Eigentlich sollte der Bewertungsausschluss bereits im März 2013 festlegen, welche telemedizinischen Anwendungen in den Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkassen aufgenommen werden sollen. Einige Rahmenbedingungen wurden bereits festgelegt und nach Einschätzungen von Experten des Bundesministeriums für Gesundheit ist eine Verankerung im GKV-Katalog bald denkbar.
Grund für die Verzögerungen sei die derzeitige unzureichende Studienlage. Laut Popert gäbe es zwar viele Studien, die seien jedoch methodisch unzureichend. Studien hätten oft eine begrenzte Aussagekraft und auch die Patientensicherheit würde darin nur unzureichend betrachtet werden.
Mangiapane kündigte nun an den Entwicklungsprozess in der nächsten Legislaturperiode zu beschleunigen.
Quelle:
Deutsches Ärztblatt, 23.11.2013
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