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Rheinland-Pfalz fördert Telematik-Projekt „E.He.R. versorgt“
Ziel ist es eine flächendeckende medizinische Versorgung in wohnortnähe auch zukünftig zu sichern. Laut Gesundheitsministerin Bätzing-Lichtenthäler hätte man sich in Rheinland-Pfalz rechtzeitig vorbereitet und könne nun die flächendeckende Umsetzung entwickeln und prüfen.
Das Projekt soll vor allem eine funktionierende Infrastruktur schaffen, um eine medizinische Versorgung zu gewährleisten zu können. Im Rahmen des Vorgängerprojekts „E.He.R. erkannt“ (Etablierung eines Versorgungskonzeptes für Patientinnen und Patienten mit Herzinsuffizienz und Herzrhythmusstörungen in Rheinland‐Pfalz) hätte man, wie die Gesundheitsministerin betonte, eine deutliche Verbesserung der Lebensqualität und Zufriedenheit der Patienten feststellen können.
Quelle:
ehealth.com, 20.05.2015
Bundeskabinett beschließt E-Health-Gesetz
Nach jahrelangen Verzögerungen soll das E-Health-Gesetz nun Abhilfe schaffen. Der neue Gesetzesbeschluss setzt dabei, laut Bundesgesundheitsminister Gröhe klare Zeichen. Das Gesetz sei nötig, um den Patienten und den Nutzen der elektronischen Gesundheitskarte für den Patienten in den Fokus zu stellen. Fristen, Anreize, Vorgaben und Sanktionen sollen Ausreden für alle Beteiligten unmöglich machen. Dabei sei jedoch immer höchste Datensicherheit geboten.
Die wichtigsten Regelungen im Überblick:
- digitales Stammdatenmanagement
- Notfalldatenmanagement
- Arzneimitteltherapiesicherheit und Medikationsmanagement
- elektronischer Arztbrief
- Vergütung von Telekonsilen
Kritik wird seitens der Rhythmologen geübt. Die telemedizinische Überwachung von kardialen Implantaten wurde im Gesetzesentwurf trotz einschlägiger Studien nicht berücksichtig.
Quelle:
ehealth.com 27.05.2015
Ärzte Zeitung, 27.05.2015
Sinnvolle Telemedizin-Projekte
Mit der Veröffentlichung eines Positionspapiers „Ärztliche Priorisierung von Einsatzgebieten telemedizinsicher Patientenversorgung“ präsentiert die Bundesärztekammer (BÄK) einige für die Patienten sinnvolle Telemedizinische-Verfahren.
Laut Vorsitzenden des Telematik-Ausschusses der BÄK, Dr. Franz-Joseph Bartmann, müsse man zwischen angebotsgetriebenen Anwendungen und medizinisch sinnvollen Anwendungen unterscheiden. Ziel der telematischen Verfahren müsse immer eine hochwertige Patientenversorgung sein. Hier müsse man vor allem demographische Veränderungen und dem zunehmenden Ärztemangel entgegen wirken.
Folgende Verfahren wurden als nützlich eingestuft:
- Telekonsile, die die innerärztliche Kommunikation verbessern und Zugang zu Expertenwissen stellen, wie Teletumorkonferenzen in der interdisziplinären Versorgung oder Telekonsile in der Notfall- und Palliativversorgung
- Telemonitoring und -casemanagement chronisch Kranker, um Ärztemangel entgegen zu wirken
- Systeme der psychotherapeutischen Versorgung
- Verfahren zu Überbrückung von Versorgungslücken
Quelle:
Ärzte Zeitung, 22.05.2015
Experimentierklausel für Online-Sprechstunde
Sowohl Patienten als auch Ärzte sind zunehmend offener für neue Technologien, doch meistens sind gesetzlich die Hände gebunden. Vor allem im ländlichen Bereich könnte man über Online-Sprechstunden einige Versorgungsengpässe verbessern und Ärzte deutlich entlasten.
Mentzinis, Experte beim Verband Bitkom kritisierte die fehlenden finanziellen Anreize und die starren Vorgaben für Ärzte. Mit der Experimentierklausel könne man Ärzten Mut verleihen, telemedizinische Möglichkeiten in Betracht zu ziehen und weiter zu entwickeln.
Quelle:
Ärzte Zeitung, 26.05.2015
Qualitätsoffensive in der Intensivmedizin
Um eine qualitativ hochwertige Versorgung intensivpflegebedürftiger Menschen auch in Wohnortnähe sicherzustellen, wagt die Deutsche Gesellschaft für Anästhesiologie und Intensivmedizin (DGAI) eine Qualitätsoffensive. Die Lösung sieht die DGAI in einer telemedizinischen Vernetzung. Man könne so kritische Situationen durch virtuelle Expertenmeinungen vermeiden und Leben retten, so die DGAI. Vor allem kleinen Kliniken, die sich eine Dauerverfügbarkeit eines Experten nicht leisten könnten, wäre hier geholfen. Dafür beginnt die Gesellschaft erste Rahmenbedingungen und Standards festzulegen, auch über Vergütung wird gesprochen.
