Archiv für Mai 2015
Bundeskabinett beschließt E-Health-Gesetz
Nach jahrelangen Verzögerungen soll das E-Health-Gesetz nun Abhilfe schaffen. Der neue Gesetzesbeschluss setzt dabei, laut Bundesgesundheitsminister Gröhe klare Zeichen. Das Gesetz sei nötig, um den Patienten und den Nutzen der elektronischen Gesundheitskarte für den Patienten in den Fokus zu stellen. Fristen, Anreize, Vorgaben und Sanktionen sollen Ausreden für alle Beteiligten unmöglich machen. Dabei sei jedoch immer höchste Datensicherheit geboten.
Die wichtigsten Regelungen im Überblick:
- digitales Stammdatenmanagement
- Notfalldatenmanagement
- Arzneimitteltherapiesicherheit und Medikationsmanagement
- elektronischer Arztbrief
- Vergütung von Telekonsilen
Kritik wird seitens der Rhythmologen geübt. Die telemedizinische Überwachung von kardialen Implantaten wurde im Gesetzesentwurf trotz einschlägiger Studien nicht berücksichtig.
Quelle:
ehealth.com 27.05.2015
Ärzte Zeitung, 27.05.2015
Sinnvolle Telemedizin-Projekte
Mit der Veröffentlichung eines Positionspapiers „Ärztliche Priorisierung von Einsatzgebieten telemedizinsicher Patientenversorgung“ präsentiert die Bundesärztekammer (BÄK) einige für die Patienten sinnvolle Telemedizinische-Verfahren.
Laut Vorsitzenden des Telematik-Ausschusses der BÄK, Dr. Franz-Joseph Bartmann, müsse man zwischen angebotsgetriebenen Anwendungen und medizinisch sinnvollen Anwendungen unterscheiden. Ziel der telematischen Verfahren müsse immer eine hochwertige Patientenversorgung sein. Hier müsse man vor allem demographische Veränderungen und dem zunehmenden Ärztemangel entgegen wirken.
Folgende Verfahren wurden als nützlich eingestuft:
- Telekonsile, die die innerärztliche Kommunikation verbessern und Zugang zu Expertenwissen stellen, wie Teletumorkonferenzen in der interdisziplinären Versorgung oder Telekonsile in der Notfall- und Palliativversorgung
- Telemonitoring und -casemanagement chronisch Kranker, um Ärztemangel entgegen zu wirken
- Systeme der psychotherapeutischen Versorgung
- Verfahren zu Überbrückung von Versorgungslücken
Quelle:
Ärzte Zeitung, 22.05.2015
Experimentierklausel für Online-Sprechstunde
Sowohl Patienten als auch Ärzte sind zunehmend offener für neue Technologien, doch meistens sind gesetzlich die Hände gebunden. Vor allem im ländlichen Bereich könnte man über Online-Sprechstunden einige Versorgungsengpässe verbessern und Ärzte deutlich entlasten.
Mentzinis, Experte beim Verband Bitkom kritisierte die fehlenden finanziellen Anreize und die starren Vorgaben für Ärzte. Mit der Experimentierklausel könne man Ärzten Mut verleihen, telemedizinische Möglichkeiten in Betracht zu ziehen und weiter zu entwickeln.
Quelle:
Ärzte Zeitung, 26.05.2015
Solingen: EDV-gestützte Kooperation zwischen Ärzte und Pflegekräfte
Das Ärztenetz in Solingen ist nicht länger nur für Haus-, Fachärzte und Kliniken zugänglich. Durch fortschreitende, sektorübergreifende Integrationsmaßnahmen werden zunehmend auch Pflegeheime und ambulante Pflegeeinrichtungen mit dem bestehenden Praxisnetz verbunden.
Laut EDV-Geschäftsführer Kuypers entstehen für alle Beteiligten Vorteile. Die fachübergreifende Zusammenarbeit profitiert von Zeitersparnissen durch das interne Mail-System, das eine schnelle und einfache Kommunikation möglich macht.
Quelle:
Ärzte Zeitung, 20.05.2015
Rückruf von Importarzneimitteln
Wie die Arzneimittelkommission der deutschen Apotheker (AMK) bekannt gab, müssen erneut „nicht verkehrsfähige Packungen“ aus dem Arzneimittelimport zurückgerufen werden. Laut Importunternehmen handle es sich um unveränderte Originalware, allerdings könne nicht ausgeschlossen werden, dass auch Ware von nicht autorisierten Großhändlern in die Lieferkette geraten seien.
Rückrufe vergangenen Jahres waren Folgen gestohlener Diebstähle aus Italien.
Quelle:
DAZ.online, 19.05.2015
Ärzte verweigern sich dem Stammdatenabgleich
Ärzte fühlen sich nicht für den online Stammdatenabgleich der elektronischen Gesundheitskarte verantwortlich, wie man auf dem Ärztetag in Frankfurt nun verlauten lies. So sei dies eine rein administrative Aufgabe, die Sache der Kassen sei und nichts im ärztlichen Alltag zu suchen habe.
