integrationspauschale in Höhe von 150 Euro festgelegt. Die Betriebskostenpauschale erhöht sich um 4,50 Euro pro Quartal. Für die zusätzlichen Kartenterminals wird die Erstattungspauschale um 60 Euro auf 595 Euro angehoben. Die höhere Pauschale kann rückwirkend für Gerate abgerechnet werden, die seit dem 1. Oktober 2020 angeschafft wurden.
Quelle: https://www.aerzteblatt.de/nachrichten/121110/Neue-Technikpauschalen-fuer-TI-Anwendungen, 22. Februar 2021
Kein Anspruch auf Versicherungsnachweis in Papierform
Das Bundessozialgericht entschied in der vergangenen Woche, dass Patienten keinen Anspruch auf einen Versicherungsnachweis in Papierform besitzen. Die von dem Kläger beanstandete mangelnde Datensicherheit wurde von dem Bundessozialgericht zurückgewiesen. Das Gericht befand die elektronische Gesundheitskarte als SDGVO konform. Das Risiko eines Datenvorfalls unterliege hierbei gemäß des „risikobasierten Ansatzes“ dem praktischen Nutzen des elektronischen Versicherungsnachweises. Um das Risiko eines Datenvorfalls zu minimieren, könne der Versicherte die Karte in einer RFID-Sicherheitshülle aufbewahren. Die Versicherer sollten die Daten verschlüsselt in einem sicheren Cloudspeicher aufbewahren. Weiterhin sollten die Daten nur auf einem versiegelten Server bearbeitet werden. Hierbei biete die Sealed Cloud einen besonderen Schutz, weil sie die Daten zur Verarbeitung auf einen versiegelten Server überträgt.
Quelle: https://www.pressebox.de/pressemitteilung/uniscon-gmbh-the-web-privacy-company/Elektronische-Gesundheitskarte-Confidential-Computing-schuetzt-Patientendaten/boxid/1041680, 1. Februar 2021
Start der elektronischen Patientenakte in NRW
Seit dem 1. Januar haben Kassen-Versicherte Anspruch auf die elektronische Patientenakte (ePA). Diese wird zunächst in einigen Regionen in Deutschland getestet. So ist die ePA im Raum Düsseldorf und in Westfalen-Lippe seit Beginn des Jahres im Einsatz. Ab dem 01.07.2021 ist die Einführung der ePA für niedergelassene Ärzte, Therapeuten und Krankenhäuser in ganz Deutschland verpflichtend. Die Nutzung für Versicherte bleibt freiwillig. Patienten können die ePA bei ihrer Krankenkasse erhalten.
Quelle: https://www1.wdr.de/nachrichten/westfalen-lippe/start-test-elektronische-patientenakte-epa-100.html, 04. Januar 2021
Unterstützende Software für Kommunikation in der Pflege
Die Qualitätsmanagement Software „vision4care“ soll stationäre Pflege- und Betreuungseinrichtungen darin unterstützen die zahlreichen Vorgaben von Krankenkassen und juristischen Bestimmungen einzuhalten. Dabei bietet die Software eine zentrale Organisationsplattform, ein internes Kommunikationssystem und ein Intranet. Weil ein möglichst lückenloser Informationsfluss eine wichtige Säule im Berufsalltag von Pflegekräften ist, bietet die Software ein internes Nachrichtensystem. Weiterhin können Rollen und Workflows festgelegt und Abläufe damit automatisiert werden. Durch diese und weitere Funktionen können bekannte Probleme der Pflege behoben werden.
Quelle: https://www.ingenieur.de/technik/fachbereiche/medizin/innovative-software-loest-bekannte-probleme-bei-der-pflege/, 22. Dezember 2020
Elektronische Patientenakte auch für Privatversicherte
Anders als gesetzliche Krankenkassen, sind private Versicherer nicht dazu verpflichtet, zum 1. Januar 2021 eine elektronische Patientenakte (ePA) anzubieten. Um wettbewerbsfähig zu bleiben werde der fünftgrößte private Krankenversicherer Signal Iduna trotzdem gemeinsam mit dem Anbieter Research Industrial Systems Engineering (RISE) eine ePA für seine Kunden entwickeln. Ziel sei nach Angaben der beiden Unternehmen, eine zertifizierte ePA für Privatversicherte mit weiteren Mehrwertdiensten. So sollen Kunden beispielsweise die Möglichkeit erhalten, ihre Abrechnungen digital über die ePA einzureichen. Um Zugang zur Telematikinfrastruktur zu erhalten, soll es eine elektronische Gesundheitskarte geben. Darüber hinaus wird auch eine App entwickelt werden, die ebenfalls einen Zugang ermöglicht. Die entwickelte ePA soll auch anderen Privatversicherern zur Verfügung gestellt werden.
Quelle: https://www.aerztezeitung.de/Wirtschaft/PKV-bereitet-sich-auf-ePA-Einstieg-vor-414315.html, 6. November 2020
Erste Gesundheits-Apps auf Rezept verfügbar
Patienten können jetzt als zusätzliches Angebot Gesundheits-Apps auf Kassenkosten verschrieben bekommen. Der Unterschied zu herkömmlichen Fitness-Apps besteht darin, dass Gesundheits-Apps ganz konkret bei ernährungsrelevanten Krankheiten, Schmerztherapien oder psychischen Erkrankungen unterstützen und dabei einen echten medizinischen Nutzen bieten. Die baden-württembergische Ärzteschaft unterstützt diese Maßnahme, betont jedoch, dass das Gespräch und die Kontrolle durch den Arzt oberstes Prinzip bleiben müsste. Deshalb sollte es für den Mediziner auch immer die Möglichkeit bestehen, Daten auszulesen, um diese für die Diagnose und Therapie in der Praxis nutzen zu können. Auch das Sozialministerium unterstützt diesen neuen Schritt.
Zunächst einmal würden zwei Medizin-Apps in dem Verzeichnis erstattungsfähiger Angebote aufgeführt. Hierbei handele es sich um eine Tinnitus-App und eine Anwendung, um Patienten mit Angststörungen zu unterstützen.
Quelle: https://www.rnd.de/digital/gesundheits-apps-auf-rezept-zustimmung-von-politik-kassen-und-arzten-FDGXR3UWCNW54S2VKVSP2ULJIM.html, 12. Oktober 2020