Archiv für November 2014
eGK knackt Milliarden Euro-Grenze
Auf Anfrage gab die Bundesregierung bekannt, dass für die Einführung der elektronischen Gesundheitskarte und den Aufbau einer Telematikinfrastruktur rund 1,2 Milliarden Euro bis Ende 2015 investiert wurden. Welche Einsparpotentiale das neue Gesundheitssystem ermögliche und welche Potentiale überhaupt möglich seien, könne man derzeit jedoch noch nicht angeben.
Sicher sei jedoch, dass es eine elektronische Patientenakte (ePA) geben wird, so die Regierung. Damit zieht die Bundesregierung vor allem die Hausärzte in die Pflicht, denn vor allem hier würden Dokumentationen der Versorgung anfallen.
Eine absolute Datensicherheit könne man jedoch nicht erreichen, gab die Regierung zu. Jedoch werde man kontinuierlich an der Sicherheit arbeiten. Zusätzlich wolle man ein Gesetz zur IT-Sicherheit verabschieden.
Quelle:
Ärzte Zeitung, 21.11.2014
ärzteblatt.de, 21.11.2014
Dezentrale Speicherung von Gesundheitsdaten
Laut Anfrage der Linkspartei an die Regierung, sei eine zentrale Speicherung der Gesundheitsdaten nicht geplant. Die sensiblen Daten hätten, laut Antwortschreiben höchste Priorität. Deshalb würden die Daten einerseits auf den neuen Gesundheitskarten, aber auch auf Computern der Leistungserbringer und auf verschiedenen Servern gespeichert werden.
Für die Lesbarkeit der Daten würde das Zwei-Schlüssel-Prinzip verwendet werden, was bedeute, dass die Freigabe sowohl durch die Authentifizierung des Patienten, als auch durch die des Arztes erfolgen muss. Nur in äußersten Notfällen könne dies umgangen werden.
Zur Authentifizierung würde ein PIN/PUK-System verwendet werden. Vergisst der Patient oder Leistungserbringer seinen PIN, könne man mit Hilfe des zugehörigen PUK einen neuen Code generieren.
Quelle:
Pharmazeutische Zeitung online, 26.11.2014
Elektronischer Arzneimittelcheck
Patienten des Unfallkrankenhauses in Berlin können wohl bald auf einen elektronischen Check ihrer Pillencocktails hoffen. Der eletronische Pharmecheck sei, laut ukb bundesweit einmalig. Mit der Neueinführung halte man sich an den Weg, kontinuierlich innovativ zu handeln, gab der Ärztliche Direktor des ukb bekannt.
Der elektronische Pharmacheck gibt Warnhinweise für Neben-, Wechselwirkungen, Überdosierung und Kontraindikationen. Man könne so, laut Chefapotheker Brüggmann Fehlinterpretationen durch handschriftliche Eintragungen vermeiden.
Quelle:
Ärzte Zeitung, 25.11.2014
Einheitlicher Medikationsplan im Testlauf
Die Arzneimittelkommission der deutschen Ärzteschaft (AkdÄ) gab nun bekannt, dass es bald einen einheitlichen Medikationsplan für den stationären und ambulanten Klinikaufenthalt geben solle, der von Ärzten, Apothekern und Pflegekräften genutzt werden solle. Ein einheitlicher Medikationsplan sei ein weiterer Schritt, die Arzneimitteltherapiesicherheit zu verbessern.
Zurzeit würden laut AkdÄ verschiedene Medikationspläne genutzt werden, die keine gemeinsame Schnittstelle hätten. Das solle sich nun ändern.
Dazu starten drei Modellprojekte in Thüringen, Sachsen und Nordbayern.
Spezifikation für einen patientenbezogenen Medikationsplan hier.
Quelle:
Ärzteblatt.de, 11.11.2014
Pharmazeutische Zeitung online, 12.11.2014
Zukunftsthema Medikationsmanegement
Die wichtigste Aufgabe, die wohl in Zukunft auf Deutschlands Apotheker zukommt, sei die Optimierung der Arzneimittelanwendung im Rahmen des Medikationsmanagements, so der Präsident der Apothekenkammer in Berlin. Weiter sei klar, dass auch Apotheker Akademiker seien und damit zur Fortbildung verpflichtet.
Um Kollegen vorzubereiten, werde nun von der Apothekenkammer in Berlin ein Seminar zur Medikationsanalyse angeboten.
