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SmartMed

Bisher nur eine eingeschränkte Zulassung der E-Health-Konnektoren

20. Dezember 2019 | von

Die erste Zulassung eines Konnektors wird von einigen Apothekerverbänden relativiert. So besitze der fragliche Konnektor nur eine Zulassung für einen „Friendly-User-Test“ und für die nötigen Feldtests. Erst mit Abschluss der Feldtests und Auswertung der Ergebnisse würde eine endgültige Zulassung des Konnektors möglich sein. Die Apothekerverbände erwarten die Zulassung zum Ende des ersten Quartals 2020.

Weiterhin schreibe die Gematik Konnektoren vor, deren Laufzeit bei Auslieferung mindestens vier Jahre beträgt. Jedoch dürfe die Verschlüsselungstechnik der derzeit verfügbaren Konnektoren nur bis Ende 2023 eingesetzt werden. Weil es noch keine Konnektoren mit neuem Schlüssel gibt, können Konnektoren ab dem 1. Januar 2020 praktisch nicht mehr ausgeliefert werden. Die Verbände gehen deshalb davon aus, dass der erste E-Health-Konnektor „für den produktiven Betrieb“ erst ab Ende des ersten Quartals 2020 zur Verfügung steht.

Quelle: https://www.deutsche-apotheker-zeitung.de/news/artikel/2019/12/11/apothekerverbaende-waren-konnektor-nur-eingeschraenkt-zugelassen, 20. Dezember 2019

Patientenakte auf Smartphones mittels NFC-Gesundheitskarte

16. Dezember 2019 | von

Versicherte sollen mit ihrem Smartphone mithilfe ihrer Gesundheitskarte auf die elektronische Patientenakte zugreifen können. Eine Authentifizierung per NFC-Funkschnittstelle soll dies ermöglichen. Gesundheitskarten mit solch einer Schnittstelle werden seit dieser Woche von Krankenkassen ausgegeben. Die Schnittstelle soll es ermöglichen die Gesundheitskarte mit dem Smartphone zu verbinden und ein virtuelles Abbild der Karte auf dem Gerät zu speichern.

Die Funktion wird nach Gesprächen mit Apple für IOS und Android zur Verfügung stehen. Apple und Unternehmen, die die Akten für die großen deutschen Krankenkassen entwickeln, führen bereits Tests für die virtuelle Gesundheitskarte durch.

Quelle: https://healthcare-startups.de/nfc-gesundheitskarte-der-weg-fuer-patientenakte-auf-smartphones-ist-fast-frei/, 16. Dezember 2019

In der Praxis: Datenschutz in der Digitalisierung

12. Dezember 2019 | von

Mehr als 90 Prozent der, an die Telematikinfrastruktur angeschlossenen, Arztpraxen sollen sensible Patientendaten nicht ausreichend geschützt haben. Schuld daran soll ein Anschlussfehler des Konnektoren gewesen sein. Es stellt sich die Frage was Ärzte, Krankenhäuser, Krankenkassen und Apotheker beim Datenschutz tun müssen und können.

Der Ingolstädter Allgemeinarzt Siegfried Jedamzik ist der Meinung, dass die Verantwortung hauptsächlich bei den IT-Firmen, die die Konnektoren angeschlossen haben, liege. Ein Arzt könne nicht auch noch Datenspezialist sein. Dennoch müsse jeder Arzt dafür sorgen, dass die Patientendaten sicher sind. Hierbei sei es wichtig, den Zugang zum Internet vom dem Praxisverwaltungssystem zu trennen.

Das Klinikum Ingolstadt gilt als „kritische Infrastruktur“ und müsse deshalb hohe Sicherheitsanforderungen einhalten. Hierzu gehören auch Veranstaltungen zur Sensibilisierung der Mitarbeiter. Konnektoren, wie in den Arztpraxen, stehen bislang noch nicht zur Verfügung. Andrea Reichl, IT-Sicherheitsbeauftragte des Klinikum Ingolstadt, gibt außerdem zu bedenken, dass die stationäre Patientenversorgung auch bei einem IT-Ausfall gewährleistet werden muss.

Gesetzliche Krankenkassen dürfen Versichertendaten nur auf Servern in Deutschland und der EU speichern. Die Audi-BKK bietet vermehrt Online-Funktionen, wie die Einreichung von Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen, an. Hierbei sei der Zugang durch ein doppeltes Authentifizierungsverfahren geschützt.

Bedenken zur Sicherheit hat der Apotheker Christian Pacher nicht. Er ist sich sicher, dass die Konnektoren die 2020 in den Apotheken zum Einsatz kommen ausreichend geprüft werden. Er sieht in der Digitalisierung hauptsächlich Vorteile, insbesondere in der Steigerung der Arzneimitteltherapiesicherheit.

