Archiv für November 2019
DAV-App soll Zuschlag für den Transport von E-Rezepten erhalten
Dr. Hans-Peter Hubmann, stellvertretender Vorsitzende des Deutschen Apothekerverbands (DAV), ist optimistisch, dass das BMG der vom DAV entwickelten Webapp einen Zuschlag als offizielles Transportmedium für E-Rezepte erteilt. Bereits knapp 80% aller Apothekenleiter seien für die Webapp des DAV registriert. Hubmann fordert die restlichen Apothekenleiter auch mitzumachen. So könne man als „natürlicher Vermittler“ des E-Rezepts wahrgenommen werden. Ein großer Vorteil sei, dass die DAV als einziger Anbieter keine kommerziellen Interessen verfolge. Es werden aber weiterhin Schnittstellen für Angebote anderer Anbieter angeboten. Der Gematik-Chef Leyck Dieken sieht die DAV-App in einer Pole -Position, weil sie auf der von der Gematik definierten Schnittstelle basiere.
Quelle: https://www.deutsche-apotheker-zeitung.de/news/artikel/2019/11/19/hubmann-dav-app-wird-zu-70-bis-80-prozent-die-e-rezept-app, 29. November 2019
Erste Zulassung für E-Health-Konnektor von Gematik
Seit Juni muss per Gesetz in jeder Arztpraxis ein E-Health-Konnektor stehen. Doch erst jetzt wurde die erste Zulassung ausgesprochen. Die Compugroup hat die erste Zulassung als E-Health-Konnektor von der Gematik erhalten. Ohne Zulassung konnte der Konnektor nur für das Versichertenstammdatenmanagement verwendet werden. Durch die Zulassung könne nun ein Update gefahren werden, welches die Anwendungen wie den Notfalldatensatz, den elektronischen Medikationsplan sowie das E-Rezept ermöglichen. Vor dem bundesweiten Einsatz, soll er im Rahmen von Feldtests ab dem 1 .Quartal 2020 getestet werden.
Quelle: https://www.deutsche-apotheker-zeitung.de/news/artikel/2019/11/18/gematik-laesst-ersten-e-health-konnektor-zu, 25. November 2019
Digitalisierung: Politische Sprüche passen nicht zu der Realität
KBV-Chef Dr. Andreas Gassen kritisiert, dass die Umsetzung der Digitalisierungsansprüche des Gesetzgebers zu kompliziert ist. Zwar halten rund 60% der Arztpraxen den elektronischen Arztbrief für eine sinnvolle Anwendung, jedoch sind mit ihm ein erhöhter zeitlicher und finanzieller Aufwand sowie neue Haftungsrisiken verbunden. Weiterhin kann es, wie bei dem elektronischen Rezept, zu unpraktischen Zwischenlösungen kommen. Hierbei ist es vorgesehen, dass der Arzt das Rezept elektronisch übermitteln kann. Sollte der Patient jedoch keinen Smartphone besitzen, muss ihm der QR-Code ausgedruckt mitgeben werden. So käme es zu keiner echten Digitalisierung.
Weiterhin schätzen 60% der 2000 befragten Vertragsärzte und Psychotherapeuten die Sicherheitslücken als starkes Hemmnis für die Digitalisierung ein. Hierbei müsse, wie auch von den Landesdatenschützern gefordert, per Gesetz Klarheit geschaffen werden.
Quelle: https://www.medical-tribune.de/meinung-und-dialog/artikel/digitalisierung-in-der-arztpraxis-politische-sprueche-passen-nicht-zur-realitaet/, 19. November 2019
Bundestag beschließt Gesetz von Gesundheitsminister Jens Spahn
Der Bundestag hat am 7.11. das Digitalisierungsgesetz von Bundesgesundheitsminister Jens Spahn beschlossen. Es wird voraussichtlich im Januar 2020 in Kraft treten. Das Gesetz bestimme, dass bestimmte Apps von der Krankenkasse bezahlt werden sollen, wenn sie der Arzt verschreibt. Weiterhin sollen Mediziner über ihre Onlinesprechstunden auf ihren Internetseiten informieren dürfen. Ebenso werden Arztpraxen und Apotheken bis Ende September 2020 und Krankenhäuser bis Januar 2021 verpflichtet sich an das bundesweite Datennetz anzuschließen. Sollten sich Praxen weigern drohen ihnen ab März 2020 Honorarkürzungen. Außerdem solle der elektronische und damit papierlose Fach-Austausch gefördert werden, indem der Faxversand nicht mehr höher vergütet werde.
