Laut Entwurf des vierten Gesetzes zur Änderung arzneimittelrechtlicher und anderer Vorschriften, sollen Arzneimittel in Zukunft nur noch abgegeben werden dürfen, wenn die Verschreibung durch einen persönlichen Kontakt zwischen Arzt und Patient ausgestellt wurde.
Laut des Bundesverbands Deutscher Versandapotheken würde so ein guter Ansatz des E-Health-Gesetzes im Keim erstickt, da der Digitalisierung des Gesundheitswesens Steine in den Weg gelegt würden.
Quelle:
pharmazeutische-zeitung.de, 18.01.2016
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