Quelle: https://www.donaukurier.de/nachrichten/bayern/Datenschutz-in-der-Praxis;art155371,4404109, 9. Dezember 2019

Start des E-Rezept Pilotprojekts in den Modellregionen Stuttgart und Tuttlingen

05. Dezember 2019 | von

In der Modellregion nehmen zehn Apotheken an dem Pilotprojekt „Geschützter E-Rezept-Dienst der Apotheken“ (Gerda) teil. In dieser Phase ist es an die telemedizinische Plattform Docdirekt gekoppelt. Bei positivem Verlauf soll es ab 2020 auf Baden-Württemberg ausgeweitet werden. Wird ein elektronisches Rezept ausgestellt benötigt der Arzt neben einem speziellen Arztausweis auch ein Kartenlesegerät am PC. Das Rezept, welches mit einer digitalen Signatur versehen ist, wird verschlüsselt auf dem digitalen Speicher von Gerda abgelegt. Der Patient kann das Rezept dann auf seinem Smartphone ansehen und eine Apotheke auswählen, an die das Rezept gesendet wird. Daraufhin erhält er Statusmeldungen zu dem Stand der Bearbeitung. Weiterhin gäbe es eine Chatfunktion zwischen Apotheke und Patient.

Peter Treu, Apotheker, sieht in dem E-Rezept die Möglichkeit den Arbeitsaufwand zu verringern. Einen Vorteil gegenüber Versandapotheken sieht Treu in der Wohnortnähe, da eine Lieferung schneller erfolgen könne, und zusätzlich eine Beratung an der Haustüre stattfinden könnte. Ein weiterer Vorteil der Digitalisierung soll eine gesteigerte Arzneimitteltherapiesicherheit sein, da mögliche Wechselwirkungen frühzeitig erkannt werden können.

Quelle: https://www.stuttgarter-zeitung.de/inhalt.pilotprojekt-gerda-in-stuttgart-und-tuttlingen-gestartet-arztrezepte-direkt-per-app-auf-das-smartphone.b8a57147-81f3-4661-9281-b7d6ad5968b1.html, 5. Dezember 2019

Handlungsempfehlungen für die Digitalisierung der Pflege

03. Dezember 2019 | von

Eine Digitalisierung der ambulanten und stationären Pflege könnte dazu beitragen, das Pflegepersonal zu entlasten und die Versorgung zu verbessern. Der Bundesverband Gesundheits-IT (bvitg) hat sektorenübergreifende Handlungsempfehlungen formuliert, die für eine erfolgreiche Digitalisierung entscheidend seien. Laut dem bvitg müsste die Anbindung von Pflegeeinrichtungen an die Telematikinfrastruktur die höchste Priorität haben. Weiterhin seien Zugriffsrechte auf die Daten der elektronischen Gesundheitskarte sowie Lese- und Schreibrechte für die elektronische Patientenakte für das Pflegepersonal unerlässlich. Weil die Voraussetzung für eine qualitativ hochwertige Pflege eine vollständige und strukturierte Dokumentation sei, müssen papiergebundene Verfahren durch elektronische Prozesse abgelöst werden. Ein weiterer Punkt sei die Stärkung der Telepflege, beispielsweise zur Onlinebetreuung von pflegenden Angehörigen. Um die Akzeptanz der Beteiligten zu fördern, müssen zudem auch Schulungsmaßnahmen angeboten werden.

Quelle: https://www.aerzteblatt.de/nachrichten/107545/Handlungsempfehlungen-fuer-eine-erfolgreiche-Digitalisierung-der-Pflege, 3. Dezember 2019

DAV-App soll Zuschlag für den Transport von E-Rezepten erhalten

29. November 2019 | von

Dr. Hans-Peter Hubmann, stellvertretender Vorsitzende des Deutschen Apothekerverbands (DAV), ist optimistisch, dass das BMG der vom DAV entwickelten Webapp einen Zuschlag als offizielles Transportmedium für E-Rezepte erteilt. Bereits knapp 80% aller Apothekenleiter seien für die Webapp des DAV registriert. Hubmann fordert die restlichen Apothekenleiter auch mitzumachen. So könne man als „natürlicher Vermittler“ des E-Rezepts wahrgenommen werden. Ein großer Vorteil sei, dass die DAV als einziger Anbieter keine kommerziellen Interessen verfolge. Es werden aber weiterhin Schnittstellen für Angebote anderer Anbieter angeboten. Der Gematik-Chef Leyck Dieken sieht die DAV-App in einer Pole -Position, weil sie auf der von der Gematik definierten Schnittstelle basiere.

Quelle: https://www.deutsche-apotheker-zeitung.de/news/artikel/2019/11/19/hubmann-dav-app-wird-zu-70-bis-80-prozent-die-e-rezept-app, 29. November 2019

Erste Zulassung für E-Health-Konnektor von Gematik

25. November 2019 | von

Seit Juni muss per Gesetz in jeder Arztpraxis ein E-Health-Konnektor stehen. Doch erst jetzt wurde die erste Zulassung ausgesprochen. Die Compugroup hat die erste Zulassung als E-Health-Konnektor von der Gematik erhalten. Ohne Zulassung konnte der Konnektor nur für das Versichertenstammdatenmanagement verwendet werden. Durch die Zulassung könne nun ein Update gefahren werden, welches die Anwendungen wie den Notfalldatensatz, den elektronischen Medikationsplan sowie das E-Rezept ermöglichen. Vor dem bundesweiten Einsatz, soll er im Rahmen von Feldtests ab dem 1 .Quartal 2020 getestet werden.

