Laut Bundesverband Gesundheits IT (bvitg) sei die einheitliche IT-Schnittstelle zum Austausch von Gesundheitsdaten bereits vor dem E-Health Gesetz praxistauglich. Die sogenannte BVITG-transfer solle in nächster Zeit sämtlichen Einrichtungen zur Verfügung stehen.
Diese Schnittstelle ermögliche nicht nur den Import und Export von Bestandsdaten, sondern könne auch mittels Prüfung die Arzneimittel-Therapiesicherheit sicherstellen, so der Verband.
Für den Geschäftsführer der bvitg sei es daher verwunderlich, wie „unzutreffende Nachrichten zu den Themen der Interoperabilität und Datenportabilität die Runde machen.“
Quelle:
Ärzte Zeitung, 15.10.2014
ehealth.com, 15.10.2014
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