Der Direktor der Klinik für Operative Intensivmedizin und Intermediate Care am Universitätsklinikum RWTH Aachen, sieht in der telemedizinischen Unterstützung eine effektive Möglichkeit Fachkenntnis bereitzustellen. Ihm zufolge zeigten dies auch Erfahrungen des Modellprojekts TIM (Telematik in der Intensivmedizin).
Koch, Präsidentin der DGAI sehe in der Teleintensivmedizin sowohl medizinisch, als auch wirtschaftlich beeindruckende Ergebnisse, wie in keiner anderen technologischen Innovation der letzten Jahre.
Quelle:
Ärzte Zeitung, 07.05.2015
Intersektorale Kommunikation
Thema beim diesjährigen Pflegekongress in Dresden war unter anderem die Verbesserung der intersektoralen Kommunikation.
Einen wichtigen Schritt sehe man im kommenden E-Health-Gesetz, allerdings sei für eine optimale Patientenversorgung auch die Einbeziehung anderer Heilberufler und der Pflegeberufe in die Telematik-Infrastruktur wichtig, gab Vorstandsvorsitzende des Bundesverbandes selbstständiger Physiotherapeuten Repschläge bekannt und forderte umfassende Zugriffsrechte für diese Sektoren auf die Daten der eGK ein.
Auch Thieswald vom Verband der Leitungskräfte von Alten- und Behinderteneinrichtungen sieht das ähnlich. Nach Thieswald könne man Pflegekräften deutlich mehr Kompetenz zuweisen, hier würden wertvolle Ressourcen verschwendet.
Quelle:
Ärzte Zeitung, 04.05.2015
Erste poitive Bilanz für den Telenotarzt
Seit etwa einem Jahr wird der Notarztdienst in Aachen telemedizinisch unterstützt. Laut Betreiber P3 telehealthcare hätte man so bereits bei über 1500 Einsätzen das therapiefreie Intervall für Patienten erfolgreich verkürzen und somit die qualitative Patientenversorgung verbessern können.
Über Videoaufnahmen und Fotos in Echtzeit, könne der Telemediziner den Vitalzustand des Patienten einschätzen und über das Headset erste ärztliche Beratung zu lebensrettenden Maßnahmen und Medikamenten geben. Auch unnötige Notfalleinsätze hätten so vermieden werden können, gab p3 telehealthcare bekannt.
Quelle:
Ärzte Zeitung, 24.04.2015
Erstes Telematiksystem für den elektronischen Entlassbrief auditiert
Ein erstes System für den elektronischen Entlassbrief über das KV-Connect konnte nun erfolgreich von der KV Telematik GmbH (KVTG) auditiert werden.
Florian Fuhrmann, Geschäftsführer der KVTG betonte den wichtigen Fortschritt: So könne Sektor übergreifend kommuniziert werden, nicht nur im Bereich der niedergelassenen Ärzte, sondern auch zwischen den Stationen Ambulanz und stationärer Betreuung.
Weitere Praxisverwaltungssysteme seien bereits für das E-Arztbrief-Audit angemeldet, so die KVTG.
Quelle:
Ärzte Zeitung, 20.04.2015
Medizin-IT ist für das E-Health-Gesetz bereit
Das kommende E-Health-Gesetz sieht vor, dass Praxen und Kliniken bis Mitte des Jahres so an die telematischen Infrastrukturen angeschlossen sind, dass ein Abgleich der Stammdaten möglich ist. Auf der ConhIT präsentierten Unternehmen der Medizin-IT ihre Hard- und Softwareprodukte für den telematischen Fortschritt.
Zum einen wurden einfache Methoden vorgestellt, die einen Online-Anschluss für Kliniken oder Praxen innerhalb einer Stunde ermöglichen, wie zum Beispiel mittels dlan-Adapter. Hier wird ein weiteres Netz, unabhängig der existierenden Praxisvernetzung, für den Online-Abgleich der Stammdaten der elektronischen Gesundheitskarte geschaffen. Andererseits stellen viele Unternehmen Möglichkeiten, wie etwa Apps für das Medikationsmanagement bereit. Auch der elektronische Arztbrief wurde thematisiert: Die erweiterte Spezifikation zur Fallakte ermöglicht nun eine digitale Patientenzustimmung.
Quelle:
heise online, 15.04.2015
AAL-Technologien im Projekt
Das rheinland-pfälzische Landesprojekt „Sicherheit und Unterstützung für Senioren durch Integration von Technik und Dienstleistung“ (SUSI TD) untersuchte Ambient-Assisted-Living-Technologien im Anwendungsbereich. Ziel des Projekts war es, die allein lebenden Senioren länger in ihrer vertrauten Umgebung wohnen zu lassen und dafür moderne Sensortechnologien mit präventiver Pflegeberatung zu verknüpfen.
Dafür wurden die Wohnungen der Senioren mit Bewegungssensoren ausgestattet. Zusätzlich stattete man die Senioren mit Touchscreen-PCs aus, sodass sie mit den Beratern kommunizieren konnten.
Die Technik gab den Senioren durch die schnelle Unterstützung sehr viel Sicherheit, allerdings sollte das Kernangebot aus Begleitung und Beratung durch qualifiziertes Personal bestehen.
Quelle:
ärzteblatt, 13.04.2015