Quelle: https://www.deutsche-apotheker-zeitung.de/news/artikel/2019/11/18/gematik-laesst-ersten-e-health-konnektor-zu, 25. November 2019

Digitalisierung: Politische Sprüche passen nicht zu der Realität

19. November 2019 | von

KBV-Chef Dr. Andreas Gassen kritisiert, dass die Umsetzung der Digitalisierungsansprüche des Gesetzgebers zu kompliziert ist. Zwar halten rund 60% der Arztpraxen den elektronischen Arztbrief für eine sinnvolle Anwendung, jedoch sind mit ihm ein erhöhter zeitlicher und finanzieller Aufwand sowie neue Haftungsrisiken verbunden. Weiterhin kann es, wie bei dem elektronischen Rezept, zu unpraktischen Zwischenlösungen kommen. Hierbei ist es vorgesehen, dass der Arzt das Rezept elektronisch übermitteln kann. Sollte der Patient jedoch keinen Smartphone besitzen, muss ihm der QR-Code ausgedruckt mitgeben werden. So käme es zu keiner echten Digitalisierung.

Weiterhin schätzen 60% der 2000 befragten Vertragsärzte und Psychotherapeuten die Sicherheitslücken als starkes Hemmnis für die Digitalisierung ein. Hierbei müsse, wie auch von den Landesdatenschützern gefordert, per Gesetz Klarheit geschaffen werden.

Quelle: https://www.medical-tribune.de/meinung-und-dialog/artikel/digitalisierung-in-der-arztpraxis-politische-sprueche-passen-nicht-zur-realitaet/, 19. November 2019

Bundestag beschließt Gesetz von Gesundheitsminister Jens Spahn

14. November 2019 | von

Der Bundestag hat am 7.11. das Digitalisierungsgesetz von Bundesgesundheitsminister Jens Spahn beschlossen. Es wird voraussichtlich im Januar 2020 in Kraft treten. Das Gesetz bestimme, dass bestimmte Apps von der Krankenkasse bezahlt werden sollen, wenn sie der Arzt verschreibt. Weiterhin sollen Mediziner über ihre Onlinesprechstunden auf ihren Internetseiten informieren dürfen. Ebenso werden Arztpraxen und Apotheken bis Ende September 2020 und Krankenhäuser bis Januar 2021 verpflichtet sich an das bundesweite Datennetz anzuschließen. Sollten sich Praxen weigern drohen ihnen ab März 2020 Honorarkürzungen. Außerdem solle der elektronische und damit papierlose Fach-Austausch gefördert werden, indem der Faxversand nicht mehr höher vergütet werde.

In Sache der kritisierten, geplanten Gesundheitsdatenbank sind die gesetzlichen Krankenversicherungen verpflichtet, die Daten bereits pseudonymisiert an den Spitzenverband der gesetzlichen Krankenversicherung zu übermitteln. Dies ist eine verstärkte Sicherungsvorkehrung, da die Pseudonymisierung ursprünglich erst bei der Weiterleitung an die Gesundheitsdatenbank geplant war.

Quelle: https://www.sueddeutsche.de/politik/bundestag-gesundheits-apps-kommen-bald-auf-rezept-dpa.urn-newsml-dpa-com-20090101-191107-99-617593, 14. November 2019

Bundesgesundheitsminister Jens Spahn weist Kritik an Gesundheitsdatenbank zurück

12. November 2019 | von

Bundesgesundheitsminister Jens Spahn hat seine Gesetzespläne zur Digitalisierung im Gesundheitswesen verteidigt. Insbesondere wies er die Kritik an der geplanten Weitergabe von Gesundheitsdaten zu Forschungszwecken zurück. Hierfür solle eine zentrale Gesundheitsdatenbank eingerichtet werden, die die Informationen von 73 Millionen gesetzlich Versicherten pseudonymisiert erfasst. Hierbei sichere Spahn „Datenschutz auf höchstem Standard“ zu. Eine Widerspruchsmöglichkeit für die Versicherten oder Löschfristen seien jedoch nicht vorgesehen. Kritiker sehen in der Datenbank einen Verstoß gegen das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung und einen Eingriff in die Persönlichkeitsrechte der Patienten. Der Bundesrat fordere den Gesetzesentwurf hinsichtlich des Datenschutzes zu überprüfen.

Quelle: https://www.zeit.de/politik/deutschland/2019-11/digitale-versorgung-gesetz-elektronische-patientenakte-gesundheitsapps-datenschutz, 12. November 2019