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Krankenkassen warnen vor Debakel bei Einführung der elektronischen Patientenakte
Die Digitalisierungs-Vorgaben von Gesundheitsminister Jens Spahn erfahren wachsenden Widerstand seitens der Krankenkassen. Der Zeitdruck und die harten Sanktionen bei Nichteinhaltung der Fristen werden als kontraproduktiv empfunden. Die Krankenkassen sehen es weiterhin kritisch, dass das Angebot hochkompliziert und nur schwer nutzbar seien werde und dadurch für Enttäuschungen unter den Versicherten führen wird.
Die mobile Nutzung, die Spahn versprochen hat, werde nur als Notlösung funktionieren. Weiterhin sei die elektronische Patientenakte wegen fehlender Beachtung internationaler Standards nur in Deutschland verwendbar.
Quelle: https://www.tagesspiegel.de/politik/sorge-wegen-elektronischer-patientenakte-krankenkassen-warnen-vor-debakel-bei-digitalisierung/24169032.html, abgerufen am 8. April 2019
Gesundheitsminister Jens Spahn will Digitalisierung zügig vorantreiben
Der Bundestag hat viele Punkte des Pakets von Gesundheitsminister Jens Spahn rund um das Kernthema Arzttermine verabschiedet. Unter anderem sind die gesetzlichen Krankenkassen ab 2021 dazu verpflichtet, eine elektronische Patientenakte anzubieten. Spahn verfolge das Ziel Gesundheitsdaten zu vernetzen und diese auch über ein Smartphone abrufbar zu machen. Hierzu will Spahn den Druck auf die Akteure erhöhen. Dies sei unter anderem notwendig, weil chinesische Konzerne, sowie Google und Amazon schon seit Jahren in den Gesundheitssektor investieren. Möchte man eine deutsche Infrastruktur implementieren müsse man schneller als diese Konkurrenten sein und beispielsweise Standards für die Datenspeicherung schaffen.
Hans Unterhuber, Vorstandschef der Siemens-Betriebskrankenkasse, kritisiert, dass die jetzigen Spezifikationen nicht den Patienten im Mittelpunkt stehen haben und sie somit mehr Umstände macht als Vorteile bringt. Weiterhin kritisieren Ärzte, dass die elektronische Patientenakte vorrangig Datensammlern und IT-Konzernen nutzen wird.
Quelle: https://www.merkur.de/politik/spahns-plan-mit-vollgas-zur-datenautobahn-11856969.html, 22. März 2019
Spahn will E-Rezept bis 2020 einführen
Bundesgesundheitsminister Jens Spahn ist der Meinung, dass erst das elektronische Rezept die Telemedizin zu einem Erfolgsprojekt mache. Deshalb werde er den Rahmen dafür schaffen, dass Ärzte Medikamente auch Patienten verschreiben können, die eine Videosprechstunde besucht haben.
Die entsprechenden Regelungen sollen laut Bundesgesundheitsministerium in der, für das kommende Jahr geplanten, Novellierung des Arzneimittelgesetzes enthalten sein. Spahn will Krankenkassen und Kassenärztliche Vereinigungen ebenfalls dazu verpflichten, Regeln zu vereinbaren, damit Arzneimittelrezepte auch ausschließlich in elektronischer Form eingesetzt werden können. Dafür hätten sie sieben Monate Zeit, nachdem die Novelle des Arzneimittelgesetzes in Kraft getreten ist.
Quellen:
https://www.deutsche-apotheker-zeitung.de/news/artikel/2018/11/13/spahn-fernverordnungsverbot-faellt-e-rezept-bis-2020, 20. November 2018
https://www.tagesschau.de/inland/digitales-rezept-103.html, 20. November 2018
Elektronische Patientenakte birgt Einsparpotenzial von 34 Milliarden Euro
Das deutsche Gesundheitssystem nimmt im Branchenvergleich des Digital Business Index 2018 den letzten Platz ein. Dies liegt laut TK-Chef Dr. Jens Baas zu einem großen Teil an der fehlenden Digitalisierung. Laut Baas vollzieht sich der digitale Wandel im Gesundheitswesen so schleppend, weil die beteiligten Player Angst vor der Transparenz hätten, die die Digitalisierung zwangsläufig mit sich bringt.
Die elektronische Patientenakte wird nun mit Verzögerung 2021 für alle Patienten eingeführt. Einen großen Vorteil sieht Baas darin, dass die elektronische Patientenakte den Patienten in den Mittelpunkt rückt und die Krankenkassen jährliche Einsparungen in Höhe von 34 Milliarden Euro erzielen könnten, was 10% ihrer Gesamtausgaben entspricht.
Quelle: https://www.gesundheitsstadt-berlin.de/elektronische-patientenakte-birgt-einsparpotenzial-von-34-milliarden-euro-12827/, 13. November 2018
Krankenkassen und Ärzte haben sich mit Gesundheitsministerium auf Grundkonzept für elektronische Patientenakte geeinigt
Die elektronische Patientenakte wurde von der Bundesregierung im Koalitionsvertrag beschlossen. Kritisiert wurde von den Ärzten, dass ein garantierter Schutz der Patientendaten gegeben sein müsste. Eine Weitergabe von Daten an Krankenkassen, Arbeitgeber oder andere Dritte müsse ausgeschlossen sein.
