Schlagwort: ‘Arzt’
Gematik streitet Verantwortung für den Anschluss der Ärzte an die Telematikinfrastruktur ab
Die gematik GmbH sieht bei sich keinerlei Verantwortung für den Anschluss der Ärzte an die Telematikinfrastruktur (TI). Begründet wird dies dadurch, dass die Ausstattung und der Anschluss der medizinischen Einrichtungen an die TI durch die jeweiligen IT-Dienstleister erfolgt und deshalb außerhalb des Verantwortungsbereichs der gematik liegen würde.
Jedoch würden Fachanwendungen, Komponenten und Dienste der gemäß den gesetzlichen Vorgaben von der gematik spezifiziert. Weiterhin prüfe die gematik die Komponenten und Dienste der TI, vergibt Zulassungen und würde den datenschutzgerechten Betrieb der Telematikinfrastruktur überwachen.
Die gematik versichert, dass sie sich im Kontakt mit den Anbietern zu Zugangsdiensten zur TI befinden würde und Installateuren Hinweise und Hilfsdokumente zur Verfügung stellen würde.
Quelle: https://www.aerzteblatt.de/nachrichten/104744/gematik-sieht-bei-sich-keine-Verantwortung-fuer-Anbindung-der-Praxen-an-die-Tele%C2%ADma%C2%ADtik%C2%ADinfra%C2%ADstruk%C2%ADtur, 19. Juli 2019
Telemedizin Pilotprojekt „Telemedizin-Assistenz“ für Entlastung von Ärzten
Bei dem nach dem Sommer anlaufenden Pilotprojekt „Telemedizin-Assistenz“ in Rheinland-Pfalz werden voraussichtlich alle Krankenkassen teilnehmen. Dies bringt insbesondere einen Vorteil für die teilnehmenden Ärzte, da diese so nicht zwischen Patienten differenzieren müssen.
Bei dem Projekt ist es geplant, dass geschulte Assistenten zu Patienten nach Hause gehen um Vitaldaten zu erfassen, die von Ärzten gesichtet und bewertet werden können. Somit entlaste das Projekt Ärzte und erspare Patienten Wege. Weiterhin könne so die ärztliche Versorgung auf dem Land in Zukunft sichergestellt werden.
Quelle: https://www.aerzteblatt.de/nachrichten/103845/Alle-Kassen-bei-Telemedizinpilotprojekt-im-Boot, 20. Juni 2019
Digitalisierung für eine bessere Versorgung von Pflegebedürftigen
Der Pflegebevollmächtige der Bundesregierung, Andreas Westerfellhaus, sieht in der Digitalisierung eine Chance für eine bessere Versorgung der Pflegebedürftigen. Eine verbesserte Vernetzung, beispielsweise zwischen Hausarzt und Pflegekräften durch eine elektronische Patientenakte (ePA), könne Einlieferungen ins Krankenhaus erheblich verringern. Weiterhin seien auch digitale Entlassbriefe im Krankenhaus sinnvoll. In erster Linie sollen digitale Hilfsmittel und Apps Patienten dienen und zugleich Fachkräfte entlasten. Entlastungen seien bei der Dokumentation, Abrechnung sowie Dienst- und Tourenplanung möglich. Weiterhin könnten ländliche Pflegeheime Videokonferenzen nutzen, um Untersuchungen durch den Hausarzt durchführen zu lassen. Dies könne die Patientenzufriedenheit erhöhen und Kosten senken.
Quelle: https://www.aerzteblatt.de/nachrichten/103655/Pflegebeauftragter-preist-Chancen-der-Digitalisierung, 6. Juni 2019
Eingeschränkte Patientenrechte bei Einführung der elektronischen Patientenakte
Bei der Einführung der elektronischen Patientenakte (ePA) 2021 wird es entscheidende technische Einschränkungen geben. Den Patienten wird es am Anfang nicht möglich sein zu entscheiden, welche persönlichen Informationen der Arzt, Apotheker oder Therapeut sehen darf und welche nicht. Somit bestehen für die Patienten zwei Möglichkeiten für den Umgang mit ihren Daten. Sie können verbieten, dass Untersuchungsdaten in die Akte geschickt werden oder sie verbieten einzelnen Parteien den Zugriff auf die Akte. In beiden Fällen bedeutet dies eine starke Einschränkung der Nützlichkeit der Verwendung der ePA.
