Kategorien
Seiten
-

SmartMed

Schlagwort: ‘Bundesgesundheitsministerium’

Sicherheitslücken bei mobilem Authentifizierungsverfahren für elektronische Patientenakte

07. Mai 2019 | von

Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik betrachtet das für Smartphones vorgesehene Authentifizierungsverfahren für die elektronische Patientenakte (ePA) als „neuralgischen Punkt für die gesamte nachfolgende Sicherheitskette“. Würde der Schlüsselgenerierungsdienst überwunden, könne sowohl auf die kryptografischen Mittel als auch die Inhalte der Patientenakte zugegriffen werden. Weiterhin sei durch das alternative Authentifizierungsverfahren „al.vi“, welches einen Zugriff auf die Gesundheitsdaten ohne die elektronische Gesundheitskarte vorsieht, eine „starke Authentifizierung der elektronischen Gesundheitskarte“ nicht mehr vorgesehen, sodass die Gesamtsicherheit des Systems deutlich verringert wird. Experten kritisieren, dass sich die Sicherheitsleistungen in die Implementierungsverantwortung der Hersteller verlagert und die exklusive Datenhoheit des Versicherten auf seinen medizinischen Daten aufgelöst werden würde.

Datenschützer sehen außerdem ein juristisches Problem. Durch eine fehlende rechtliche Klarstellung würde die Möglichkeit eröffnet werden, dass strafrechtliche Ermittlungen Gesundheitsdaten erheben dürfen, weil sich die ePA nicht im Gewahrsam des zeugnisverweigerungsberechtigten Arztes befinde.

Das BMG weist darauf hin, dass es neben dem „al.vi“ noch drei weitere Zugriffsmöglichkeiten für die ePA geben soll. Beispielsweise soll es einen Zugriff am Smartphone mittels elektronischer Gesundheitskarte über die NFC-Schnittstelle geben.

Quelle: https://www.aerzteblatt.de/nachrichten/102771/Behoerde-sieht-Sicherheitsluecken-bei-mobilem-Authentifizierungsverfahren-fuer-elektronische-Patientenakte,  7. Mai 2019

Elektronische Patientenakte für eine bessere Medizin?

02. Mai 2019 | von

Zum 1. Mai ist das Terminservice- und Versorgungsgesetz in Kraft getreten. Es beinhaltet die Vorgabe, dass die Krankenkassen ihren Versicherten ab dem 1. Januar 2021 eine elektronische Patientenakte (ePA) anbieten müssen. Die Ärzteschaft sehe die Potenziale von digitalen Hilfsmitteln. Die ePA könne hierbei als Lackmus-Test fungieren, der anzeigt, ob eine tatsächliche Verbesserung erzielt werden kann. Peter Bobbert, Mitglied des MB-Bundesvorstands, merkt jedoch an, dass es fraglich sei, ob es sinnvoll ist, dass nur Krankenkassen eine ePA anbieten dürfen. Ulrich Frei, Ärztlicher Direktor der Charité, kritisiert, dass die Patienten selber entscheiden dürfen, welche Informationen in der Akte einzusehen sind. Dadurch seien die Informationen nicht vollständig und konsistent. Nur durch eine vollständige und verlässliche Datengrundlage könne ein Mehrwert aus der ePA gezogen werden. Das Gesundheitsministerium schaffe zurzeit regulatorische Lösungen, damit Pilotprojekte mit der ePA und dem E-Rezept durchgeführt werden können.

Quelle: https://www.aerzteblatt.de/nachrichten/102767/Elektronische-Patientenakte-ist-Lackmus-Test-fuer-bessere-Medizin, 2. Mai 2019

Gesundheitshandwerke unterstützt Kampf gegen Digitalisierungsblockaden

12. April 2019 | von

Bei dem Treffen von Gesundheitsminister Jens Spahn mit den Vertretern der Gesundheitshandwerker in Köln, stellten die Gesundheitshandwerker klar, dass sie für eine Digitalisierung seien. Diese müsste jedoch an sinnvollen Stellen erfolgen, so dass beispielsweise das geplante elektronische Gesundheitsberuferegister unnötig sei, weil die Gesundheitshandwerker bereits ein funktionierendes System hätten. Weiterhin solle der Bürokratieaufwand im Rahmen der erhöhten Anforderungen an die Präqualifizierung der Gesundheitswerke überprüft und verbessert werden.