Laut dem Grundkonzept soll die elektronische Patientenakte allen gesetzlichen Versicherten bis spätestens 2021 zur Verfügung stehen. Bis dahin sollen gemeinsame Standards geschaffen werden.
Quelle: https://www.zeit.de/politik/deutschland/2018-10/gesundheitswesen-elektronische-patientenakte-grundkonzept-jens-spahn 23.Oktober 2018
Spahn verlangt, dass Krankenkassen über elektronische Patientenakten informieren
Bundesgesundheitsminister Spahn will die gesetzlichen Krankenkassen gesetzlich dazu verpflichten, ihre Versicherten über die Funktionsweise der für 2021 geplanten elektronischen Patientenakte (ePa) umfassend zu informieren. Das Gesundheitsministerium sagt hierzu, dass die Bundesregierung beabsichtige, Informationspflichten der Krankenkassen über die ePa gesetzlich zu regeln, damit die Versicherten befähigt werden, mit den Zugriffswegen und der Datenverwaltung der ePa umzugehen.
Die Finanzierung der elektronischen Patientenakte werde zurzeit noch geprüft.
Quelle: https://www.finanzen.net/nachricht/aktien/rheinische-post-spahn-krankenkassen-muessen-ueber-elektronische-patientenakten-informieren-6466594, 21. August 2018
Spahn zweifelt an Gesundheitskarte
Minister Spahn hält die elektronische Gesundheitskarte für überholt und nicht mehr zeitgemäß, er möchte die Digitalisierung des Gesundheitswesens mit den Regierungsplänen für ein Online-Bürgerportal koordinieren.
Techniker Krankenkasse und AOK sind mit ihren digitalen Lösungen bereits weiter als der Bund. Ziel ist es, dass Patienten über eine App jederzeit selbst an ihre Gesundheitsdaten kommen und diese Abfrage nicht nur in Arztpraxen möglich ist.
Quelle:
www.swp.de, 08.Mai.2018
Kritischer Blick auf Gesundheits-Apps
Immer mehr private Krankenkassen bieten Fitness-Apps an mit denen Essverhalten, sportliche Aktivität oder auch die Herzfrequenz aufgezeichnet werden können. Dies ist aus Sicht des Datenschutzes nicht unbedenklich.
Laut der obersten deutschen Datenschützerin Andrea Voßhoff ist der Einsatz solcher Apps durchaus kritisch zu bewerten. Laut ihr seien der kurzfristige finanzielle Vorteile dieser Apps gegen die langfristigen Gefahren abzuwägen. Sie fordert die Schranken gegen das Sammeln der Gesundheitsdaten nicht nur für gesetzliche Krankenkassen, sondern auch für die privaten Krankenkassen.
Quelle:
esanum.de, 20.07.2015
App-Gesundheitsdaten für die Krankenkasse
Laut einer Umfrage des Digitalverbands BITKOM von über 1200 Personen würde rund jeder Dritte seine Gesundheitsdaten, die er mit einer Smartphone App erfasst, an die Krankenkasse weitergeben. Die Mehrheit davon erwarte im Gegenzug jedoch Rabatte oder Prämien.
Rohleder, Hauptgeschäftsführer des BITKOM sehe vor allem für ältere Patienten den Vorteil in der Möglichkeit diese Patienten individuell zu informieren und zu beraten, um so eine bessere medizinische Versorgung zu ermöglichen. Selbstverständlich müssten Datenschutz und Datensicherheit gewährleistet sein.
Bei der Nutzung von Gesundheits-Apps ist eine bewusste Auswahl aufgrund von Erfahrungen und Testberichten wissenschaftlicher Einrichtungen oder nach Absprache mit dem behandelnden Arzt zu empfehlen. Die Nutzung dieser Onlinedienste ersetzt jedoch keinen Arztbesuch.
Quelle:
heise online, 29.04.2015
ehealth.com, 20.04.2015
Neue Diskussion um eGK-Finanzierung
Seit Januar 2015 ist die elektronische Gesundheitskarte (eGK) für Versicherte der gesetzlichen Krankenkassen Pflicht.
Laut GKV-Spitzenverband, wollen die Kassen keinen weiteren Beitrag zur Finanzierung der eGK beisteuern. Damit wolle man Druck auf die Betreibergesellschaft gematik und die Ärzte ausüben. Die Anschuldigungen seitens der GKV gegenüber der Ärzteschaft, Online-Infrastrukturen zu blockieren, wiesen diese ab. Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) bemängelte jedoch den nicht vorhandenen Nutzen für die Praxis.
Einen Einfluss auf weitere Entwicklungen hätte die Geldsperre laut gematik nicht, es würden ausreichend Mittel zur Verfügung stehen.
Ärzte Zeitung, 07.01.2015