Ab Herbst soll in einigen Regionen Deutschlands der Datenabgleich getestet werden. Laut gematik dauere das nicht länger als 5 Sekunden. Dabei werden neben der Adresse des Versicherten, die Gültigkeit der Versicherung, sowie dessen Zuzahlungsstatus online geprüft. Trotzdem solle der vierteljährliche Abgleich laut Ärzteschaft eher in Krankenkassenfilialen oder Apotheken erfolgen.
Gleichzeitig sei die Ärzteschaft jedoch grundsätzlich gegenüber sinnvollen telemedizinischen Anwendungen, wie dem Medikationsplan oder dem elektronischen Arztbrief offen, wie man zum Abschluss der Tagung bekannt gab.
Quelle:
heise online, 16.05.2015
e-health.com. 15.05.2015
Infrastruktur für Echtdaten freigeschaltet
Der Projektgesellschaft gematik ist es gelungen an die eigene telematische Infrastruktur (TI) das bereits existierende sichere Netz der Kassenärztlichen Vereinigungen (SNK) anzukoppeln. Im gleichen Zug ist die Infrastruktur für die Übertragung von Echtdaten freigegeben. Laut gematik könnten Praxen, die eine KV-SafeNet-Hardwarebox nutzen, bald auf einen Konnektor zurück greifen, um sich mit der TI zu verbinden.
Nach diesem Schritt beginne dann auch unmittelbar ein Feldtest in den Regionen Nordost und Südwest. Im November startet dann der Notfalldatenmanagement-Sprint, zum Test der Alltagstauglichkeit der Notfalldatenspeicherung.
Quelle:
heise online, 13.05.2015
Ärzte Zeitung, 14.05.2015
Notfalldatenmanagement noch immer nicht geklärt
Vor allem in der Notfallbehandlung kann die elektronische Gesundheitskarte von hohem Nutzen sein. Neben der Eigenanamnese des Patienten könnte die eGK relevante Untersuchungsbefunde unmittelbar zur Verfügung stellen, die auch einen entscheidenden Einfluss auf die Versorgung der Patienten haben können. Zur Umsetzung fehlt zum einen jedoch eine funktionsfähige und sichere Telematikinfrastruktur, zum anderen ist die Frage welche medizinischen Daten gespeichert werden sollen noch ungeklärt.
Um dieser Frage nachzugehen bediente sich die Bundesärztekammer (BÄK) in einem mehrstufigen Prozess verschiedener Expertenmeinungen, um einen wissenschaftlich validierten Notfalldatensatz zu beschreiben, wobei vor allem die Gebrauchstauglichkeit und der Nutzen der Daten im Vordergrund stand.
Die Ergebnisse der Umfrage finden Sie in der zugehörigen Quellenangabe.
Quelle:
ärzteblatt, 08.05.2015
Qualitätsoffensive in der Intensivmedizin
Um eine qualitativ hochwertige Versorgung intensivpflegebedürftiger Menschen auch in Wohnortnähe sicherzustellen, wagt die Deutsche Gesellschaft für Anästhesiologie und Intensivmedizin (DGAI) eine Qualitätsoffensive. Die Lösung sieht die DGAI in einer telemedizinischen Vernetzung. Man könne so kritische Situationen durch virtuelle Expertenmeinungen vermeiden und Leben retten, so die DGAI. Vor allem kleinen Kliniken, die sich eine Dauerverfügbarkeit eines Experten nicht leisten könnten, wäre hier geholfen. Dafür beginnt die Gesellschaft erste Rahmenbedingungen und Standards festzulegen, auch über Vergütung wird gesprochen.
Der Direktor der Klinik für Operative Intensivmedizin und Intermediate Care am Universitätsklinikum RWTH Aachen, sieht in der telemedizinischen Unterstützung eine effektive Möglichkeit Fachkenntnis bereitzustellen. Ihm zufolge zeigten dies auch Erfahrungen des Modellprojekts TIM (Telematik in der Intensivmedizin).
Koch, Präsidentin der DGAI sehe in der Teleintensivmedizin sowohl medizinisch, als auch wirtschaftlich beeindruckende Ergebnisse, wie in keiner anderen technologischen Innovation der letzten Jahre.
Quelle:
Ärzte Zeitung, 07.05.2015
Schwarzhandel: Arzneiengpässe in Polen
Polens Patienten fehlen lebenswichtige Medikamente. Schwarzhändler bringen die Medikamente über die umgekehrte Lieferkette in Länder wie Deutschland, Schweden, Norwegen oder Dänemark, da hier deutlich höhere Erlöse gehandelt werden. Nach der Erneuerung des Gesetzes für bezuschusste Arzneien gehören Medikamente in Polen zu den günstigsten in ganz Europa.
Etwa 200 Präparate sind vom Schwarzhandel betroffen, für die es oft keine Ersatzprodukte gibt. Unter anderem Insulin, kardiologische Medikamente, Parkinsonmittel oder Arzneien gegen psychische Störungen. Der Wert der Arzneiverschleppung liegt schätzungsweise in Milliardenhöhe.
Problem sei die bedrohte Lage der Pharmazeuten in Polen, die sich oftmals aufgrund der niedrigen Preise für Medikamente nicht am Markt halten können.
Quelle:
Pharmazeutische Zeitung online, 06.05.2015