Quelle: https://www.presseportal.de/pm/70547/4229026, 12. April 2019

Krankenkassen warnen vor Debakel bei Einführung der elektronischen Patientenakte

08. April 2019 | von

Die Digitalisierungs-Vorgaben von Gesundheitsminister Jens Spahn erfahren wachsenden Widerstand seitens der Krankenkassen. Der Zeitdruck und die harten Sanktionen bei Nichteinhaltung der Fristen werden als kontraproduktiv empfunden. Die Krankenkassen sehen es weiterhin kritisch, dass das Angebot hochkompliziert und nur schwer nutzbar seien werde und dadurch für Enttäuschungen unter den Versicherten führen wird.

Die mobile Nutzung, die Spahn versprochen hat, werde nur als Notlösung funktionieren. Weiterhin sei die elektronische Patientenakte wegen fehlender Beachtung internationaler Standards nur in Deutschland verwendbar.

Quelle: https://www.tagesspiegel.de/politik/sorge-wegen-elektronischer-patientenakte-krankenkassen-warnen-vor-debakel-bei-digitalisierung/24169032.html, abgerufen am 8. April 2019

Spahn will Digitalisierung mit Expertenteam voranbringen

01. April 2019 | von

Gesundheitsminister Jens Spahn möchte durch ein elfköpfiges Expertenteam die Digitalisierung im Gesundheitswesen verbessern. Es solle als Brücke in die Digitalszene dafür sorgen, dass digitale Innovationen schneller im Alltag der Patienten ankommen.

Das Expertenteam solle das Ministerium beraten, aber unabhängig agieren. Es wird unter dem Namen „Health Innovation Hub – Gesundheit neu denken“ arbeiten.

https://www.aerztezeitung.de/Wirtschaft/Expertenteam-soll-Digitalisierung-voranbringen-20703.html, 1. April 2019

Krankenkassen und Ärzte haben sich mit Gesundheitsministerium auf Grundkonzept für elektronische Patientenakte geeinigt

23. Oktober 2018 | von

Die elektronische Patientenakte wurde von der Bundesregierung im Koalitionsvertrag beschlossen. Kritisiert wurde von den Ärzten, dass ein garantierter Schutz der Patientendaten gegeben sein müsste. Eine Weitergabe von Daten an Krankenkassen, Arbeitgeber oder andere Dritte müsse ausgeschlossen sein.

Laut dem Grundkonzept soll die elektronische Patientenakte allen gesetzlichen Versicherten bis spätestens 2021 zur Verfügung stehen. Bis dahin sollen gemeinsame Standards geschaffen werden.

Quelle: https://www.zeit.de/politik/deutschland/2018-10/gesundheitswesen-elektronische-patientenakte-grundkonzept-jens-spahn 23.Oktober 2018

Tablet statt Papierakte

31. Januar 2016 | von

Durch das von Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe geförderte eHealth-Gesetz wurde die Grundlage dafür geschaffen, dass sich Ärzte, Krankenhäuser und Kassen künftig besser digital austauschen können.

Gröhe hat sich über das Projekt „Visite 2.0“ im Lukaskrankenhaus in Neuss informiert, dies sei ein sehr gutes Beispiel dafür, wie durch den Einsatz von Informationstechnik die Patienteninformationen verbessert und beschleunigt werden können. Die Papierakten sind durch Tablets ersetzt worden, was beispielsweise die Suche nach Labordaten, Bildern und Dokumenten erleichtert, aber auch zu der Visualisierung für Patienten beiträgt.

Quelle:
e-health-com.eu, 27.01.2016