Gematik erklärt, dass die differenzierte Rechtevergabe in Folgestufen umgesetzt werden solle. Grund für die technischen Abstriche sei die, vom Bundesgesundheitsminister gesetzte, kurze Frist zur Umsetzung. Das Bundesgesundheitsministerium weist darauf hin, dass die Entscheidung der Weitergabe der Daten bei dem Patienten liege und freiwillig sei. Jedoch sehen die Grünen in der anfänglichen Einschränkung der Patientenrechte ein Problem für die Akzeptanz der ePA.
Quelle: https://www.aerzteblatt.de/nachrichten/103226/Elektronische-Patientenakte-soll-zunaechst-mit-eingeschraenkten-Patientenrechten-kommen, 24. Mai 2019
Landesweite Einführung des Telenotarztes in NRW geplant
Das in Aachen genutzte Telenotarzt-Modell soll laut der Landesregierung in ganz NRW eingeführt werden. Landesgesundheitsminister Karl-Joseph Laumann sieht in dem Telenotarzt-Modell eine sinnvolle Erweiterung des Rettungssystems. Die Besatzung des Rettungswagens könne einen Telenotarzt mit Bild und Ton hinzuschalten, sodass dieser eine erste medizinische Einschätzung abgeben kann. Durch das Modell könnten mehr Notfälle durch einen Notarzt unterstützt werden und fahrende Notärzte gezielter für lebensbedrohliche Fälle eingesetzt werden.
Quelle: https://www.aerzteblatt.de/nachrichten/103168/Telenotarzt-soll-in-Nordrhein-Westfalen-landesweit-eingefuehrt-werden, 20. Mai 2019
Elektronische Patientenakte für eine bessere Medizin?
Zum 1. Mai ist das Terminservice- und Versorgungsgesetz in Kraft getreten. Es beinhaltet die Vorgabe, dass die Krankenkassen ihren Versicherten ab dem 1. Januar 2021 eine elektronische Patientenakte (ePA) anbieten müssen. Die Ärzteschaft sehe die Potenziale von digitalen Hilfsmitteln. Die ePA könne hierbei als Lackmus-Test fungieren, der anzeigt, ob eine tatsächliche Verbesserung erzielt werden kann. Peter Bobbert, Mitglied des MB-Bundesvorstands, merkt jedoch an, dass es fraglich sei, ob es sinnvoll ist, dass nur Krankenkassen eine ePA anbieten dürfen. Ulrich Frei, Ärztlicher Direktor der Charité, kritisiert, dass die Patienten selber entscheiden dürfen, welche Informationen in der Akte einzusehen sind. Dadurch seien die Informationen nicht vollständig und konsistent. Nur durch eine vollständige und verlässliche Datengrundlage könne ein Mehrwert aus der ePA gezogen werden. Das Gesundheitsministerium schaffe zurzeit regulatorische Lösungen, damit Pilotprojekte mit der ePA und dem E-Rezept durchgeführt werden können.
Quelle: https://www.aerzteblatt.de/nachrichten/102767/Elektronische-Patientenakte-ist-Lackmus-Test-fuer-bessere-Medizin, 2. Mai 2019
EKG-Funktion der Apple Watch kann keinen Arztbesuch ersetzen
Die Apple Watch 4 ist mit einer EKG Funktion ausgestattet. Diese kann zwar keinen Arztbesuch ersetzen, aber laut Professor Thomas Deneke, Sprecher der Arbeitsgruppe Rhythmologie der DGK, dabei helfen, relevante Herzrhythmusdaten aufzuzeichnen um so die Diagnostik zu unterstützen.