In Sache der kritisierten, geplanten Gesundheitsdatenbank sind die gesetzlichen Krankenversicherungen verpflichtet, die Daten bereits pseudonymisiert an den Spitzenverband der gesetzlichen Krankenversicherung zu übermitteln. Dies ist eine verstärkte Sicherungsvorkehrung, da die Pseudonymisierung ursprünglich erst bei der Weiterleitung an die Gesundheitsdatenbank geplant war.
Quelle: https://www.sueddeutsche.de/politik/bundestag-gesundheits-apps-kommen-bald-auf-rezept-dpa.urn-newsml-dpa-com-20090101-191107-99-617593, 14. November 2019
Bundesgesundheitsminister Jens Spahn weist Kritik an Gesundheitsdatenbank zurück
Bundesgesundheitsminister Jens Spahn hat seine Gesetzespläne zur Digitalisierung im Gesundheitswesen verteidigt. Insbesondere wies er die Kritik an der geplanten Weitergabe von Gesundheitsdaten zu Forschungszwecken zurück. Hierfür solle eine zentrale Gesundheitsdatenbank eingerichtet werden, die die Informationen von 73 Millionen gesetzlich Versicherten pseudonymisiert erfasst. Hierbei sichere Spahn „Datenschutz auf höchstem Standard“ zu. Eine Widerspruchsmöglichkeit für die Versicherten oder Löschfristen seien jedoch nicht vorgesehen. Kritiker sehen in der Datenbank einen Verstoß gegen das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung und einen Eingriff in die Persönlichkeitsrechte der Patienten. Der Bundesrat fordere den Gesetzesentwurf hinsichtlich des Datenschutzes zu überprüfen.
Quelle: https://www.zeit.de/politik/deutschland/2019-11/digitale-versorgung-gesetz-elektronische-patientenakte-gesundheitsapps-datenschutz, 12. November 2019
Elektronische Patientenakte für Mitglieder der Knappschaft
Ab dem 1. Januar 2021 steht für die knapp 1.6 Millionen Mitglieder der Knappschaft die elektronische Patientenakte (ePA) zur Verfügung. Bettina Orde, Geschäftsführerin der Knappschaft, erklärte, dass der Fokus der ePA darauf liege die Versicherten mit Beratung, Prävention, Leistung und Versorgung bestmöglich zu unterstützen. Bereits seit 2012 verwende die Knappschaft die elektronische Behandlungsinformation, die es ermögliche Kliniken zeitnah über Vorerkrankungen und Arzneimittelnutzung von Patienten zu informieren.
Quelle: https://www.halloherne.de/artikel/elektronische-patientenakte-der-knappschaft-40551.htm, 7. November 2019
Gesundheitsterminals in Sachsen
Das im St. Joseph-Stift stehende Gesundheitsterminal besteht aus einer Infosäule, einem großen Touchbildschirm, Kamera, Lesegerät für die elektronische Gesundheitskarte und Belegdruck. Es solle bei der Arztsuche helfen und Diagnosen in Form von ICD-Diagnosecodes übersetzen. Weiterhin werde es ermöglicht Dokumente rechtssicher einzulesen und an die Krankenkasse zu schicken. Hierbei würden die Daten über sichere Leitungen versendet und weder auf dem Gerät noch bei der Betreibergesellschaft gespeichert. Sachsenweit sollen 225 Standorte mit den Gesundheitsterminals ausgestattet werden, 100 seien bereits im Einsatz.
Quelle: https://www.wochenkurier.info/sachsen/dresden/artikel/schlaues-terminal-arztsuche-uebersetzer-helfer-74260/, 4. November 2019
Telemedizin-Start-Up von Amazon gekauft
Amazon hat das Start-Up „Health Navigator“ erworben. Das Start-Up ist eine Plattform, die Patienten telemedizinisch unterstützt. Sie wurde von dem Notfallarzt David Thompson gegründet, um Patienten einen möglichen Versorgungsweg aufzuzeigen.
Laut einem Medienbericht von CNBC plant Amazon das neu erworbene Start-Up in die, im letzten Monat gegründete, virtuelle Gesundheitsklinik „Amazon Care“ aufzunehmen. Amazon Care ist eine virtuelle Gesundheitsklinik für die Mitarbeiter und ihre Angehörigen in Seattle. Hier könnten diese via Online Chat mit einer Krankenschwester oder einem Arzt kommunizieren, um Wartezeiten zu eliminieren. Weiterhin könnten auch Medikamente auf Rezept geliefert werden.
Amerikanische Medien bezweifeln, dass das Angebot nur auf die Mitarbeiter beschränkt bleiben wird, sondern gehen davon aus, dass das interne Angebot der erste Schritt für einen Vorstoß in den Gesundheitsmarkt ist.
Quelle: https://www.deutsche-apotheker-zeitung.de/news/artikel/2019/10/30/amazon-kauft-telemedizin-start-up, 1. November 2019