Archiv für Juli 2016
Versicherte haben kein Recht auf Verweigerung der elektronischen Gesundheitskarte
Das Landessozialgericht Baden-Württemberg fällt nach einer Klage gegen die Pflicht der elektronischen Gesundheitskarte ein Grundsatzurteil, das erklärt, dass Versicherte die Digitalisierung nicht verhindern dürfen.
Laut des Klägers verstößt die Pflicht der elektronischen Gesundheitskarte gegen das Recht auf informationelle Selbstbestimmung. Es sei nicht sichergestellt, dass die Daten zu einem späteren Zeitpunkt nicht in falsche Hände geraten oder die benutzte Telematik-Infrastruktur vollkommen sicher sei. Laut des Gerichts gewährt das Recht auf informationelle Selbstbestimmung jedoch kein Recht auf Verhinderung der Digitalisierung des Gesundheitswesens.
Quelle:
www.deutsche-apotheker-zeitung.de, 26.Juli.2016
Diskussion um Gesundheitskarte für Flüchtlinge
Ist ein Asylbewerber krank, muss er vor seinem Arztbesuch eine Bewilligung bei der Behörde einholen. Die elektronische Gesundheitskarte für Flüchtlinge könnte diesen Aufwand verhindern, doch nutzen sie nur wenige Bundesländer.
Laut Kinderärztin Andrea Kuhls, sei es ein besonders Problem, dass der Weg zu den Behörden, besonders im ländlichen Raum, oft weit sei und die Kinder nicht nur während der Öffnungszeiten krank würden. Vielen Kommunen ist die Gesundheitskarte für Asylbewerber allerdings zu teuer. Zusätzlich zu den Gesundheitskosten kämen noch acht Prozent Verwaltungsgebühren dazu, daher nutzen sie bisher nur wenige Länder und Kommunen.
Quelle:
www.ndr.de, 6. Juli. 2016