Voruntersuchungen zeigten, dass eine 95% Übereinstimmung bei dem mit der Smart Watch detektierten Vorhofflimmern und dem klinisch dokumentierten Vorhofflimmern bestehe. Es seien allerdings noch umfangreiche klinische Folgestudien notwendig, bevor auf Basis dieser Datenbasis konkrete Handlungsempfehlungen ausgesprochen werden könnten.
Quelle: https://www.aerztezeitung.de/Wirtschaft/Apple-Watch-kein-Ersatz-fuer-Arztbesuch-253814.html, 4. April 2019
Entlastung von Arztpraxen durch Telemedizin-Angebot
Die Beratungs-Hotline „Medi24“ macht es sich zum Ziel Arztpraxen und Notaufnahmen zu entlasten. Rund um die Uhr ständen hier erfahrende Berater, Krankenpfleger oder Ärzte mit mindestens 10 Jahren Berufserfahrung, bei medizinischen Fragen oder Beschwerden am Telefon zur Verfügung. Das Angebot könne und solle den Arztbesuch nicht ersetzen, sondern als vorgeschaltete Möglichkeit zur Einschätzung der Dringlichkeit dienen. Die Berater arbeiten hierbei mit einer Software, die einen festen Fragenkatalog nutzt. Dadurch hätte das telemedizinische Angebot den Vorteil, dass keine Fragen vergessen werden könnten.
Quelle: https://www.abendzeitung-muenchen.de/inhalt.rund-um-die-uhr-beratung-neues-telemedizin-angebot-soll-arztpraxen-entlasten.d6f71503-783d-42a1-a13e-21b5f64fadd6.html, 29. März 2019
Ersthelfer App für Herz-Kreislauf-Patienten
Um das Zeitintervall der Erstversorgung von Herz-Kreislauf-Patienten zu verkürzen, haben die Björn-Steiger-Stiftung und der Kölner Verein Mobiler Retter eine Ersthelfer App entwickelt. Hierbei werden qualifizierte Ersthelfer wie Ärzte, Feuerwehrleute oder Krankenpfleger neben dem Rettungsdienst alarmiert, wenn ein Notruf in die Leitstelle eingeht. Die Anfrage, ob sie einsatzbereit sind, bekommen registrierte Ersthelfer, die in der unmittelbaren Umgebung sind. Die App lotse die Ersthelfer zum Ort des Notfalls.
Bislang binden Leitstellen in zehn Regionen das System der Mobilen Retter mit ein. Eine bundesweite Umsetzung sei schwierig, weil Rettungsdienste von den Ländern koordiniert werden und es zusätzlich rechtliche und versicherungstechnische Unsicherheiten gebe.
https://www.aerztezeitung.de/panorama/article/981095/mobile-retter-ersthelfer-dank-app-direkt-ort.html?sh=557&h=-709911040, 15. Februar 2019
Erkennung von Gendefekten mithilfe von Software
Forscher aus den USA, Israel und Deutschland stellten im Fachblatt „Nature Medicine“ das Programm DeepGestalt vor, das mehr als 200 Gendefekte erkennen kann. Die Software soll dazu genutzt werden, die Diagnose bei einem Anfangsverdacht zu unterstützen, indem sie die möglichen genetischen Ursachen eingrenzt. Das Programm liefert nur Verdachtsdiagnosen. Der Wert liege jedoch darin, dass die Kinderärzte im Idealfall in Absprache mit einem Humangenetiker eine gezielte Diagnostik veranlassen können. Die Software untersucht Porträtaufnahmen auf charakteristische Auffälligkeiten. Hierbei werden 130 Punkte im Gesicht mit 216 Syndromen verglichen.
In Tests in denen überprüft werden soll wie gut die Software einem Gesichtsfoto einen von 216 unterschiedlichen Gendefekten zuordnen kann wurde festgestellt, dass die Wahrscheinlichkeit, dass der tatsächliche Gendefekt von der Software in der Top Ten genannt wurde, bei 90% lag. In etwa 65 Prozent der Fälle traf sogar die als am wahrscheinlichsten geltende Diagnose zu.
Quelle: https://www.n-tv.de/wissen/Software-erkennt-auf-Fotos-seltene-Erbkrankheiten-article20802863.html, 22. Januar 2019