Ähnlich beschloss auch die Apothekenkammer Sachsen-Anhalt im April 2015 eine Projektwoche anzubieten. Das gab die Kammer nach der gestrigen Versammlung bekannt. Im Rahmen der Projektwoche, solle jede Apotheke eine Medikationsanalyse bei mindestens fünf Patienten durchführen.
Quelle:
Pharmazeutische Zeitung online, 20.11.2014
DAZ online, 20.11.2014
Bundessozialgericht: Foto für die elektronische Gesundheitskarte ist rechtmäßig
Die Klage eines Bürgers gegen seine Krankenkasse wurde nun von Bundessozialgericht in Kassel abgelehnt. Laut Gericht verletze das Foto auf der eGK nicht das Recht auf informationelle Selbstbestimmung. Das Gericht entschied, dass ohne Foto keine Nachweisberechtigung bestehe und man als Bürger im Sinne des Allgemeininteresses zur Mitwirkung verpflichtet sei.
Der Angst des Klägers, seine Daten könnten nicht ausreichend geschützt werden, stimmte das Gericht nicht zu. Davor schütze das Recht vor Missbrauch.
Quelle:
heise online, 18.11.2014
Vernetzung von Gesundheitskarte und Körpertrackern
Die Vernetzung der elektronischen Gesundheitskarte mit Apps oder anderen Körpertrackern sei relevant für die Akzeptanz der eGK, so die Medizininformatikerin Böckmann. Der Datenschutzbeauftragte Weichert sieht das differenzierter. Man könne sich keinen ungeschützteren Raum als solche Anwendungen vorstellen. Die eGK sei dafür da, die Zusammenarbeit zwischen Klinik und Praxis zu erleichtern.
In den USA finden bereits Tests mit der Apple Health-Plattform statt, so die Nachrichtenagentur Reuters. Daten, die über Sensoren aufgenommen werden, würden direkt an die Klinik übertragen werden. So vermeide man Eingabefehler.
Laut Björn Bergh vom Universitätsklinikum Heidelberg, müsse man den Patienten die Entscheidung über deren Daten selbst überlassen. Jeder solle selber festlegen können, welche Daten er in welchem Umfang freigebe.
Quelle:
heise online, 12.11.2014
Ärzte Zeitung, 13.11.2014
Medikamentenschmuggel aufgeflogen
Laut Ermittlungsakten sei es den spanischen Behörden gelungen, eine Bande aus über 200 Apothekern und pharmazeutischen Großhändlern, die illegal Medikamente in EU-Länder geliefert hätten, zu zerschlagen.
Die kriminelle Organisation soll Medikamente im Wert von über 50 Millionen Euro illegal exportiert haben. Durch den deutlich höheren Erlös in Ländern, wie Deutschland, den Niederlanden, Großbritannien und Dänemark, sollen Gewinne von 800% möglich gewesen sein, so die Zeitung „El PaÌs“.
Quelle:
Ärzte Zeitung, 11.11.2014
Apothekenkammer verbietet Gratisverblisterung
Laut Kammer-Präsident Saar, will man die Apotheken gegenüber den Pfelegeheimen stärken. Das Verbot der Apothekenkammer des Saarlandes sieht vor, Ihren Mitgliedern das Verblistern zu sehr günstigen Preisen oder umsonst zu verbieten.
Für die Kammer sei klar, dass es sich bei der Dienstleistung um eine zu honorierende Leistung handle, die nicht im Centbereich liegen könne.
Quelle:
apotheke adhoc, 05.11.2014
Arzneimittelsicherheit auf Station
Um die Arzneimittelsicherheit auf Station zu erhöhen, werde in der Asklepios Klinik Barmbek auch der Krankenhausapotheker in die Therapie miteinbezogen, so der Pflegedirektor Axel Techam. Der Leiter des pharmazeutischen Teams der Klinik äußerte, dass rund 20% der ärztlichen Verordnungen interventionsbedürftig seien. Vorteil der Anwesenheit eines Apothekers auf Station sei ebenfalls, dass Fragen seitens des Pflegepersonals direkt geklärt werden könnten.
Ob dieses System schon bald Normalität werden sollte, wird derzeit auf dem Hamburger Pflegekongress diskutiert.
Quelle:
Ärzte Zeitung, 24.10.2014